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uwebonsai
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Beiträge: 2
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Abzocke durch Premium Software GmbH
Hallo,
Warnung vor www.abcload.de
Ich wollte mich am Freitag den 18.12.2009 im Internet das kostenlose Antivir von Avira herunterladen. Bei Google hatte ich den Suchbegriff „Virenschutz“ eingegeben. Den kostenlosen Antivir von Avira gesucht und mit Enter die gefundene Seite bestätigt. Ich war überzeugt, das ich auf der Seite von Avria (die mit den Regenschirm als Markenzeichen) war.
Ich hatte mir den kostenlosen Virenschutz von Avira heruntergeladen. Das herunterladen von Antivir lief normal ab. Bei der Ausführung wurde ich aufgefordert meine Daten Preis zu geben. Ich hatte aber immer noch keinen Verdach das ich in einer Internetfalle getappt war.
Mein Vertrauen an die Softwarefirma Avira war so groß, das ich einen Aktivierungscode bestätigte.
Als ich eine Mail von einer Premium Software GmbH aus Bremerhaven bekam wusste ich dass ich in einer Internetfalle getappt war. Als Anhang war gleich eine Rechnung der Abzocker, Die Abzocker nennen es Zahlungsaufforderung. Ich hatte bei dieser Premium Software GmbH angeblich ein Jahresabo für 12 Monate (5,00 € pro Monat) zahlbar 60,00 € im Voraus an der Backe.
Die Abzocker verkaufen kostenlose Software die man sicher auf seinen eigenen Computer herunterladen kann als Dienstleistung.
Ich habe gleich die Premium Software GmbH per Mail auf mein Widerrufsrecht verwiesen. Am Montag den 21.12.2009 habe ich der Premium Software GmbH auf den Postweg den angeblichen Vertrag widerrufen.Diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein geschickt der oben genannten Abzocker geschickt.
Bis heute habe ich den Rückschein nicht zurück bekommen.
Ich habe bis zum heute zwei Mahnungen von der Premium Software GmbH aus erhalten.
Am 16,01.2010 erhielt ich von RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH eine Mahnung. Ich soll jetzt 99,00 € zahlen.
Gruß Uwe
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| So Jan 17, 2010 10:42 |
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JohnDo
Moderator
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Beiträge: 158
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_________________ Ich gebe keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung wieder!
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| Mo Jan 18, 2010 10:53 |
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Ducasse
Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 35
Wohnort: Nürnberg
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Hallo uwebonsai,
Danke, daß Du die Warnung ins Netz gestellt hast. Für alle diejenigen, die sich nicht so zu helfen wissen, wie du es richtigerweise gemacht hast: im Thread Abzocke durch Gewinnstar nachlesen, wie's gemacht wird,
damit man finanziell unbehelligt bleibt. Von Mahnungen und Drohungen wird man jedoch eine Weile hören bzw. lesen.
(wie schon bei Wilhelm Busch beschrieben ' Ach was muß man doch von bösen / Kindern hören oder lesen')
Nehmt es also von der humoristischen Seite und schafft Euch gleich einen Papierkorb an.
Gruß aus Nürnberg
_________________ Achim
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| Di Jan 19, 2010 04:28 |
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uwebonsai
Anmeldedatum: 16.01.2010
Beiträge: 2
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Einschreiben ungeöffent zurück
Habe heute mein Einschreiben mit Rückschein ungeöffent zurück bekommen, mit den Vermerk wurde vom Empfänger nicht abgeholt.
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| Di Jan 19, 2010 20:58 |
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Ducasse
Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 35
Wohnort: Nürnberg
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Einschreiben ungeöffent zurück
Hallo uwebonsai,
dann ist es nicht mehr Dein Problem, daß der Widerruf vom Empfänger nicht z.K. genommen wird.
Alle Postdokumente aufheben, auf keine Mahnungen mehr reagieren (auch emotional nicht). Nur wenn
ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, dem widersprechen (brauchst nicht mal im Einzelnen zu
begründen).
Wenn Du Premium Software oder die Inkassogesellschaft ärgern willst, dann kannst Du ja mal schreiben:
Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich mit großem Interesse entgegen.Oder etwas ähnliches, z.B.
Ick würde mir freuen, wenn se mir verklagen täten.
Also cool bleiben und einen Papierkorb frei machen.
Gruß aus Nürnberg
_________________ Achim
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| Mi Jan 20, 2010 00:48 |
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Wendy
Anmeldedatum: 02.03.2010
Beiträge: 2
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Hallo,
ich muss gestehen, ich bin reingefallen.
So nun bin ich dermaßen reingefallen das ich schon bezahlt habe. Dann kam eine Mail das sie ihr Konto plötzlich geändert haben. Und das Geld rückgebucht wird und ich es neu buchen soll. Ich werde das Geld zurückholen wenn es denn nicht schon wirklich wieder zurückgebucht wurde. Und dann gar nix tun, so wie es viele empfehlen? Ich hatte zwar per E-mail widerrufen habe dann aber doch bezahlt, ich ärger mich sehr darüber.
Macht das einen Unterschied? Das ich schon bezahlt hatte?
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| Di März 02, 2010 11:32 |
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caver
Anmeldedatum: 01.03.2010
Beiträge: 12
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Das von dir beschriebene Szenario stimmt zu 100% mit meinem Erlebnis mit "Top of Software" überein (siehe dortiger Thread). Vermutlich stecken sogar diesselben Leute dahinter. Zum Glück habe ich meinen Account dort nicht aktiviert, macht aber eigentlich keinen Unterschied, da ich trotzdem diese Zahlungsaufforderung bekommen habe.
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| Di März 02, 2010 11:36 |
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Wendy
Anmeldedatum: 02.03.2010
Beiträge: 2
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danke da werde ich gleich mal lesen, hab jetzt das Widerrufsschreiben forumliert und werde es heute mit Einschreiben-Rüchkschein rausschicken.
EDIT: Soll ich erst wieder reagieren wenn ein Bescheid vom Gericht kommen sollte, oder schon wenn die Anwaltsschreiben kommen? Sorry hier wird immer wieder verlinkt und eine Antwort habe ich noch nicht gefunden, sorry
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| Di März 02, 2010 11:50 |
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Gluecksteddys
Anmeldedatum: 13.05.2010
Beiträge: 2
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Hallo
auch ich habe heute eine mail von dieser Firma bekommen mit der androhung einer Strafanzeige  Das problem ist nur,ich wußte nicht mal das ich mich da angemeldet habe.Ich kopier euch mal die mail hier rein,bitte helft mir.
Sehr geehrte Frau ......,
Zwischen Ihnen und der Premium Software GmbH als Betreiberin von Abcload.de besteht ein vom Tag der Anmeldung rechtsgültiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung unseres Download-Portals mit über 500 redaktionell aufbereiteten Einträgen Ihrer Lieblingssoftware, umfangreichen Bedienungsanleitungen für Anfänger, dem monatlich aktualisierten Downloadbereich sowie unserer Installations-Hotline für die Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Als Gegenleistung für die Bereitstellung dieser Dienstleistung haben Sie sich zur einmaligen Zahlung in Höhe von 60 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verpflichtet.
Die Anmeldung unter Täuschung über den tatsächlichen Zahlungswillen oder die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners stellt unter Umständen eine Straftat nach § 269 StGB dar und ist auch von Relevanz für einen eventuellen Eingehungsbetrug zu unseren Lasten.
"§263a StGb(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)"
Wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, wenn Sie eine Bestellung durchführten, ob schon sie wussten, dass sie zur Leistung nicht bereit oder nicht fähig sind. Dieses Vorgehen sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt werden wir nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen durch unsere Rechtsanwälte prüfen lassen, insofern wir kein Angebot zur Klärung des Sachverhaltes von Ihnen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abcload.de Team
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| Do Mai 13, 2010 15:26 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1060
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abcload.de
Gluecksteddys hat Folgendes geschrieben:
auch ich habe heute eine mail von dieser Firma bekommen mit der androhung einer Strafanzeige
Die Androhung einer Strafanzeige ist die übliche Masche, um einen ängstlichen, juristisch unbedarften Empfänger psychologisch unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. Man sollte sich dadurch nicht beeindrucken lassen. Warum eine Strafanzeige keine Aussicht auf Erfolg hat, habe ich in diesem Beitrag geschrieben.
Gluecksteddys hat Folgendes geschrieben:
bitte helft mir.
Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei anderen Download-Abzocke-Seiten:
1. Optional einen Widerspruch schreiben (wenn man sich unter falscher Adresse angemeldet hat, würde ich diesen Schritt sparen), das Zustandekommen des Vertrags grundsätzlich bestreiten. Ein Widerspruch reicht wirklich, man sollte sich nicht auf eine Endlosdiskussion einlassen. Deine Briefe werden vermutlich sowieso nicht gelesen.
2. Alle Rechnungen/Mahnungen ignorieren, egal ob sie per E-Mail oder per Post kommen.
3. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, weiter reagieren. Das wird aber wahrscheinlich nie passieren. Bisher ist kein Fall bekannt.
Lies bitte diese Threads:
top-of-software.de - Antassia GmbH
Download-service.de - Content4U GmbH
opendownload.de - Mit Urteil gegen den Betreiber!
Sie behandeln die gleiche Problematik, und Deine Fragen sind dort schon beantwortet. Auch dieser Thread enrhält nützliche Infos:
Kostenpflichtige Internetseiten
Zuletzt bearbeitet von DoubleSlash am Do Mai 13, 2010 17:00, insgesamt 3-mal bearbeitet
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| Do Mai 13, 2010 16:13 |
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Gluecksteddys
Anmeldedatum: 13.05.2010
Beiträge: 2
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Danke für die schnelle antwort
ich habe eine mail hingeschickt mit ein paar fragen die sie mir beantworten müßen.
zb: regidatum,was ich dort angeblich gedownloadet haben soll,denn ich war mal auf der seite und mir kommt sie nicht bekannt vor,in der egel speicher ich mir sowas ab.
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| Do Mai 13, 2010 16:43 |
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SItriker
Anmeldedatum: 17.05.2010
Beiträge: 1
Wohnort: Hilchenbach
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hallo,
habe mich gerade angemeldet weil ich auch ein geschädigter der abcload bzw. premium software gmbh bin.
am 01.04.2010 wurde mir per mail eine mahnung gesendet. ich soll am 25.12.2009 " avira antivirus " bei denen runter geladen haben. nach meinem wissensstand ist dieses programm kostenlos. oder? das datum kommt zwar mit meiner version des obigen programmes hin, aber das ich bewußt einen vertrag eingegangen bin entzieht sich total meiner kenntnis. eine rechnung habe ich auch niemals erhalten, nur die mahnung vom 01.04.2010. ist das normal??
mit heutigem datum habe ich denen ein einschreiben mit rückschein zugehen lassen, worin ich alles widerrufe. mal schauen was passiert. auf jeden fall werde ich eine gerichtlichen auseinandersetzung nicht scheuen.
sowas ist einfach nur reine abzocke und die darf es bei uns in der art einfach nicht geben.
gruß an alle geschädigten
rüdiger
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| Mo Mai 17, 2010 10:10 |
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Pfennigbaum
Anmeldedatum: 17.05.2010
Beiträge: 1
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Mir ist genau das selbe passiert. Vor einigen Tagen hatte ich eine Mahnung von Premium Software Gmbh im Posteingang. Die besagte ich hätte mich am 07.06.2009 angemeldet.
Ist es eigentlich zu empfehlen sich bei solchen Forderungen tot zu stellen, oder macht man sich ab einem gewissen Punkt in irgendeiner Form haftbar?
Gruß
Pfennigbaum
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| Mo Mai 17, 2010 21:23 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1060
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abcload.de - Forderungen ignorieren
Pfennigbaum hat Folgendes geschrieben:
Ist es eigentlich zu empfehlen sich bei solchen Forderungen tot zu stellen, oder macht man sich ab einem gewissen Punkt in irgendeiner Form haftbar?
Es kommt auf den Einzelfall an. In solchen Fällen, wo es absolut (oder nahezu absolut) sicher ist, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist (und das trifft im Fall von abcload aus meiner Sicht und aus der Sicher vieler anderer zu), würde ich mich einfach tot stellen.
Man kann natürlich zusätzlich den Vertrag anfechten, indem man einen Widerspruch schreibt. Es wird aber berichtet, dass Widersprüche nicht beachtet oder sogar nicht gelesen werden. Die Mühe lohnt sich also nicht. In der Nutzlosbrahcne geht es um die Menge. Selbst wenn nur 1% der "Kunden" zahlen würde, machen die Betreiber von Abofallen einen dicken Gewinn. Welcher Anteil der Leute tatsächlich zahlt, weiß niemand genau. Es wird vermutet, dass die Zahl der Leute, die sich weichklopfen lassen, wesentlich höher ist als 1%.
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| Mo Mai 17, 2010 22:00 |
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Johnjohn07
Anmeldedatum: 18.05.2010
Beiträge: 12
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 Hi, habe auch am 31.3.2010 eine Mahnung (allererste Kontaktaufnahme von seitens abcload) bekommen da ich die Rechnung vom 30.3.2010 noch nicht bezahlt hätte. Hätte am 19.12.2009 ein abo abgeschlossen (hätte avira antivir freeware gesucht, weder Bestätigung noch sonst was erhalten). Habe sofort widersprochen, am 13.5. Drohung mit strafrechtlichen Schritten usw. Habe daraufhin Musterbrief der Verbraucherzentrale (mit Mittteilung, daß ich nicht bezahlen werde) per Einschreiben mit Rückschein geschickt, ebenso angegebene Bank über Abofalle informiert. Wenn ich nach freeware suche, muß ich ja nicht mit kostenpflichtigem download rechnen. Werde die Sache jetzt mal aussitzen.
LG Johnjohn07
_________________ Alles wird gut
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| Di Mai 18, 2010 18:44 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So Aug 01, 2010 03:02 | Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
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