Stellen Sie sich vor, Sie gehen in den Supermarkt, um ein Pfund Kaffee zu kaufen und der Kassier verlangt 10.000,- € von ihnen, weil auf der Rückseite der Packung steht, dass Sie sich mit dem Kauf des Pfund Kaffees auch zu dem Kauf eines Autos verpflichtet haben.
Müssten Sie das Auto kaufen? Klare Antwort: NEIN, müssten sie nicht, weil Sie getäuscht wurden.
Diesen Vergleich zog das Amtsgericht Marburg in einem Urteil vom 08.02.2010 ( Az. 91 C 981/09) zu den sogenannten Abofallen und bezog sich auf angebliche „Gratissoftware“. Das sehr unterhaltsame Urteil finden sie hier:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf (PDF, 335 KB)
Das Gericht verfolgte mit dem Urteil eine Leitlinie des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Das BMJ im Januar 2010 zu dem Thema Kosten- / Abofalle Stellung bezogen und lässt sich wie folgt zusammenfassen: Nicht zahlen!
Die Stellungnahme des BMJ
http://www.bmj.bund.de/Abofallen
Die Zeitschrift test hat in ihrer Ausgabe vom November 2010 eine sehr hilfreiche Aufstellung abgedruckt mit welchen Mitteln diese Unternehmen versuchen an Ihr Geld zu kommen.