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Pyle
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Angeblich Vertrag abgeschlossen bei Vodafone
Hallo.
Im Dezember hat ein Vertreter von Vodafone geklingelt und willte mir einen DSL Vertrag andrehen.
Mehrmals habe ich gesagt dass ich mit meinem jetzigen Kabelanbieter zufrieden bin und nicht wechseln werde.
Als er es dann "eingesehen" hatte, sagte er falls ich später mal wechseln möchte, dann könne ich jetzt schon mal alles ausfüllen damit ich schneller wechseln kann.
Ich depp willigte natürlich ein, weil es morgens war ich noch totmüde war.
Er hatte dies und das eingetragen, Bankdaten durchgestrichen und ich setzte meine Unterschrift drunter.
Letzte Woche bekam ich dann einen Anruf und man wollte noch mal die Daten abgleichen und dass ein Vertrag zustande gekommen sei o_O
Ich hatte ihm das so erklärt, keine Bankdaten und so, da meinte er nur, dann kommt es per Rechnung und die Tage erhalte ich nochmal alles schriftlich.
Direkt hatt ich bei der Hotline angerufen, und die junge Frau war sehr nett und sagte, dass sie eh nichts von den Vertretern und Türgeschäften hält.
Sie hatte mich in der Datenbank gesucht, aber nichts gefunden.
Sie meinte dann ich solle warten bis der Brief ankommt und ab dann hätte ich 2 Wochen Widerrufsrecht.
Meine Sorge ist nun, dass die so dreist sind und garkein Brief schicken und ich dann garkein Widerrufsrecht schreiben kann.
Falls doch noch einer kommt.
Soll ich dann klar schreiben "Vertrag" oder es irgendwie umschreiben?
Weil es ja garkein Vertrag war.
Gruß Micha
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| Mi Feb 24, 2010 13:20 |
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JohnDo
Moderator
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Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Haustuergeschaefte/haustuergeschaefte.htm
Wann liegt ein Haustürgeschäft vor und wann nicht?
Zitat:1. Begriff des Haustürgeschäftes, § 312 BGB
Ein Haustürgeschäft ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich seiner Privatwohnung,
anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
bestimmt worden ist.
Hierunter fallen der Verkauf von Zeitschriftenabonnements genauso, wie die berüchtigten Kaffeefahrten usw.
2. Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 BGB
a) Bei Versicherungsverträgen findet ein gesondertes Widerrufsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz Anwendung.
b) Wurde ein Vertrag am Arbeitsplatz oder im Bereich seiner Privatwohnung geschlossen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, aufgrund einer vorhergehenden Bestellung des Verbrauchers geführt wurden.
c) Der Widerruf ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt.
d) Letztlich ist das Widerrufsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.
3. Vorrang anderer Vorschriften
Unterfällt ein Haustürgeschäft zugleich den Regelungen über Verbraucherdarlehensverträge oder Finanzierungshilfen (§§ 491 bis 504 BGB) oder über Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 bis 487 BGB), finden nur die Vorschriften über diese Geschäfte Anwendung. Das gleiche gilt für Fernunterrichtsverträge, für die das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht gilt.
Form, Frist und Fristbeginn hinsichtlich des Widerrufs
Zitat:Wurde mit dem Verbraucher ein Haustürgeschäft iSv § 312 BGB abgeschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
1. Form und Frist des Widerrufs
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Der Verbraucher sollte immer darauf achten, dass er den Widerruf / die Rücksendung auch beweisen kann (Einschreiben mit Rückschein!)
2. Fristbeginn
a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.
Die Belehrung muss
in Textform geschehen,
Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist,
einen Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten,
einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten.
b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger.
Alles Klar?
Gruß
_________________ Ich gebe keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung wieder!
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| Mi Feb 24, 2010 16:13 |
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forentoni
Anmeldedatum: 08.04.2007
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Vorsorglich den Vertrag anfechten/widerrufen
Zum Thema Haustürgeschäft/Widerruf wurde schon alles gesagt. Ich nehme an, Du hast keine Widerrufsbelehrung erhalten. Dann läuft die Widerrufsfrist unbegrenzt.
Da von Vertretern oft viel Unfug getrieben wird, würde ich vorsorglich einen Widerruf an Vodafone schreiben, um möglichen Problemen zuvorzukommen. Sonst kann passieren, dass der Vertreter so tut, als hättest Du einen Vertrag unterschrieben, und der DSL-Anschluss wird umgeschaltet. Diese Möglichkeit ist zumindest nicht ausgeschlossen. Du kannst zwar trotzdem widerrufen, da Du die Widerrufsbelehrung anscheinend nicht erhalten hast, aber hast dann jede menge Ärger und bleibst möglicherweise sogar einige Zeit ohne Internet und Telefon.
Daher würde ich vorsorglich Vodafone anschreiben, die Situation schildern und bestreiten, dass Du den Vertrag geschlossen hast. Gleichzeitig vorsorglich den Vertrag widerrufen (Du kannst auch so direkt schreiben: "Rein vorsorglich widerrufe ich meinen Auftrag, falls es irrtümlicherweise zur Erteilung des Auftrags gekommen sein sollte"). Gleichzeitig würde ich den bisherigen DSL-Anbieter anschreiben und klar stellen, dass Du keine Umschaltung Deines DSL-Anschlusses wünscht. Alles unbedingt schriftlich und beweissicher erledigen!
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| Mi Feb 24, 2010 19:00 |
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Pyle
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Ok Danke.
Ich warte noch den nächsten Morgen ab, ob was ankommt, wenn nicht, dann schicke ich den Brief los
An Vodafone per Einschreiben mit Rückschein, oder?
Ich denke mal dass ich meinen jetzigen Anbieter Anrufen kann und das so schildern.
Den Anruf bekam ich letzte Woche am Freitag.
Morgen wären es dann 6 Tage.
Aber ich sage mal, wenn Vodafone es wirklich will und nötig hat, dann scheißen die auch darauf und schalten direkt alles frei.
/Edit
Ich habs schon mal geschrieben.
So würde ich es dann wegschicken
Code:Sehr geehrte Damen und Herren.
Am 16. Dezember letzten Jahres hat ein Mitarbeiter an meiner Haustür geschellt und wollte mir einen DSL-Vertrag mit Telefon anbieten.
Da ich mit meinem jetzigen Anbieter zufrieden bin, wollte ich nicht wechseln.
Hinterher sagte er, wir könnte schon einmal alles ausfüllen und falls ich irgendwann wechseln möchte, dann geht es alles viel schneller.
Ich willigte ein, er kreuzte ein paar Sachen an, durchstrich das Feld mit den Bankdaten und ich unterschrieb.
Am 19.02.2010 bekam ich einen Anruf, dass man noch einmal meine Daten abgleichen wolle und dass ein Vertrag zustande gekommen sei.
Verwundert sagte ich, dass nie die Rede von einem Vertrag war.
Ich bekäme dann noch mal alles schriftlich.
Nun sind aber schon 6 Tage vergangen und ich habe noch nichts erhalten.
Rein vorsorglich widerrufe ich meinen Auftrag, falls es irrtümlicherweise zur Erteilung des Auftrags gekommen sein sollte
Vielen Dank für Ihr Verständnis
/Edit
Ich weiß nicht ob es was bringt, aber ich bin nicht der Mieter der Wohnung, sondern mein Vater.
Ich wohne aber noch dort.
Kann ich dann einen Anschluss anmelden?
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| Mi Feb 24, 2010 23:49 |
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Pyle
Anmeldedatum: 24.02.2010
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Ich habe bei meinem jetzigen Anbieter angerufen und sie hat einen Vermerk gemacht, dass keine Rufnummermitnahme gewünscht wird.
An Vodafone habe ich mit Einschreiben-Rückschein geschrieben.
Ich kann da nur das beste hoffen.
Ich melde mich dann wenn ich Antwort bekomme.
Oder ob ich überhaupt eine bekomme...
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| Do Feb 25, 2010 15:50 |
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Pyle
Anmeldedatum: 24.02.2010
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Noch keine Neuigkeiten.
Mein Brief wartet auf Abholung
Die Sendung wurde dem Empfänger seit dem 26.02.2010 zur Verfügung gestellt.
/Edit
Rückschein kam heute.
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| Mo März 01, 2010 21:30 |
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Pyle
Anmeldedatum: 24.02.2010
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Antwort kam Heute und leider ist die Widerrufszeit vorbei -_-
Gerade noch mal bei der Hotline angerufen, aber sie konnte mich nicht im System finden.
Ich soll nochmal bei der Mobilfunk-Hotline versuchen, vielleicht kam der Vertreter von Mobilfunk. aber da ist alles besetzt.
Wenn die mich auch nicht finden können, dann soll ich direkt an Vofadone schreiben und den Sachverhalt erklären.
Vodafone hat mit den Vertretern eigentlich nichts zutun, sagte sie mir, und hält nichts davon, weil es auch ein schlechtes Licht auf Vodafone wirft.
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| Do März 04, 2010 12:27 |
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forentoni
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Widerrufsfrist
Zitat:
Antwort kam Heute und leider ist die Widerrufszeit vorbei -_-
Die Widerrufsfrist beginnt frühstens mit Erhalt einer gültigen Widerrufsbelehrung in Textform an zu laufen. Soweit ich verstehe, hast Du keine bekommen. Ich glaube, der Anbieter hat dich falsch verstanden (wenn er dich überhaupt verstehen wollte). Ich würde hier nochmal einen Widerspruch schreiben und ganz deutlich machen, dass du grundsätzlich bestreitest, einen Vertrag geschossen zu haben, und dass der Widerruf rein Vorsorglich ist. Außerdem ganz deutlich machen, dass Du keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast (und auch sonst keine schriftlichen Unterlagen wie Auftragsbestätigung oder Durchschrift) und darauf hinweisen, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung beginnt, und der vorsorgliche Widerruf auf jeden Fall gültig ist.
Nur um auf Nummer sicher zu gehen...
Zitat:
Wenn die mich auch nicht finden können, dann soll ich direkt an Vofadone schreiben und den Sachverhalt erklären.
Hattest Du den Brief nicht direkt an Vodafone geschickt?
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| Fr März 05, 2010 17:54 |
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Pyle
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Hallo.
Das mit dem Widerruf hat die mir von der Hotline auch gesagt, aber da nichts ankam habe ich vorsichtshalber mal eine abgeschickt.
Ich schätze der Bearbeitet hat nur das Datum gesehn... alles klar im Dezember... zu spät...
Schreiben habe ich immer noch nicht bekommen.
Ich finde es ja schon komisch, dass die mich bei der Hotline garnicht im System finden.. mit allen möglichen Sucheingaben.
Die hatte sich richtig Mühe gegeben.
Der Widerruf ging an einem Postfach, extra für Widerruf.
Der neue Brief ging direkt an die Kundenbetreuung.
Normalerweise dürften die mich auch nicht finden und sagen ich kann die Sache vergessen und brauch mir keine Sorgen zu machen.
Der Brief hatte knapp eine dinA4 Seite, da hab ich alles ausführlich geschildert.
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| Sa März 06, 2010 20:29 |
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Pyle
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Heute kam endlich der Brief über die Bestätigung von meinem Vertrag.
Das heißt ich habe endlich eine Kundennummer bekommen.
Ich bekomme dann noch einen Brief über den genauen Anschalttermin.
Weiter steht da noch.
"Mit dem Brief, in dem wir Ihnen den genauen Anschaltermin für Ihren Anschluss mitteilen, beginnt Ihr Vertragsverhältnis mit Vodafone.
Auch wenn Sie bereits das Gerätepaket von uns erhalten haben, ist dies noch keine Auftragsannahme"
Heißt also im Klartext, ab den nächsten Brief kann ich endlich meinen Widerruf schreiben?
Ich glaub ich hole mir 2 Zeugen dabei, die den Brief sehen und wie ich ihn bei der Post abgebe.
Ich hoffe hoffe mal die sind in der Kundenbetreuung so schlau, und stornieren meinen Vertrag direkt wieder.
Heute kam der Rückschein wieder, mit einem Stempel vom 5. März drauf.
Bin gespannt ob ich noch einen Brief bekomme.
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| Do März 11, 2010 18:18 |
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Pyle
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Ich hab noch nichts weiter gehört.
Was denkt ihr?
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| Di März 23, 2010 16:26 |
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Pyle
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Ich hab da gerade noch mal angerufen.
"Der Auftrag wurde Teil-Storniert"
Man ist sich da noch nicht sicher....
Ich werde dann zurückgerufen.
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| Mo März 29, 2010 15:21 |
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JohnDo
Moderator
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Na, dann warte mal ab, was für einen Vertrag diese Firma dir an die Backe hängen will. Ich befürchte Übles.
Gruß
_________________ Ich gebe keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung wieder!
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| Mo März 29, 2010 16:16 |
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Pyle
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Heute bekam ich einen Brief. Vom 26.
Da steht auch noch mal drin, dass der Widerruf spätestens zum 30.Dezember hätte vorliegen müssen.
Allein die Aussage ist doch schon falsch.
In einem anderem Brief stand. Kurzgefasst.
Auch wenn ich ein Gerätepaket bekommen habe (hab ich noch nicht) beginnt die Vertragsannahme/Vertragsverhältnis erst, wenn ich einen Anschalttermin bekommen habe.
Erst DANN kann ich den Widerruf schreiben oder?
Aber ist ja schon einmal viel Wert, dass der Brief am 26. geschrieben wurde, und gestern noch im System stand, dass die einen sagen der Auftrag wurde storniert und die einen, dass der Widerruf zuspät kam...
Naja, mal auf einen Anruf von denen warten
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| Di März 30, 2010 14:30 |
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Pyle
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Es wurde doch noch alles gut
Heute kam die Stornierbestätigung.
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| Fr Apr 09, 2010 13:12 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So Aug 01, 2010 03:02 | Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
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