Wer sich zu einer Eigenheimfinanzierung mit einer Kapitallebensversicherung hat überreden lassen, hat dies in den meisten Fällen schon oftmals bereut. Denn nach der drastischen Korrektur der prognostizierten Ablaufleistungen klaffen inzwischen in zahlreichen Finanzierungsplänen mehr oder weniger große Lücken. Viele warten deshalb sehnlich auf das Ende der Zinsfestschreibung für ihr Darlehen. Denn dann steht es ihnen frei, die Finanzierung neu zu gestalten. Die Frage ist dann allerdings auch: Was tun mit der vorhandenen Versicherung? Kündigen oder verkaufen und den Erlös als Sondertilgung in die Finanzierung einbringen? Sie beitragsfrei stellen und ruhen lassen? Oder die Versicherung doch weiterhin in die Finanzierung einbauen?
Eine allgemein gültige Regel gibt es dafür nicht. Was sich empfiehlt, hängt vielmehr von mehreren Aspekten ab. Da die Lebensversicherung nicht nur als Tilgungsinstrument dient, sondern auch einen Todesfallschutz enthält, ist zunächst zu klären: Wird dieser Schutz weiter benötigt? Und falls ja: Hat sich die Gesundheit inzwischen verschlechtert und bestehen daher keine Chancen, den Schutz über eine reine Risikolebensversicherung abzudecken? - Werden beide Fragen bejaht, wäre eine Kündigung der Versicherung der falsche Schritt. In solchen Fällen sollte die Versicherung weiterhin Bestandteil der Finanzierung bleiben. Gleichzeitig sollte aber unbedingt eine zusätzliche laufende Tilgung vereinbart werden. Stattdessen einen neuen Bausparvertrag oder gar eine neue Rentenversicherung als zusätzlichen Tilgungsersatz abzuschließen, ist demgegenüber nicht ratsam.
Lässt sich das Todesfallrisiko auch über eine reine Risikolebensversicherung abdecken, ist eine weitere Frage zu klären: Welche effektive Anlageverzinsung zeichnet sich für die restliche Laufzeit der Police ab? Diese Verzinsung lässt sich aus dem aktuellen Erlös bei Kündigung oder Verkauf der Versicherung, den weiteren Einzahlungen sowie der Ablaufleistung bei Vertragsende errechnen. Eingedenk der Erfahrungen der letzten Jahre sollte dabei vorsichtiger Weise auf die garantierte Ablaufleistung abgestellt werden. Wird der Todesfallschutz benötigt, sind die laufenden Einzahlungen zudem um die Kosten zu mindern, die eine neu abgeschlossene Risikolebensversicherung verursachen würde. Die so errechnete Rendite ist dann dem effektiven Jahreszins für die Anschlussfinanzierung gegenüberzustellen. Liegt die Rendite der Versicherung deutlich unter dem Kreditzins, ist es besser, die Versicherung zur Auszahlung zu kündigen oder zu verkaufen, den Erlös als Sondertilgung zu nutzen und die künftig nicht mehr zu zahlenden Versicherungsprämien für eine schnellere Kündigung des Darlehens zu verwenden. Die Alternative einer bloßen Beitragsfreistellung für die Versicherung wäre nicht sinnvoll. Liegt die garantierte Ablaufrendite – was bei kürzeren Restlaufzeiten sein kann – nur wenig unter oder gar über dem Kreditzins, sollte die Versicherung als Tilgungsinstrument weitergeführt werden.
Zitat:
Wichtig
Bei einer Fortführung der Versicherung sollte der Kreditzins bis zum Laufzeitende gesichert sein. Sonst drohen später neue unliebsame Überraschungen. Zudem muss sich der Kreditnehmer klar darüber sein, dass bei einem vorzeitigen Abbruch der Finanzierung (z.B. wegen späteren Verkaufs der Immobilie) ebenfalls Nachteile im Vergleich zu einer Finanzierung ohne Versicherung auftreten können.
Eine Weiterfinanzierung mit der Lebensversicherung hieße nicht zugleich, dass das Darlehen bei dem bisherigen Kreditgeber fortgeführt werden müsste. Auch in diesem Fall wäre natürlich sorgfältig zu prüfen, ob nicht andernorts günstigere Konditionen geboten werden. Wird die Versicherung gekündigt, stellt sich obendrein die oftmals Frage, ob der Darlehensnehmer die Verluste einfach hinnimmt, die ihm im Vergleich zu einem normalen Hypothekendarlehen entstanden sind. Oder ob er Schadensersatz von demjenigen verlangen kann, der ihn falsch beraten hat. Auch hierzu bietet die Verbraucherzentrale eine Beratung an.
Siehe auch:
Lebensversicherung: Kündigung

