XManBln
Anmeldedatum: 23.04.2009
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Beauftragung von Anwälten
Es ist eine interessante Sache wenn man einen Anwalt in einer Erbschaftsangelegenheit beauftragt. Dieser schreibt dann drei Briefe, worauf sich ein Vertreter der Gegenseite meldet um sich von meinen Anwalt beraten zu lassen. Dieser hält es allerdings nicht für nötig mich darüber zu informieren, berät gleichzeitig die Gegenseite und stellt mir das auch noch überteuert durch seine anwaltschaftliche Verrechnungsstelle (AVS) in Rechnung. Obwohl er diese Beauftragung nicht beweisen kann, urteilt ein Richter eines Amtsgerichtes in Berlin auch noch zu seinen Gunsten, weil es angeblich in meinen Interesse gewesen wäre.
Ich kann nur jeden warnen jemals in seinen Leben einen Advokaten den er nicht vertraut, eine Globalbeauftragung zu geben.
Ich mach es nur noch mit Erfolgshonorar oder Knebelvertrag, keine Einzelhandlung ohne schriftliche Bestätigung oder verzichte ganz auf solcherart "Dienstleistung" und kann nur jeden warnen, nicht in die selbe Falle zu tapsen.
_________________ "Ich bin ein Hausmeister des Geistes, ich putze ein bisschen die Fenster, damit du rausschauen kannst."
Godfrey Chips, Medizinmann der Lokoto-Indianer
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