Benzol hat in Erfrischungsgetränken und sonstigen Lebensmitteln nichts zu suchen!
Alkoholfreie
Erfrischungsgetränke wie
Brausen oder
Limonaden können aufgrund chemischer Reaktionen durch bestimmte
Zusatzstoffe mit geringen Mengen
Benzol belastet sein. Benzol ist
krebserregend und
keimzellschädigend und hat nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen auch in kleinsten Mengen nichts in Lebensmitteln zu suchen.
Der Umweltschadstoff Benzol wird vor allem über die Atemluft aufgenommen, kann aber auch in Trinkwasser und Lebensmitteln vorkommen. Wird Erfrischungsgetränken der Konservierungsstoff
Benzoesäure zugesetzt, kann während der Herstellung Benzol entstehen, wenn die Produkte natürliches Vitamin C oder den Zusatzstoff Ascorbinsäure (Vitamin C) enthalten. Auch in sauer eingelegtem Gemüse wird Benzoesäure, teilweise in Kombination mit Ascorbinsäure, verwendet.
Bereits vor zwei Jahren wurden im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms Erfrischungsgetränke untersucht und in etwa einem Drittel wurde Benzol nachgewiesen. Zwar gelten geringe Mengen der Verbindung nicht als akut gesundheitsgefährdend, aber selbst das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vertritt die Meinung, dass bei krebserregenden Substanzen kein toxikologischer Schwellenwert angegeben kann. Die Verbraucherzentrale Bremen fordert deshalb die Lebensmittelhersteller auf, Benzoesäure nicht in Vitamin-C-haltigen Lebensmitteln bzw. zusammen mit Ascorbinsäure zu verarbeiten.
VerbraucherInnen können die Verwendung des Konservierungsstoffs Benzoesäure auf der Zutatenliste von Lebensmitteln an den Bezeichnungen
Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211), Kaliumbenzoat (E 212) oder Calciumbenzoat (E 213) erkennen. Empfindliche Personen, die unter Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien leiden, sollten ganz auf diese Konservierungsstoffe verzichten, weil sie weitere (pseudo-)allergische Reaktionen auslösen können.