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Bundesanzeiger für Bestattungen

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Beitrag Bundesanzeiger für Bestattungen 


Die Trauer von Angehörigen nach einem Todesfall wird eiskalt ausgenutzt


Insbesondere für die Zeit kurz nachdem eine Todesanzeige veröffentlicht wird, ist besondere Wachsamkeit bei Angehörigen erforderlich. Zu viele versuchen mit unterschiedlichsten Tricks den Trauernden Geld zu entlocken.

Immer häufiger erreichen die Verbraucherzentralen Beschwerden beispielsweise über den „Bundesanzeiger für Bestattungen“. Dabei kommt die Offerte/Rechnung mit Briefkopf inklusive Bundesadler aus Berlin an und sieht sehr offiziell aus. Der Text, in dem es um die Veröffentlichung des Nachrufes geht, richtet sich an Angehörige jüngst Verstorbener und erläutert, dass „das verstorbene Familienmitglied nun zum letzten Geleit im Bundesanzeiger für Bestattungen www.bafb.de aufgeführt“ werde.

Ruft der Adressat diese Internetseite auf, findet er dort tatsächlich den verstorbenen Angehörigen mit Geburts-, Sterbedatum und letztem Wohnort erwähnt. Für diese Eintragung, so der Brief, der als Absender nur den „Bundesanzeiger“ mit einer Postfachadresse nennt, sei nun die Summe von 198,00 Euro fällig. Auch wenn man bei näherem Hinsehen wohl erkennen kann, dass dieses Schreiben bisher nur ein Angebot darstellen soll, ist die Aufmachung insbesondere auch durch den beigelegten Überweisungsvordruck eindeutig dem Muster einer üblichen Rechnung nachgestellt. Viele Verbraucher haben und werden diese Schreiben noch für Rechnungen für eine bereits erbrachte Leistung halten.

Auch bei anderen Arten von Rechnungen, die den Hinterbliebenen nach Erscheinen der Todesanzeige zugesendet werden, sollte man äußerst wachsam sein. Insbesondere wenn Rechnungen für Leistungen gestellt werden, die angeblich noch der Verstorbene in Anspruch genommen habe, sollte zunächst eine Kopie des Vertrags/Auftrags angefordert werden und nur bezahlt werden, wenn an diesen Unterlagen kein Zweifel mehr besteht.

Ein besonders hinterhältiges Vorgehen, was bereits mehrfach den Verbraucherzentralen berichtet wurde, ist hierbei die Zusendung von Rechnungen an Witwen für die angeblich bereits erfolgte Lieferung von Pornoheften an ihre verstorbenen Ehemänner. Aus Scham werden solche Rechnungen sehr häufig sofort bezahlt, ohne Beratungen in Anspruch zu nehmen oder auch nur beim Rechnungssteller nachzufragen.

Des Weiteren riefen die Gauner bei Witwen an und betonten, sie müsse nun die Schulden ihres Mannes begleichen. Das Geld werde angeholt oder müsse sehr schnell überwiesen werden. Andere studieren sehr eingehend die Todesanzeigen und steigen zum Zeitpunkt der Beerdigung in die Wohnung der Hinterbliebenen ein und rauben Bargeld, Schmuck und diverse andere Dinge. Wenn möglich, wollte man eine Person seines Vertrauens bitten, während der Trauerfeier im Haus zu bleiben, um eine böse Überraschung bei der Rückkehr vom Friedhof zu vermeiden.

Besonders nach einem Todesfall ist zu raten, alle Rechnungen eingehend zu prüfen und sich insbesondere nicht durch kurze Fristsetzungen unter Druck setzten zu lassen. Keine Rechung muss innerhalb von zwei Tagen bezahlt werden, fragen sie nach und schämen sie sich nicht, bei Bekannten und Freuden oder in der nächstgelegenen Verbraucherzentrale nach Hilfe zu suchen.

Siehe auch:

Genlabor Dr. Engelhardt: Angebliches Genlabor kassiert Trauernde ab


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