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Chancen und Risiken der Nanotechnologie

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Beitrag Chancen und Risiken der Nanotechnologie 


9. Bremer Forum Gesundheitlicher Verbraucherschutz


Die Nanotechnologie gilt für viele als die Zukunftstechnologie schlechthin. Zahlreiche Industriezweige schätzen zum einen die enorme Vielseitigkeit und zum zweiten die Chance, Energie und Materialien einzusparen. Die Nanotechnologie spielt sich ab in der Welt der allerwinzigsten Dinge – ein Nanometer ist der millionste Teil eines Millimeters. Zum Vergleich: der Durchmesser eines menschlichen Haares ist 50.000 Mal größer.

Anwendungsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung, der Solartechnik, der Automobilindustrie, der Kosmetik, der Verpackungsindustrie oder der Abwasseraufbereitung. In der Lebensmittelverarbeitung ist die Anwendung noch nicht sehr weit verbreitet – aber es gibt sie, zum Beispiel in Nahrungsergänzungsmitteln aus den USA, die auch bei uns über das Internet erhältlich sind. Auch in Zahnpasta können Nanopartikel enthalten sein und damit direkt in den menschlichen Organismus gelangen. Mögliche Risiken für Mensch und Umwelt sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen noch nicht umfassend erforscht. Noch weniger können Verbraucher, die zukünftig immer mehr mit dieser Technologie – im wahrsten Sinn des Wortes! – in Berührung kommen werden, die Auswirkungen auf ihre Gesundheit oder auf die Umwelt einschätzen. Dabei werden die Risiken durch fest eingebundene Nanopartikel, wie zum Beispiel in Farben, Lacken oder Beschichtungen, als geringer beurteilt als durch frei verfügbare oder auch frei werdende Nanoteilchen. Letztere finden sich beispielsweise in Desinfektionsmitteln für den Haushalt, in Textilien oder in Sonnenschutzmitteln. Zinkoxid- oder Titandioxidnanoteilchen absorbieren schon seit etwa zehn Jahren UV-Strahlen auf den Armen und Beinen von Sonnenanbetern. Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Nanoteilchen über Abschürfungen und Kratzer in tiefere Hautschichten gelangen können. Welche Auswirkungen dieses Eindringen möglicherweise hat, ist bislang unklar. Erst ab 2012 müssen Nanopartikel in der Zutatenliste von kosmetischen Produkten auch mit dem Begriff „Nano“ gekennzeichnet werden.

Unbekannte Risiken und fehlende gesetzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die Zulassung und Kennzeichnung bei Lebensmitteln, müssen dringend geklärt werden. Für eine gesunde Ernährung ist keine Nanotechnologie erforderlich, aber wenn sie von der Lebensmittelindustrie genutzt wird, müssen sich Verbraucher frei entscheiden können – für oder gegen einen Kauf. Das funktioniert jedoch nur bei einer eindeutigen Kennzeichnung der Lebensmittel. Auf europäischer Ebene gibt es derzeit eine Art „Schwebezustand“. Die entsprechenden Gesetzestexte werden zurzeit überarbeitet, und es ist zu hoffen, dass – wie vorgesehen – Lebensmittel mit zugesetzten Nanopartikeln endgültig unter die Verordnung für neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten fallen. Das würde bedeuten, dass sie der Zulassungspflicht unterliegen, also jede Anwendung durch die Lebensmittelindustrie beantragt werden muss.


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