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"Damart" - Adressenhandel?!

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Beitrag "Damart" - Adressenhandel?! 


Hallo!
Heute bekam ich Post von einer Firma, von der ich noch nie etwas gehört habe: Damart, Bleicheweg 15, 88131 Lindau

Es war ein kleiner Katalog dabei, natürlich ein Bestellschein und ein Gutschein für "Ein Bettwaren-Paket. Warenwert: < 100 €", auf meinen Namen reserviert! Außerdem könnte ich 1500€ gewinnen.
Im Begleitschreiben wurde ich nicht nur als "liebe Kundin" sondern sogar als "liebe Freundin" angesprochen.

Ich kenne diese Firma nicht! Und woher haben die meine Adresse???
Seit Jahren gehe ich mit der Angabe meiner Adresse sehr vorsichtig um, weil ich schon schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Im Internet habe ich eine pdf-Datei gefunden, in der die Damart-Adressdateien zum Kauf angeboten werden! Schlappe €190,- für 95.000 Adressen, die höchstens 12 Monate alt sind!

Die Firma Direct Success GmbH in Stuttgart vertreibt diese Adressen offenbar.

Ist so ein Adressenhandel eigentlich legal?

Habe außerdem gerade festgestellt, dass die Firma Direct Succes auf ihrer Internetseite eine falsche Emailadresse als Kontakt angibt. Kam gerade als Mailfailure zurück!
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Beitrag  


Hallo Tontante,

Zitat:

Ich kenne diese Firma nicht! Und woher haben die meine Adresse???


Diese Frage wird wohl nur die Forma selbst beantworten können, aber die üblichen Verdächtigen sind:

* Telefonbücher, CD-ROMs etc
* Branchenverzeichnisse
* Handelsregister
* Auskunft der Meldebehörden
* Andere Firmen (Bestellungen, Abos, Gewinnspiele, Umfragen etc)

Da das Zusammenstellen von Adresslisten ziemlich aufwendig ist, werden die Adressen meistens von Firmen gekauft, die sich auf das Sammeln von Adressen spezialisiert haben.

Zitat:

Seit Jahren gehe ich mit der Angabe meiner Adresse sehr vorsichtig um, weil ich schon schlechte Erfahrungen gemacht habe.


Du wirst wohl kaum schaffen, Deine adresse völlig geheim zu halten. Irgendwo ist sie durchgesickert. Wo genau, wirst Du vermutlich nicht erfahren (es sei denn, Du hast Deinen Namen jedesmal in einer anderen Schreibweise angegeben und kannst so die Quellle zurückverfolgen).

Zitat:

Ist so ein Adressenhandel eigentlich legal?


Der Adressenhandel ist legal, solange es sich um folgende Daten handelt:

* Namen, Titel, akademische Grade
* Anschrift
* Berufs-. Branchen- und Geschäftsbezeichnung
* Geburtsjahr
* Zugehörigkeit zu einer Personengruppe (z.B. "Kunde eines Verlags")

Solange es sich nur um solche Daten handelt (ich erhebe keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit dieser Liste!), ist es erlaubt, mit solchen Adresslisten zu handeln - debei ist es auch nicht erforderlich, bei den betroffenen Personen nach Erlaubnis zu fragen.

Du hast aber Recht auf Auskunft gemäß §34 BDSG:

Zitat:

§ 34 Auskunft an den Betroffenen

(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung.

Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. 3Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. 4In diesem Fall ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.

(2) Der Betroffene kann von Stellen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern, Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. 2Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt.

(3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.

(4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist.

(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. 2Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. 3Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. 4Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.

(6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. 2Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.


Wenn Du mit der Speicherung von personenbezogenen Daten nicht einverstanden bist, kannst Du der Nutzung oder Übermittlung der Daten gemäß §28, Abs. 4 BDSG widersprechen:

Zitat:

§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke

[...]

(4) 1Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Nutzung oder Übermittlung für diese Zwecke unzulässig. 2Der Betroffene ist bei der Ansprache zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach Satz 1 zu unterrichten; soweit der Ansprechende personenbezogene Daten des Betroffenen nutzt, die bei einer ihm nicht bekannten Stelle gespeichert sind, hat er auch sicherzustellen, dass der Betroffene Kenntnis über die Herkunft der Daten erhalten kann. 3Widerspricht der Betroffene bei dem Dritten, dem die Daten nach Absatz 3 übermittelt werden, der Verarbeitung oder Nutzung für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, hat dieser die Daten für diese Zwecke zu sperren.


Den Widerspruch kannst Du auch gegenüber der Meldebehörde richten - entweder zusammen mit der Anmeldung oder auch nachträglich.
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Beitrag  

> Solange es sich nur um solche Daten handelt (ich erhebe keinen Anspruch auf Korrektheit
> oder Vollständigkeit dieser Liste!), ist es erlaubt, mit solchen Adresslisten zu handeln -
> debei ist es auch nicht erforderlich, bei den betroffenen Personen nach Erlaubnis zu fragen.

Bei solchen Daten handelt es sich um eine sogenannte Registerauskunft, die absolut legal ist.
Davor kann man sich kaum schützen.
Registerauskünfte werden im Übrigen auch durch die Meldestelle ausgeführt. Jeder kann sich da gegen einen kleinen Obulus informieren, wenn er eine bestimmte Person sucht.

> Den Widerspruch kannst Du auch gegenüber der Meldebehörde richten - entweder zusammen mit der Anmeldung oder auch nachträglich.

Eine Registerauskunft bleibt davon unberührt. Es sei denn Du kannst Gefahr für Dein Leben vorweisen.
Die Meldestellen arbeiten sogar mit anderen Institutionen zusammen. So werden Neuanmeldungen oft direkt an die GEZ weitergeleitet.
Datenschutz ist in diesem Land doch defakto abgeschafft.

An dessen Stelle tritt die Totalüberwachung.
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Beitrag  

Peter, bist Du Dir ganz sicher, dass Meldestellen die Daten auch dann an Adressverlage weitergeben, wenn man der Weitergabe widersprochen hat? Soweit ich weiß dürfen sie das nicht (abgesehen von der Weitergabe an die Polizei, Staatanwaltschaft etc.)
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Beitrag  

Hallo Forentoni,

das was Peter schreibt ist richtig. Du kannst bei der Meldestelle angeben, dass sie Deine Daten nicht für Werbezwecke weitergeben. Es ist aber nicht möglich zu verhindern, dass x beliebige Personen eine Registerauskunft über Dich einholen können. Das kann praktisch jeder, der berteit ist, die Gebühr dafür auf den Tisch zu legen.


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