Naja, man kann lange darüber reden, ob solche "Dienste" unmoralisch sind und verboten gehören, aber beim Strafrecht ist es immer so, dass man als unschuldig gilt, solange die Schuld nicht bewiesen ist.
Da die strafrechtliche Seite in Deiner Geschichte gar nicht zur Geltung kommt, erlaube ich mir, den Thread in die Rubrik
Verbraucherrecht/Verschiedenes zu verschieben.
Was in Deiner Geschichte IMHO zu kurz kommt, ist übrigens die gerichtliche Auseinandersetzung (und gerade das ist im Sinne dieses Forums am interessantesten). Welche Argumente wurden vorgebracht? Hat Dein Anwalt vorgebracht, dass Du beim Abschluss des Vertrags getäuscht wurdest? Welche Beweise wurden vorgebracht? Wie war die Beweiswürdigung des Gerichts? Was war der Tenor des Urteils? Usw...
Kannst Du vielleicht den Text dess Urteils reinstellen (vorher bitte alle Namen und Adressen unkenntlich machen)? Wäre echt interessant!
8,5 Kiloeuro für ein paar Kontaktanzeigen ist schon ziemlich heftig.