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Wasserzähler
Anmeldedatum: 12.03.2009
Beiträge: 4
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Eichung des Wasserzählers
Guten Tag,
der Wasserzähler gehört zwar nicht zur Heizung, aber diese Rubrik erscheint mir am sinnverwandtesten.
Folgende Situation:
Ich habe eine Eigentumswohnung innerhalb einer Gesamtanlage. Jetzt verlangt die Liegenschaftsverwaltung, dass ich einen neuen Wasserzähler einbauen lassen soll, da der jetzige nicht mehr technisch erreichbar ist, soll heissen, mit den neuen Eichgeräten kann der Wasserzähler nicht mehr "erreicht" werden, da er in die gekachelte Wand eingelassen ist.
Was mir wie ein Schildbürgerstreich erscheint, wird so begründet, dass nach der Umstellung auf neue Eichgeräte der Eigentümer bitteschön seine Wasseruhr an die neuen Eichgeräte anpassen soll.
Auf meinen Hinweis, dass die bisher benutzten Eichgeräte ja nicht vom Erdboden verschwunden sein dürften und man deshalb erwarten könnte, dass sie weiterhin für Wasseruhren angewendet werden, welche nicht kompatibel mit den neuen Geräten sind, wurde nicht weiter eingegangen.
Bin ich wirklich gesetzlich verpflichtet, dieses schildbürgerhafte Spielchen mitzumachen?
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten und Tipps.
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| Do März 12, 2009 15:17 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1648
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Hallo und willkommen im Forum!
Deine eigentliche Frage, nämlich ob Du gesetzlich verpflichtet bist, "dieses schildbürgerhafte Spielchen mitzumachen", würde ich mit "nein" beantworten. Die interessantere Frage ist aber, ob die Eichbehörde ihrerseits verpflichtet ist, Deine alte, nicht mehr "erreichbare" Wasseruhr zu eichen. Diese Frage kann ich nach meinem Wissen leider nicht beantworten, die Antwort könnte aber ebenfalls "nein" lauten.
Was dagegen absolut klar ist, ist der Umstand, dass Du verpflichtet bist, den Wasserzähler alle 6 Jahre eichen zu lassen. Die Eichung kann aber durch Beglaubigung ersetzt werden. Die Beglaubigung ist im Prinzip fast dasselbe wie Eichung, nur wird sie nicht von der Eichbehörde, sondern von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Diese Prüfstellen gibt es oft z.B. bei Zählerherstellern und Wasserversorgungsunternehmen. Vielleicht gibt es in Deiner Gegend eine solche Stelle, die auch alte Zähler beglaubigen kann? Das wäre eine mögliche Lösung dieses Dilemmas.
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| Do März 12, 2009 17:04 |
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Wasserzähler
Anmeldedatum: 12.03.2009
Beiträge: 4
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Danke für deine Antwort.
Dann werde ich mich mal mit den Stadtwerken wegen einer eventuellen Beglaubigung in Verbindung setzen, denn die Liegenschaftsverwaltung hat die Angelegenheit an eine Privatfirma abgegeben, welche eben diese absurde Forderung stellt.
Nochmals danke und einen schönen Abend noch.
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| Do März 12, 2009 17:25 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 1648
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Zitat:
die Liegenschaftsverwaltung hat die Angelegenheit an eine Privatfirma abgegeben, welche eben diese absurde Forderung stellt.
Dann handelt es sich wohl auch um eine Beglaubigung. Eine Eichung wird vom Eichamt durchgeführt.
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| Do März 12, 2009 22:08 |
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Wasserzähler
Anmeldedatum: 12.03.2009
Beiträge: 4
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Danke.
Das bedeutet also, dass eben diese Privatfirma die staatlich anerkannte Legitimation hat, diese Beglaubigung durchzuführen.
Ich hatte dann am Spätnachmittag noch bei den hiesigen Stadtwerken angerufen, und auch die empfanden die Forderung der Firma als schildbürgerhaft.
Morgen früh werde ich dann mit einem Spezialisten der Stadtwerke sprechen können, der wird mir hoffentlich definitiv sagen können, was Sache ist.
Ich werde dann hier das Ergebnis posten, falls es jemanden interessieren sollte.
Dir, DoubleSlash, vielen Dank für deine Hilfe.
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| Do März 12, 2009 22:45 |
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Wasserzähler
Anmeldedatum: 12.03.2009
Beiträge: 4
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So, abschliessendes Ergebnis, die Rechtslage sieht so aus, dass man nicht unbedingt verpflichtet ist, den neuen Zähler einbauen zu lassen.
Aber, und das ist der Punkt, da es sich um eine Wohnung in einer Gesamtanlage handelt und die Nebenkostenabrechnung gemeinschaftlich für die Gesamtanlage erstellt wird, könnte jeder andere Eigentümer diese Nebenkostenabrechnung anfechten, da eine Wasseruhr veraltet ist.
Daraus könnte sich ein elendig langer Rechtsstreit entwickeln mit der bekannten Nerverei.
Fazit: Das lassen wir mal lieber und gönnen uns einen neuen Wasserzähler.
Ein schönes Wochenende wünsche ich allen.
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| Fr März 13, 2009 12:33 |
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Katerchen
Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 15
Wohnort: Essenbach
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Hallo Wasserzähler,
es gibt in Deutschland ein Eichgesetz!
Darunter fallen alle Messgeräte die eine Verteilung für Dritte zur folge haben. (Z.b. eine Waage in der Metzgerei)
Das ist im vorliegenden Fall leider gegeben. Wasserversorger - Hausverwaltung - Wohnungsnutzer.
Ausserdem ist der Sachverhalt auch im Wohnungseigentumsgesetz und in der Heitzkostenverordnung geregelt.
Wenn also Messgeräte vorhanden sind, müssen sie auch geeicht werden.
Das ist aber technisch im eingebauten Zustand nicht möglich, da lt. Gesetz auch teile im Zähler ausgetauscht werden müssen. (Bewwegliche Teile, Dichtungen)
Es ist also üblich, dass die Zähler durch das beauftragte Messdienstunternehmen getauscht, also durch neue ersezt werden.
Katerchen
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| Do Apr 23, 2009 19:11 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr Mai 18, 2012 16:36 | Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
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