Ernährungsberater
Anmeldedatum: 27.09.2007
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Eier-Kennzeichnung
Seit dem 1. Januar diesen Jahres müssen Eier in der Europäischen Union mit einem Erzeugerstempel gekennzeichnet sein. Die Verbraucherzentralen haben in einem bundesweiten Marktcheck überprüft, ob diese neue Kennzeichnungspflicht auch in die Praxis umgesetzt wird. Am Stempel können die Verbraucher jetzt das Herkunftsland und die Haltungsform erkennen. Somit kann sich jeder ganz bewusst für oder gegen Eier aus Käfighaltung entscheiden. Bei keinem anderen tierischen Produkt gibt es bislang eine so gute Möglichkeit, außerhalb ökologisch erzeugter Lebensmittel den Tierschutz in die Einkaufsentscheidung mit einzubeziehen. Vier Ziffern, die immer an 1. Stelle des Erzeugercodes stehen, geben sofort Auskunft über die Tierhaltung:
0 = Eier aus Ökoanbau
1 = Eier aus Freilandhaltung
2 = Eier aus Bodenhaltung
3 = Eier aus Käfighaltung
Das Herkunftsland steht mit einem Kürzel gleich hinter der Ziffer für die Haltung, z.B. DE für Deutschland, AT für Österreich oder BE für Belgien. Danach folgt eine mehrstellige Nummer für den Betrieb und ggf. für den Stall.
Der bundesweite Marktcheck aller Verbraucherzentralen erfolgte in insgesamt 829 Einkaufsstellen (628 Geschäfte und 201 Wochenmarktstände), und es wurden 2657 Eierverpackungen bzw. die Kennzeichnung von lose verkauften Eiern überprüft. Bei 7 %, im Bundesland Bremen sogar bei 10 %, fehlte der vorgeschriebene Erzeugercode. Dabei handelte es sich vorwiegend um Stände auf dem Wochenmarkt, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Um Ausreden waren die Marktbetreiber meist nicht verlegen, im Zweifelsfall halten sie weniger als 350 Tiere. Häufig behaupteten sie auch, von der Stempelpflicht ausgenommen zu sein - doch das gilt tatsächlich nur für die Erzeuger. Und eine Kennzeichnung mit dem Erzeugercode trägt nur dann zur Transparenz bei, wenn sie auch erläutert wird. Doch bei einem Fünftel der überprüften Eier war das nicht der Fall. Zudem war der Erzeugercode häufig nicht lesbar, verwischt, unvollständig oder in zu kleiner Schrift aufgedruckt. Die auf verpackten Eiern vorgeschriebene Erklärung des Codes gab's auch längst nicht immer, bei 20 % (in Bremen 14 %) suchte man sie vergeblich - besonders die Produzenten bzw. die Verpacker von Käfigeiern zeigten sich auffällig „vergesslich“.
Ein wichtiger Punkt ist die Frische der Eier, mit bloßem Auge ist sie nicht zu erkennen. Mit der vorgeschriebenen Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) nehmen es (wiederum!) die Marktbetreiber nicht sehr genau, 80 % aller Eier ohne MHD stammten von Marktständen, obwohl diese nicht einmal ein Viertel der erfassten Einkaufsquellen ausmachten. Da die Angabe des Legedatums freiwillig ist, müssen die Verbraucher in den meisten Fällen vom MHD 28 Tage zurückrechnen, erhalten so das Legedatum und von da aus die Differenz zum aktuellen Datum, also das genaue Alter. Wäre die Angabe des Legedatums gesetzlich vorgeschrieben, ließe sich manche Rechnerei im Geschäft ersparen. Sowohl im Bundesdurchschnitt als auch im Bremer Mittel waren die Eier 10 Tage alt. Doch während bundesweit 2 % aller Eier älter als 21 Tage waren, erwies Bremen geradezu als Grufti-Hochburg: 7 % der Eier waren hier über drei Wochen alt!
Die Verbraucherzentrale Bremen fordert Händler und Erzeuger auf, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere die Marktbetreiber sind - einmal mehr - im Umgang mit ihren Pflichten viel zu nachlässig. Die Lebensmittelüberwachung ist zu häufigeren Kontrollen aufgefordert, speziell auf den Wochenmärkten gibt es zu viele Verstöße.
Verbraucher sollten sich die Eierverpackungen und die Kennzeichnung bei losen Eiern ganz genau anschauen und die mit einer 3 beginnenden Käfigeier links liegen lassen. Eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“ ist insbesondere bei tierischen Produkten völlig fehl am Platz, und ein paar Cent mehr pro Ei ist der Tierschutz allemal wert. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt vor allem die mit 0 oder 1 gekennzeichneten Eier aus Öko- und/oder Freilandhaltung.
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