Die Eigenheimzulage und das Baukindergeld sind sicherlich ein wichtiges Instrument, um vielen Familien den Erwerb der eigenen vier Wände zu ermöglichen, die es sich sonst nicht leisten könnten. Mindestens genauso wichtig und für viele Eigenheimerwerber noch wichtiger ist allerdings, dass sie eine möglichst günstige und sichere Finanzierung finden. Denn sonst laufen sie Gefahr, über die Jahre hinweg unnötiger Weise Tausende von Euro zu verlieren oder mit ihrem Traum vom eigenen Heim sogar zu scheitern.
Eine grundlegende Voraussetzung ist deshalb, dass die Kreditnehmer die angebotenen Finanzierungen vergleichen und – auch ohne regelrechte Finanzprofis zu sein – das für sie preisgünstigste Angebot herausfinden können. Diesem Zweck soll insbesondere die Angabe des effektiven Jahreszinses dienen, der in jedem Angebot und in jedem Kreditvertrag ausgewiesen werden muss. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Preisangabenverordnung (PangV). Ihr Anspruch ist, für Preisklarheit und Preiswahrheit zu sorgen.
Diesem Anspruch wird die Preisangabenverordnung allerdings bei der Immobilienfinanzierung und damit gerade den bei der größten Investition eines Verbrauchers nicht gerecht. Sie ist teilweise sogar regelrecht irreführend und lässt insbesondere teure Kreditkonstruktionen billiger erscheinen, als sie wirklich sind.
Dies gilt vor allem für Darlehen, bei denen statt einer laufenden direkten Tilgung zunächst ein oder mehrere Bausparverträge oder eine Lebensversicherung bespart werden müssen. Das Manko der Preisabgabenverordnung besteht hier stets darin, dass nicht die ganze Finanzierungskombination, sondern nur das Darlehen selbst betrachtet wird. In den Effektivzins gehen deshalb nur die Zahlungen ein, die für das Darlehen zu leisten sind, nicht aber die Zahlungen, die in den Bausparvertrag oder die Lebensversicherung fliessen. Im Ergebnis liegt der angegebene Effektivzins bei Bausparsofortfinanzierungen deshalb zumeist zwischen einem halben und einem ganzen Prozent unter dem tatsächlichen Effektivzins. Dieser Unterschied macht über einen Zeitraum von
20 Jahren bei einem Kredit über 100.000 Euro immerhin zwischen 16.000 und 30.000 Euro aus. Da die Bausparsofortfinanzierungen regelmäßig billiger als klasssiche Hypothekendarlehen erscheinen, in Wirklichkeit aber zumeist deutlich teurer sind, verleitet die Preisangabenverordnung zu Fehlentscheidungen, die sich über den gesamten Markt hinweg auf unnötige Finanzierungskosten in Milliardenhöhe addieren dürften.
Noch gravierender ist die Irreführung bei Kombinationen mit Lebensversicherungen. Hunderttausende haben sich zu solchen Finanzierungen verleiten lassen, weil ihr angegebener Effektivzins günstiger erschien als bei einem normalen Hypothekendarlehen. Nach den drastischen Kürzungen bei den Überschussbeteiligungen zeichnen sich bei diesen Finanzierungen jetzt Lücken ab, die oftmals mehr als ein Drittel der ganzen Kreditsumme betragen. Hier tickt eine Zeitbombe, deren möglicher Flurschaden eine zweistellige Milliardenhöhe erreichen könnte.
Für diese Missstände tragen natürlich in erster Linie die Anbieter die Veranworttung, die ihren Aufklärungspflichten nicht nachkommen. Die Politik hat aber eine Mitschuld und sie sollte endlich erkennen, dass Handlungsbedarf besteht.
Siehe auch:
Eigenheimzulage