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InanD
Anmeldedatum: 15.10.2009
Beiträge: 4
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Hallo leute,
Ich brauche eure hilfe,
Die Firma eumedien hat mich angerufen und mich gefragt ob ich bei dem Gewinnspiel mitmachen möchte es wäre bis anfang November kostenlos testen und wenn ich es nicht mehr möchte reich ein kurzer anruf oder fax das ich doch nicht mitmachen möchte, die wollten mir unterlagen dazu schicken die haben bis heute noch keinen Brief geschickt und bei der Nummer geht keiner ran was soll ich jetzt tun da ich nicht mal genau weis was für ein gewinnspiel ist und keine adresse von denen habe und jetzt habe ich angst das die mir erst Brief schicken wenn mein widerrufsrecht vorbei ist. könnz ihr mir vieleich weiter helfen?
InanD
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| Di Okt 20, 2009 21:05 |
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antipinoxe
Anmeldedatum: 13.01.2009
Beiträge: 56
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Hallo arkon
Dein erster Absatz ist ja richtig dargestellt.
Aber dein zweiter Absatz verunsichert mal wieder dieses ganze Forum!!!
Eintragungen bei der Schufa erst nach Zivilprozeß bei dem
die Forderungen als berechtigt anerkannt wurden und es wurde trotzdem nicht gezahlt!!!
Nach deiner Aussage ist dieses gesamte Forum in der
Schufa und ich bin nicht drin, nach 4 Mahnungen mit Wiederspruch
durch das Inkassobüro von Euceva.
Wenn es so wäre wie du es geschrieben hast, würde ich dich
zweimal Anmahnen und schon wärst du in der Schufa, wenn
ich es veranlasse.
Also liebe Forumsmitglieder, Eintrag erst nach berechtigter Forderung!!!!
gruß antipinoxe
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| Di Okt 20, 2009 21:14 |
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antipinoxe
Anmeldedatum: 13.01.2009
Beiträge: 56
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Hallo Inand
Vergiss einfach alles und nicht zahlen wenn Forderungen kommen.
Ansonsten werden eigentlich all deine Fragen von Vielen dieses Forums
beantwortet.
gruß antipinoxe
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| Di Okt 20, 2009 21:17 |
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arkon
Anmeldedatum: 19.08.2009
Beiträge: 2
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antipinoxe hat Folgendes geschrieben:Hallo arkon
Eintragungen bei der Schufa erst nach Zivilprozeß bei dem
die Forderungen als berechtigt anerkannt wurden und es wurde trotzdem nicht gezahlt!!!
Zumindest das AG Hamm sieht das anders.
http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/zulassigkeit-einer-meldung-an-die-schufa/
Zusammenfassung: Das Gericht sah die Meldung nach 2 maliger Mahnung für gerechtfertigt an und das obwohl keine Schufa-Klausel unterschrieben wurde.
Nach den Aussagen ist eine Titulierung eben keine Vorraussetzung für die Meldung.
Poste einfach mal deine Quelle, damit ich das nachvollziehen kann. Die Schufa schweigt sich auf Ihren Webseiten leider aus, oder ich habe es nicht gefunden:-(
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| Mi Okt 21, 2009 00:18 |
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Hudini
Anmeldedatum: 08.10.2009
Beiträge: 3
Wohnort: Deutschland
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Hi,
nach Deiner Ausführung jetzt würde es bedeuten, wenn diese Inkasso unternehmen Dir zwei Mahnungen sendet und Du diese weiter nicht bezahst, stehst Du in der Schufa mit einem negativen Eintrag und der ist dann für sehr viele schon schlimm genug und im umkehr schluss bedeutet es entweder bezaahlen oder mit diesem Eintrag leben und somit hat diese Firma Dir einen Schaden zu gefügt !!!
Also das ist echt unterschiedlich hier, denn der eine sagt, füsse hoch legen und gar nicht reagieren es wird schon nichts passieren und Dein Statement zeigt genau das gegenteil, dass doch etwas passiert und kann eventuell keine guten folgen haben !!
Ich denke ich spreche hier für einige, die nun nicht wissen wie sie sich verhalten sollen ??
Grüße an alle
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| Mi Okt 21, 2009 12:52 |
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gestunkenunderlogen
Anmeldedatum: 30.09.2009
Beiträge: 6
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Telefonat mit Schufa
Hallo Leute,
also ich hab eben mit der Schufa Auskunftei telefoniert und mich kurz beraten lassen.
Also offiziell ist es so, dass ein gerichtsverfahren NICHT notwendig ist um einen negativen Schufaeintrag zu bekommen. Es reicht auch schon wenn eine Forderung inkl. Mahnverfahren berechtigt ist und diese dann an die Auskunftei gemeldet wird. Sprich, wenn ein Vertrag nicht widerrufen bzw. widersprochen wurde (egal ob nach oder in der Frist - hauptsache widerrufen) und das Mahnverfahren ist eröffnet evtl. auch Inkasso, dann ist man für einen negatven Eintrag berechtigt.
D.h. VERTRAG IN JEDEMFALLE WIDERRUFEN, damit zeigt man dass man nicht mit dem vertrag oder dem "Produkt" einverstanden ist.
Die Frau am telefon hat mir noch einen tipp gegeben. Übers Internet kann man sich einen Account einrichten, der eine komplette Aufstellung über einen persönlich beinhaltet. Eine Aufstellung quasi aller positiven oder negativen Einträge von einem.
Das ganze kostet unbegrenzt 9,50€, aber nur über folgenden link.
www.meineschufa.de/gutschein
Der Gutscheincode ist im dem Falle "Starterpaket"... und dann halt den Bildschirmen folgen.
Gruß
Alex
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| Mi Okt 21, 2009 16:48 |
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marion
Anmeldedatum: 23.08.2008
Beiträge: 482
Wohnort: mettmann
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Schufa
Unrechtmäßige SCHUFA Einträge
Mehr zum Thema:
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Schufa Kredit Kreditsicherung
Für alle Schuldner, die bereits rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurden und die sich in der Zwangsvollstreckung befinden, gibt es in der Regel keine Hilfe mehr (harte Negativmerkmale), soweit rechtlich alles richtig abgelaufen ist.
Allerdings wird in Fällen, in denen es noch zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist ("weiche Negativmerkmale") und die Forderung vom Kunden mit guten Gründen bestritten wird, von den Unternehmen oft vorschnell bzw. rechtlich fehlerhaft eine SCHUFA Meldung gemacht, indem man sich pauschal auf die SCHUFA Klausel im Vertrag stützt
Eine durch das BDSG nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daraus folgt, dass ein Anspruch besteht
•gegenüber dem Unternehmen auf Widerruf der an die SCHUFA gemeldeten Daten
•gegenüber der SCHUFA auf Löschung der Daten nach Widerruf.
Sie können das Unternehmen, das die Daten an die SCHUFA gemeldet hat, in solchen Fällen zu einem Widerruf und die SCHUFA zur Löschung auffordern. Das natürlich schriftlich und mit Einschreiben Rückschein oder einem anderen Zugangsbeweis.
Wenn das erfolglos bleibt, kann Ihnen ein Anwalt helfen
Fakt ist, dass die Schufa nicht alles prüft
_________________ „Zusammenkunft ist ein Anfang.
Zusammenhalt ist ein Fortschritt.
Zusammenarbeit ist der Erfolg.“
Henry Ford
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| Mi Okt 21, 2009 19:54 |
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stella3
Anmeldedatum: 29.08.2008
Beiträge: 3
Wohnort: biberach
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euceva
hallo ihr lieben ,
ich bin leider zu vertrauenswürdig. habe am 20.10 einen anruf bekommen ob ich produkte testen möchte . ich habe eingewilligt heute habe ich einen brief und eine broschühre bekommen mit kennwort usw . habe mich dann im net umgeschaut und habe nur von betrug usw gelesen darauf hin habe ich gleich meinen wiederspruch per e-mail gesendet der wie folgt ist.
"""Hiermit mache ich von meinem recht Gebrauch und Wiederrufe dem Vertrag den ich am 20.10.2009 telefonisch zugestimmt habe. ich bitte sie meine sämtlichen Daten zu löschen und sie nicht weiter zu geben, da ich sonnst Maßnahmen einleiten muss . mfg ""
könnt ihr mir sagen ob das reicht ???
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| Do Okt 22, 2009 18:10 |
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emily_erdbeer28
Anmeldedatum: 01.10.2009
Beiträge: 20
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Re: euceva
stella3 hat Folgendes geschrieben:hallo ihr lieben ,
ich bin leider zu vertrauenswürdig. habe am 20.10 einen anruf bekommen ob ich produkte testen möchte . ich habe eingewilligt heute habe ich einen brief und eine broschühre bekommen mit kennwort usw . habe mich dann im net umgeschaut und habe nur von betrug usw gelesen darauf hin habe ich gleich meinen wiederspruch per e-mail gesendet der wie folgt ist.
"""Hiermit mache ich von meinem recht Gebrauch und Wiederrufe dem Vertrag den ich am 20.10.2009 telefonisch zugestimmt habe. ich bitte sie meine sämtlichen Daten zu löschen und sie nicht weiter zu geben, da ich sonnst Maßnahmen einleiten muss . mfg ""
könnt ihr mir sagen ob das reicht ???

du musst nur ein wenig auf die rechtschreibung achten
und bitte als einschreiben/rückschein
ich habe dort auch einen widerruf hingeleitet...leider nur als einschreiben/einwurf und habe 4 wochen später immer noch kein bescheid und die buchen von meinem konto ab
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| Do Okt 22, 2009 18:45 |
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stella3
Anmeldedatum: 29.08.2008
Beiträge: 3
Wohnort: biberach
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oh da muss sich der fehler teufel eingeschlichen haben . gut ich werde es gleich morgen so machen . vielen dank
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| Do Okt 22, 2009 19:13 |
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antipinoxe
Anmeldedatum: 13.01.2009
Beiträge: 56
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An Alle in diesem Forum
Leider ist eine Diskusion über das Eintragen bei der Schufa entstanden (ist auch gut so),
die dazu führte, dass nun wieder alle Angst vor der Firma Euceva haben.
Es wurde hier von Jemanden ein Eintrag verfast, der wohl nicht genau das
Gerichtsurteil gelesen hat bzw. es einfach deutete.
Am 19.10.2009 gab es einen Bericht bei SAT 1 akte 09 über die Schufa (privates Unternehmen).
Es wurde dargestellt was und wer dort Eintragungen machen kann. Er muß hierzu dort
angemeldet sein.
Eintragungen finden grundsätzlich nur bei Kreditaufnahmen statt.
EIntragungen weil jemand seinen Mitgliedsbeitrag (Euceva) nicht bezahlt, finden
dort nicht statt auch wenn sie berechtigt wären (Fußballverein der Kinder usw.)
Ihr müßt euch mal vorstellen, dass dieses Unternehmen, wenn sie die Einträge
erlaubt, sich der Beihilfe zur Nötigung leisten würden.
Von dem "Einträger" das eine zweimalige Mahnung ausreicht, um jemanden in die
Schufa eintragen zu lassen, ist aber auch anzumerken. dass er schreibt "berechtigt"!
Diese Berechtigung wird aber erst durch ein Gericht festgestellt!
Ich sehe, dass nun Jemand dieses Forum entdeckt hat, der großes Interesse hat auch
hier wieder die Unsicherheit der (mich kann man nicht mehr beinflussen) Angeschmierten
hervorzurufen- Wer ist das wohl ?
Somit melde ich mich mit meinen Ratschlägen ab.
Gruß antipinoxe
P.S. Ich hoffe, dass ich trotzdem vielen geholfen habe die Angst vor dieser Firma zu verlieren und das sie ihr Geld behalten haben.
Und nun kann sich jeder selbst aussuchen, wem er glaubt und was ihm hilft!!!!!
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| Fr Okt 23, 2009 23:28 |
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FrauKatze
Anmeldedatum: 15.09.2009
Beiträge: 1
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Was soll ich machen...
Leute mir geht es so wie euch, nur dass bei mir die Forderung rechtens ist, weil ich die Kündigung zu spät und bis heute noch überhaupt nicht ausgesprochen habe.
Ich werde jetzt diese Woche eine fristlose Kündigung schicken. ich wollte nur noch einmal nachfragen, ob wirklich noch nie jemand was von einem mahnbescheid oder sowas gehört hat.
Diese Inkasso-Unternehmen-Schreiben können einem ja schon Angst und Bange machen.
Bei mir ist der Sachverhalt eben ein bisschen anders, weil die Kündigung Euceva nicht vorliegt (die sie wahrscheinlich aber auch gar nciht angenommen hätten)
Was soll ich jetzt noch machen... Oder lieber zahlen??
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| Mo Okt 26, 2009 16:46 |
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emily_erdbeer28
Anmeldedatum: 01.10.2009
Beiträge: 20
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Re: Was soll ich machen...
FrauKatze hat Folgendes geschrieben:Leute mir geht es so wie euch, nur dass bei mir die Forderung rechtens ist, weil ich die Kündigung zu spät und bis heute noch überhaupt nicht ausgesprochen habe.
Ich werde jetzt diese Woche eine fristlose Kündigung schicken. ich wollte nur noch einmal nachfragen, ob wirklich noch nie jemand was von einem mahnbescheid oder sowas gehört hat.
Diese Inkasso-Unternehmen-Schreiben können einem ja schon Angst und Bange machen.
Bei mir ist der Sachverhalt eben ein bisschen anders, weil die Kündigung Euceva nicht vorliegt (die sie wahrscheinlich aber auch gar nciht angenommen hätten)
Was soll ich jetzt noch machen... Oder lieber zahlen??
NIE IM LEBEN ZAHLEN!!!!
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| Mo Okt 26, 2009 18:32 |
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rusherking
Anmeldedatum: 27.10.2009
Beiträge: 4
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hallo liebe gemeinde,
ich brauch dringend schnelle hilfe.
ich habe auch bei dieser fa. angeheuert und habe ein willkomensbrief bekommen....
als die erste rechnung einging bei mir mit der wiederrufsbelehrung kündigte ich fristgerecht nach erhalt der 1 rechnung.
nun mach ichs mal kurz, mahnungen fielen ins haus und irgendwann kamm ne inkassofirma hinzu die von euceva beauftragt wurden...
die haben mir auch eine mahnung nach der anderen geschickt und ich habe immerwieder zurückgeschrieben das ich nach erhalt der 1 rechnung fristgerecht gekündigt habe. die sagen nun aber, das angeblich bei dem willkomensbrief die erste wiederrufsbelehrung bei gewessen ist, den wilkkomensbrief habe ich aber nichtmehr.
nun meine bitte an euch alle, hatt einer diesn willkommensbrief noch und, das ist SEHR wichtig, steht da irgendwas von einem wiederrufsrecht?
ich bitte euch schnell zu antworten, bitte.....
gruß rusher
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| Di Okt 27, 2009 13:38 |
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emily_erdbeer28
Anmeldedatum: 01.10.2009
Beiträge: 20
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rusherking hat Folgendes geschrieben:hallo liebe gemeinde,
ich brauch dringend schnelle hilfe.
ich habe auch bei dieser fa. angeheuert und habe ein willkomensbrief bekommen....
als die erste rechnung einging bei mir mit der wiederrufsbelehrung kündigte ich fristgerecht nach erhalt der 1 rechnung.
nun mach ichs mal kurz, mahnungen fielen ins haus und irgendwann kamm ne inkassofirma hinzu die von euceva beauftragt wurden...
die haben mir auch eine mahnung nach der anderen geschickt und ich habe immerwieder zurückgeschrieben das ich nach erhalt der 1 rechnung fristgerecht gekündigt habe. die sagen nun aber, das angeblich bei dem willkomensbrief die erste wiederrufsbelehrung bei gewessen ist, den wilkkomensbrief habe ich aber nichtmehr.
nun meine bitte an euch alle, hatt einer diesn willkommensbrief noch und, das ist SEHR wichtig, steht da irgendwas von einem wiederrufsrecht?
ich bitte euch schnell zu antworten, bitte.....
gruß rusher
willkommensbrief hin oder her...überall gilt das widerrufsrecht...lass dich da nicht verunsichern...die versuchen das immer wieder und wie du siehst klappt es bei dir
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| Di Okt 27, 2009 13:45 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So Aug 01, 2010 03:02 | Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
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