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Geld zurück bei Kreditkartenzahlung?

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Beitrag Geld zurück bei Kreditkartenzahlung? 


Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, bin total am verzweifeln.

Mein Problem: Ich habe telefonisch eine Digicam bestellt, die ich beim Teleshopping Sender gesehen habe. Am selben Tag wollte ich die Bestellung stornieren, dies war leider nicht möglich mit der Begründung die Ware sei schon versandt.
Ich war so Naiv und habe meine Kreditkartennummer für die Zahlung angegeben.
Nachdem die Ware angekommen ist (meine Nachbarin hatte das Päckchen angenommen) hab ich es wieder zurückgeschickt. Nun habe ich heute einen Brief bekommen, dass das Paket angekommen sei und mir für meine nächste Bestellung eine Gutschrift eingerichtet wird. Ich will aber mein Geld wieder haben. Meine Bank sagte sie würde es versuchen aber für nichts garantieren?!
Was kann ich denn jetzt tun, damit ich mein Geld wiederbekomme?

Vielen Dank im voraus!
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Du hast ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Schreib dem Sender, dass Du von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst und forder Sie auf, den Betrag Deiner Kreditkarte gutzuschreiben.
Was die Bank betrifft, würde ich sie wechseln, wenn Sie behauptet das Geld nicht zurückbuchen zu können.
Und keine Sorge. Es ist Dein gutes Recht, vom Kauf zurückzutreten und das Geld zu erhalten und nicht nur eine Gutschrift.
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Dass Du vom Widerrufsrecht Gebrauch machst, hast Du bereits durch die Zurücksendung der Ware deutlich gemacht.
Einfach schreiben, dass Du kein Gutschein willst sondern darauf bestehst, dass Dein Geld zurückgebucht wird.
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Hallo,

erstmal vielen Dank für die ersten Antworten!

Und wenn wir schon mal dabei sind Wink) noch ne Frage.

Der Verkäufer hatte mir eine Rechnung über 153,58 € geschickt und schreibt mir jetzt nur 118,36 € gut. Ich denke mal dass die da Bearbeitungsgebühren oder so abgezogen haben (ist in der Gutschrift nicht aufgeführt), dürfen die das?

Ich habe mich schon mind. 20 mal mit dem Verkäufer per E-Mail in Verbindung gesetzt und die schicken nur eine automatisierte Mail zurück, dass mein Anliegen online nicht bearbeitet werden kann ich solle doch anrufen! Ich habe da dann auch mal angerufen (ne Schweizer Nummer) und die verweisen mich dann an den sog. "Kundenservice" mit einer 0900 er Nummer und da will ich nicht anrufen!

Bei einem Lastschriftverfahren kann man doch auch nach 6 Wochen das Geld zurückfordern, wisst ihr ob das bei ner Kreditkarte auch so ist?
Die Kreditkarte gehört zu dem meinem Mann und nicht mir, könnte er zur Bank gehen und sagen, dass ich die hätte garnicht benutzen dürfen, damit die das Geld zurückholen?

Vielen Dank im voraus für die nächsten Antworten!

Viele Grüße
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Beitrag  

Kayserili82 hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

erstmal vielen Dank für die ersten Antworten!

Und wenn wir schon mal dabei sind Wink) noch ne Frage.

Der Verkäufer hatte mir eine Rechnung über 153,58 € geschickt und schreibt mir jetzt nur 118,36 € gut. Ich denke mal dass die da Bearbeitungsgebühren oder so abgezogen haben (ist in der Gutschrift nicht aufgeführt), dürfen die das?


Nein, das dürfen Sie nicht. Das Geld muss ohne Abzüge zurückerstattet werden.

Kayserili82 hat Folgendes geschrieben:

Ich habe mich schon mind. 20 mal mit dem Verkäufer per E-Mail in Verbindung gesetzt und die schicken nur eine automatisierte Mail zurück, dass mein Anliegen online nicht bearbeitet werden kann ich solle doch anrufen! Ich habe da dann auch mal angerufen (ne Schweizer Nummer) und die verweisen mich dann an den sog. "Kundenservice" mit einer 0900 er Nummer und da will ich nicht anrufen!


Auf keinen Fall dort anrufen. Ein Fax ist da die bessere Wahl, es dient auch als eigener Nachweis.
Das hört sich nach einem ziemlich unseriösen Laden an. Könntest Du den mal nennen?

Kayserili82 hat Folgendes geschrieben:

Bei einem Lastschriftverfahren kann man doch auch nach 6 Wochen das Geld zurückfordern, wisst ihr ob das bei ner Kreditkarte auch so ist?
Die Kreditkarte gehört zu dem meinem Mann und nicht mir, könnte er zur Bank gehen und sagen, dass ich die hätte garnicht benutzen dürfen, damit die das Geld zurückholen?


Würde ich nicht machen, denn entweder hast Du Dich strafbar gemacht, oder es war in Ordnung, dass Du die nutzt.
Davon abgesehen, bucht jede halbwegs vernünftige Bank das Geld zurück. Nur bei einer Bank hatte ich mal Schwierigkeiten damit. Das war die Comdirect Bank. Am nächsten Tag habe ich dort gekündigt.
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Hallo,

einfach Geld ohne Abzug mit einer Angabe einer Frist zurückfordern.
Zu ähnlichen Fällen gibt es diverse Urteile.


Karlsruhe -
Verbraucher können telefonische Bestellungen auch nach Erhalt der Ware widerrufen - und zwar innerhalb von zwei Wochen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines von MobilCom angebotenen Handys inklusive Kartenvertrag entschieden. Danach gilt das Rücktrittsrecht auch beim Postident-2-Verfahren, bei dem ein Postmitarbeiter bei der Überbringung der Ware die Identität des Kunden prüft und dessen Unterschrift einholt (Az.: III ZR 380/03).


Gesetzlich begründet ist Dein Widerrufsrecht auf § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen BGB.

Darin heisst es:

1)
1 Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
2 Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1.
bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2.
bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1.
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2.
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3.
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4.
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5.
die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6.
die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

(5) 1Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. 2Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.

(6) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Also rechtlich ist die Sache absolut eindeutig geregelt. Unter keinen Umständen würde ich 0900-er Nummern anrufen oder mich darauf einlassen nur einen Teil des Geldes zurückzubekommen.
Fax schreiben, Kauf widerrufen (Gründe sind nicht nötig) und Geld zurückfordern.
Solltest Du das Geld nicht erhalten, einen Mahnbescheid zukommen lassen.
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Hallo,

wow, vielen lieben Dank für eure Antworten!!

Ich habe denen erneut geschrieben, dass ich kein Guthaben sondern mein Geld wiederhaben will und dass ich rechtliche Schritte gegen die einleite und mich an die Presse wende wenn sie mein Geld nicht zurückzahlen.

Also der Laden nennt sich "Television Merchandising AG" die haben auch ne Website www.teletip.at

Ich werde nochmal eure Tips anwenden, zusätzlich ein Fax verschicken und erneut mit rechtlichen Schritten drohen am besten auch noch die Paragraphen erwähnen die mich als Verbraucher schützen, ich hoffe das ich mein Geld komplett wiederbekomme!

Viele Grüße
Yasemin
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Da brachst Du nicht zu hoffen Yasmin. Da kannst Du ganz sicher sein.

Liebe Grüße
Andreas
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Ich habe mir die Seite einmal angesehen.
In Ihren AGB's steht folgendes:


3. Widerrufsrecht
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Sie für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware Zeit zu entscheiden, ob das Gekaufte Ihren Erwartungen entspricht. Während dieser Zeit können Sie vom geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurück treten (wir bitten Sie dennoch unser beigelegtes Rücksendeformular mit einer plausiblen Begründung auszufüllen) und die Ware unbenutzt und original verpackt zurück zu senden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Television Merchandising AG, Postfach 10.000, 6961 Wolfurt. Die Ware ist an die jeweilige Adresse auf dem Rücksendeaufkleber zu retournieren.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gemäß § 5f KSchG Audio- und Videoaufzeichnungen, DVDs, Software nur in ungeöffneter Originalverpackung und originalversiegelt zurück nehmen. Artikel, die aus mehreren Produkten bestehen, können nur komplett retourniert werden. Eine Wertminderung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache während der Widerrufs-Frist ist laut § 5g Abs. 1 lit 2. KSchG von Ihnen zu tragen. Dies können Sie vermeiden, indem Sie die Sache erst in Gebrauch nehmen, nachdem sie sich entschieden haben, das Widerrufs-Recht nicht auszuüben. Kosmetik- und Hygieneprodukte, die bereits in Verwendung waren, sind von Rücknahme und Austausch grundsätzlich ausgeschlossen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung (Porto- und Bearbeitung) sind im Falle des Widerrufs vom Käufer zu tragen. Zu Ihrer Erleichterung haben wir Ihnen ein Rücksendeformular zur Verfügung gestellt. Bitte legen Sie das Formular ausgefüllt in das Paket und senden Sie die Ware gut und transportsicher verpackt ausschließlich an die auf dem Rücksendeformular angegebene Rücksendeadresse retour. Rücksendungen per Nachnahme können von uns nicht angenommen werden. Mit der fristgerechten Rücksendung der Ware ist der Kaufvertrag unwirksam.

Bei Rücktritt vom geschlossenen Vertrag kann eine Gebühr in Höhe von bis zu 20,00 EUR für die angefallenen Rücksendekosten verrechnet werden. Für den Fall Ihres Widerrufs des geschlossenen Vertrages wird Ihnen automatisch eine Gutschrift ausgestellt.


Sollten Sie dennoch eine Rückzahlung wünschen, benötigen wir je nachdem wie Sie bezahlt haben die Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer bzw. den Kreditkarteninhaber, die Kreditkartennummer sowie die Gültigkeitsdauer. Eine Rücküberweisung per Verrechnungsscheck oder Postanweisung ist derzeit nicht möglich.


Wir behalten uns vor, bei Rücksendungen, welche nicht den Widerrufs-Bedingungen entsprechen, die Annahme zu verweigern. Bei einem Umtausch von Artikel auf eine andere Größe kann eine Umtauschpauschale von bis zu 20,00 EUR für die anfallenden Portokosten und Bearbeitungsgebühren anfallen. Sollte der Käufer vor Versand der Ware vom Vertrag zurück treten, kann je nach angefallenem Aufwand eine Stornogebühr von bis zu EUR 20,00 verrechnet werden.

Die Klausel mit der Pauschale von 20 Euro ist aus meiner Sicht nicht rechtens. Würde ich auf keinen Fall akzeptieren und auf Erstattung des vollen Betrags bestehen!
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Hallöle,

ich habe soeben einen Anruf von meiner Bank erhalten, dass Sie den Betrag zurückholen werden.

Kann denn das Unternehmen jetzt auf die € 20,- Bearbeitungsgebühr bestehen? Die haben mir ja nicht 20 Euro sondern 35 Euro abgezogen.

Ist es nicht eigentlich auch so, dass mir die AGB´s hätten vorliegen müssen bzw. brauchen die nicht eine Unterschrift von mir, dass ich die AGB´s akzeptiere oder sie mir vorgelegt wurden etc. Ihr wisst sicher was ich meine Smile

Ich warte mal ab, soll das Geld erstmal von der Bank zurück auf die Kreditkarte gebucht werden und dann harren wir der Dinge, wie das Unternehmen reagiert.

Nochmal vielen Dank für Eure Hilfe!

LG
Yasemin
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Die AGB'S wären wahrscheinlich im Paket gewesen.
Davon abgesehen, dürften Sie keine rechtliche Grundlage haben, um eine Aufwandspauschale von Dir zu fordern. Nicht einmal, wenn Du die AGB'S akzeptiert hättest.
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In BGB § 357 heisst es dazu:

Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
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Das Thema wurde ja schon ausreichend diskutiert, mir fällt da nur noch folgendes ein:

1. Es scheint eine österreichische Firma zu sein. Möglicherweise beziehen sich deren AGB auf österreichisches Recht. Ob es in Österreich rechtens ist, 20 Euro bei Warenrückgabe einzibehalten, weiß ich nicht. Wenn die Firma aber in Deutschland auftritt (z.B. indem sie eine Homepage hat, die sich auf Kunden aus Deutschland richtet), unterliegt sie dem deutschen Recht, soweit ich weiß. Die Rechtslage bei internationalen Geschäften kann aber sehr kompliziert werden.

2. Die Bank muss auf jeden Fall das Geld zurückbuchen. Diese Methode sollte man aber nur dann anwenden, wenn der Händler nicht kooperiert oder Abzocker/Betrüger/insolvent etc. ist. Weil dem Händler sonst Gebühren entstehen können, die er unter Umständen in Form einer Schadensersatzforderung vom Kunden verlangen kann. Deswegen soll man zuerst immer den Verkäufer unter Fristsetzung auffordern, das Geld vollständig zurückzuzahlen - unter Androhung, dass man das Geld von der Bank zurückbuchen lässt, wenn die der Händler die Frist verstreichen lässt.
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Hallo Leute!

Nur zur Info.. Hab mein Geld vollständig wiederbekommen Smile) Wobei ich sagen muss, dass mir die Bearbeitungsgebühren von meiner Bank erstattet wurde.


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