Der Gesundheitsfonds
Mit der Einführung des »Gesundheitsfonds« wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 1. Januar 2009 neu organisiert. Bislang hatte jede Krankenkasse die Möglichkeit, ihren Beitragssatz selbst festzulegen. Künftig schreibt die Bundesregierung einen einheitlichen Beitragssatz für die über 200 gesetzlichen Krankenkassen vor. Ab Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten aus diesem Grund den gleichen prozentualen Beitrag für ihre Krankenversicherung. Wie bisher, zahlen die Versicherten 0,9 Prozent allein. Vom Rest trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
Das Geld fließt dann in eine zentrale Geldsammelstelle, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Topf bekommen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten eine feste einheitliche Pauschale zugewiesen.
Außerdem wurde ein komplizierter Verteilungsschlüssel entwickelt, durch den die Krankenkassen für kranke Versicherte mehr Geld bekommen sollen als für gesunde. Insgesamt wurden 80 Krankheiten ausgewählt, für die es Zuschläge zur Pauschale gibt. Daneben gibt es weitere Zu- und Abschläge abhängig vom Alter und Geschlecht der Versicherten. Man spricht hierbei vom sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (kurz Morbi-RSA).
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