Hallo Björn,
Zu 2: Beim Rücktritt vom Vertrag ist eine angemessene Nutzungsgebühr zulässig. Mehr Infos in diesem Thread:
Nutzungsgebühr/
Zu 1: Du kannst vom Verkäufer verlangen, dass er ein gleichwertiges Ersatzgerät liefert. Der Verkäufer kann die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für ihn bedeutet (spricht, wenn die Karte nicht mehr lieferbar und deshalb nur sehr schwer zu beschaffen ist). Laut
geizhals wird die Karte noch von 2 Händlern ab lager angeboten. Du könntest also theoretisch verlangen, dass Dein Händler die Grafikkarte liefert (notfalls muss er sie bei einem anderen Händler besorgen, wenn der Hersteller sie nicht mehr liefert). ABER der aktuelle Preis beträgt 69,90 Euro. Aus pragmatischen Gründen scheint es mir nicht sehr schlau zu sein, auf Ersatzlieferung zu bestehen. Ich würde also doch lieber das Geld nehmen. Für das Geld kann man heute eine bessere Grafikkarte kaufen.