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Haushaltsinsektizide

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Beitrag Haushaltsinsektizide 


Nervengifte gegen Fliegen und Mücken....?!


Wer sich im Haus einem Schädlingsbefall gegenübersieht, hat verschiedene Möglichkeiten, diesen wieder loszuwerden. Dabei stehen den von Motten und Mücken genervten oder auch angeekelten Verbrauchern zwischen der schlichten Fliegenklatsche und einer Nervengift-Mischung aus der Spraydose eine ganze Reihe von Bekämpfungsmaßnahmen zur Verfügung. Pflanzenschutzmittel müssen im Handel in „Giftschränken“ verschlossen werden und dürfen erst nach einer Fachberatung an VerbraucherInnen herausgegeben werden. Nicht so Haushaltsinsektizide mit den gleichen Wirkstoffen. Sie können offen in den Regalen der Geschäfte plaziert werden – irgendwo zwischen Fischfutter und den Büchern über Hamsterzucht.

Auch wenn die Industrie es bestreitet, können Gesundheitsschäden durch den Einsatz von Haushaltsinsektiziden nicht ausgeschlossen werden. Die Europäische Union hat die Problematik erkannt und eine entsprechende Richtlinie erlassen. Diese EG-Biozid-Richtlinie ist seit dem 14. Mai 1998 in Kraft und verlangt ähnliche Schutzvorschriften wie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln. Der Haken: Den Wirkstoffen, die bereits vor dem 14. Mai 2000 im Handel waren, wird eine zehnjährige Übergangsfrist eingeräumt. Das heißt, der völlig freie Verkauf von Haushaltsinsektiziden ist bis zum Mai 2010 möglich.

Die Verbraucherzentrale hat sich die Situation im Bremer und Bremerhavener Einzelhandel genauer angesehen und ist zu erschreckenden Ergebnissen gekommen. Obwohl Geschäfte mit Filialen (z.B. Drogerie- oder Supermarktketten) in jeder Stadt nur einmal in die Untersuchung mit einflossen, wurden in 36 verschiedenen Geschäften Haushaltsinsektizide gefunden. Hätte man tatsächlich jede einzelne Filiale erfasst, läge diese Zahl um ein Vielfaches höher. In 75 % der Geschäfte wurden Haushaltsinsektizide offen und ohne jegliche Beratung angeboten. In 11 % wurden Haushaltsinsektizide zum Teil verschlossen und zum Teil völlig frei angeboten, und in lediglich 14 % war alles unter Verschluss. In nahezu allen Geschäften waren es Nervengifte, die in Küche, Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmern Fliegen, Mücken, Schnaken, Flöhen oder Kakerlaken den Garaus machen sollen. Es wurden Carbamate, Phosphorsäureester, Pyrethrum und insbesondere Pyrethroide gefunden. Das sind Wirkstoffe, die auf keinen Fall von Laien ausgebracht werden sollten – viel zu groß ist die Gefahr einer nicht sachge-rechten Anwendung. Akute Vergiftungssymptome, die bei einem unprofessionellen „do-it-yourself-Verfahren“ infolge von Überdosierung und Einatmen der Wirkstoffe nicht ausgeschlossen werden können, sind beispielsweise Erbrechen, Hypersekretion, Hautreizungen, Kribbeln, Taubheitsgefühle, Muskel- und Gelenkschmerzen. Dazu können Angstzustände, Depressionen, Lethargie, Gedächtnisstörungen und andere psychische Probleme kommen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den VerbraucherInnen dringend, auf den Einsatz von Pyrethrum und chemischen Präparaten zu verzichten. Vorbeugende Maßnahmen können dazu beitragen, einen Schädlingsbefall zu verhindern. Dazu gehört u.a. Gaze vor den Fenstern, regelmäßige Kontrollen von Vorräten und Schränken, richtige Lagerung von Vorräten und längere Zeit nicht getragenen Kleidungsstücken und die regelmäßige Pflege von Haustieren.

Kommt es trotz aller Prophylaxe zu einem Schädlingsbefall, muss nicht sofort ein professioneller Schädlingsbekämpfer her. In der Regel ist das nur bei einem Befall mit Kakerlaken, Pharaoameisen oder Flöhen notwendig. Bei der Verbraucherzentrale kann man sich telefonisch erkundigen, was dabei zu beachten ist. Die gegenwärtige Situation ist im Sinne eines gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht akzeptabel. Es ist unverantwortlich, dass der Handel weiterhin gefährliche Mittel zum Verkauf in offene Regale stelle. Im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung sollten der Bremische und der Bremerhavener Einzelhandelsverband diesen unhaltbaren Zustand beenden.


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