Umfrage der Verbraucherzentralen: Verbraucher wollen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen
Die Herkunft von Lebensmitteln muss besser gekennzeichnet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen. 95 % der Befragten sind mit den aktuellen Herkunftsangaben nicht einverstanden. Die Umfrage unterstreicht, dass die Hersteller zu klaren Herkunftsangaben verpflichtet werden müssen.
Mehr als 3500 Verbraucher beteiligten sich zwischen Anfang Januar bis Ende März 2007 an der bundesweiten Umfrage „Die Ausweise bitte“. Die Ergebnisse: Über 95 % der Befragten sind mit den aktuellen Herkunftsangaben nicht einverstanden. Die große Mehrheit der Verbraucher (85,4 %) wünscht, dass die Herkunftsangaben direkt auf dem Etikett stehen. Ein Großteil der Befragten vermisst vor allem die Herkunftsangaben für Fleisch (78,4 %), Obst und Gemüse (77,2 %) und Milch (61,6 %). Auch bei zusammengesetzten Lebensmitteln fühlen sich die Konsument nicht ausreichend informiert (87,8 %). Fast genauso wichtig ist für viele die obligatorische Angabe des Herstellers (71,3 %) auf dem Etikett.
Bisher gilt die Herkunftskennzeichnung lediglich für ausgewählte Produktgruppen, etwa für Rindfleisch und diverse Obst- und Gemüsearten. Doch auch diese sind lückenhaft und können mit einfachen Tricks ausgehebelt werden: „Allein die Zugabe von Salz oder Gewürzen zu einem Stück Rindfleisch reicht aus, um die Kennzeichnung zu umgehen“, kritisiert die Verbraucherzentrale Bremen.
Verbrauchermacht: Biosiegel und Eierkennzeichnung zeigen, wie es geht
Biosiegel und Eiercode haben dagegen gezeigt, was eine gute Kennzeichnung bewirken kann. Beispielsweise hat sich der Umsatz ökologisch erzeugter Produkte seit der Einführung des Bio-Siegels mehr als verdoppelt – in den Jahren 2000 bis 2006 von 2 auf 4,5 Milliarden. Im Zuge der neuen Eierkennzeichnung greifen heute knapp 60 % der Verbraucher zu Eiern aus Boden-, Freiland und Biohaltung.
Die Forderungen der Verbraucherzentralen im Einzelnen:
Ausnahmeregeln abschaffen
Die Herkunftskennzeichnung muss für alle Produkte gelten, die nur aus einer Zutat bestehen. Dazu zählen Obst, Fleisch, Milch, Getreide, Mehl, etc. Die bisherigen Regelungen umfassen nur bestimmte Fleisch-, Obst- oder Gemüsearten und müssen ausgeweitet werden. Beispiel Fleisch: Nur für Rindfleisch gilt im Moment eine Pflicht zur Herkunftsangabe, nicht jedoch für Schweine- oder Geflügelfleisch. Geflügelfleisch muss nur dann gekennzeichnet werden, wenn es nicht aus der EU kommt und unverarbeitet ist.
Transparente Inhaltsangaben
Bei zusammengesetzten Lebensmitteln muss die Herkunftsangabe für die wichtigsten Zutaten obligatorisch sein. Dazu zählen alle Zutaten, die einen großen Anteil an dem Produkt ausmachen (mehr als 25 %) und zu einer wichtigen Lebensmittelgruppe (Fleisch, Obst, Gemüse, Milch, Getreide) gehören. Damit kann der Verbraucher erkennen, woher das Fleisch in Hühnchennuggets oder die Milch für den Joghurt kommen.
Eindeutige EU-Vorschriften zur Herkunftsbezeichnung
Die drei europäischen Herkunftslabel „geschützte geographische Angabe“, „garantierte traditionelle Spezialität“ sowie „geschützte Ursprungsbezeichnung “ müssen gewährleisten, dass die wichtigsten Zutaten tatsächlich aus der angegebenen Region stammen.
Obligatorische Angabe der Adresse und Telefonnummer des Herstellers auf dem Etikett
Das Lebensmittelrecht erlaubt, dass auf einer Verpackung entweder der Hersteller oder der Verpacker oder der Verkäufer genannt wird. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen gehört zu einer verbesserten Kennzeichnung die Nennung des Herstellers grundsätzlich dazu.

