Unzählige Verbraucher werden im Internet abgezockt
Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen unter Betroffenen hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt.
Innerhalb von sechs Wochen haben 6.658 Betroffene die Fragen der Verbraucherzentralen beantwortet; auch die Bremer haben sich sehr aktiv daran beteiligt. Der Hälfte davon wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um die scheinbar kostenlose Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads, um Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnung. Häufig geht es auch um den Versand von Kurzmitteilungen aus dem Internet an Mobiltelefone oder Quizspiele. Kosteninformationen sind im Kleingedruckten oder außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs, weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot startet, versteckt. Jeder zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im Email-Postfach landete. Zahlungsverweigerer bekamen Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
„Die Zahl der Befragten stellt die Spitze eines Eisbergs dar, denn die Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale haben sich seit 2006 verdoppelt“, so Irmgard Czarnecki von der Verbraucherzentrale Bremen.
Angesichts der mit Abzockmethoden verursachten Schäden, die sich vermutlich in mehrstelliger Millionenhöhe bewegen, fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber zum Handeln auf. Eine Kostenpflicht muss deutlich erkennbar sein, bevor Surfer ein Angebot in Anspruch nehmen. Online geschlossene Verträge dürfen nur gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten E-Mail bestätigt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden erhalten. Die Bürgerschaft hat bereits eine Bundesratsinitiative zu unerlaubten Werbeanrufen beschlossen. Die Verbraucherzentrale fordert die Bürgerschaft auf, diese auf das Problem Internetabzocke auszuweiten.
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