Ernährungsberater
Anmeldedatum: 27.09.2007
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Immer früher und immer selbstverständlicher: Alkoholkonsum
Immer jünger sind Kinder und Jugendliche, wenn sie zum ersten Mal Alkohol konsumieren. Zwar ist der Konsum bei jungen Leuten zwischen 12 und 25 Jahren insgesamt rückläufig, gleichzeitig verdoppelt sich aber alle fünf Jahre die Zahl der 14jährigen, die regelmäßig Alkohol trinken.
Eine solche Tendenz ist gerade in diesem Alter besonders gefährlich. Die körperliche Entwicklung ist noch nicht ausgereift und die Schäden z.B. der Organe sind größer als bei einem Einstieg im Erwachsenenalter. Die Abhängigkeit von Alkohol erfolgt umso schneller und stärker, je früher der Konsum beginnt. Die Entwicklung muss als Besorgnis erregend erachtet werden, sind doch noch weitere Gesundheitsgefahren durch sehr frühes Rauchen, schlechte Ernährungsweise und damit verbundenem Übergewicht von Kindern und Jugendlichen zunehmende Risikofaktoren.
Eine erfolgreiche Suchtprävention muss diese Entwicklung auf vielen Ebenen stoppen. Das fängt zu Hause beim Umgang der Eltern mit Alkohol an, geht weiter bei aufmerksamen Kassierern und Kassiererinnen im Handel, wenn Jugendliche Hochprozentiges bezahlen wollen und verlangt Aufklärung – ohne den verpönten moralischen Zeigefinger – in den Schulen. Eine ganz besondere Verantwortung trägt jedoch die Getränkeindustrie. Kinder und Jugendliche lassen sich von der Werbung stark beeinflussen und können häufig zwischen Werbung und Realität nicht unterscheiden. Viel zu oft – und das kritisiert die Verbraucherzentrale Bremen ganz besonders – ist im Fernsehen die Werbung für Bier in große Sportereignisse, beispielsweise Fußball-Länderspiele, eingebettet. Wie soll ein Kind oder ein Jugendlicher zwischen etwas positivem, dem Sport einerseits, und etwas gefährlichem, dem Alkoholkonsum andererseits, differenzieren? Wenn die Entscheidungsträger der Fußballvereine bzw. des Deutschen Fußballbundes und die Getränkeindustrie hier nicht zu einem freiwilligen Verzicht kommen, ist der Gesetzgeber gefragt, der diese Kombination von Sport und Alkoholwerbung unterbinden muss.
Die gefährlichen Alkopops, die durch ihren süßen Geschmack besonders für manches Mädchen zur alkoholischen Einstiegsdroge wurden, sind durch die Sondersteuer nun deutlich teurer. Zudem verhindert die 18-Jahre-Grenze den Verkauf in Supermärkten, Tankstellen und Getränkeshops an „zu Jugendliche“ – sofern sich die jeweiligen VerkäuferInnen ihrer Verantwortung bewusst sind. Allerdings rühren viele Hersteller nun entsprechende Mengen an Wein in ihre Produkte, um die Sondersteuer zu umgehen und ihre Mixturen schon an 16jährige verkaufen zu können. Und ganz „findige“ Hersteller sind nun auf eine besonders perfide Masche gekommen: alkoholische Getränkepulver mit aufdringlichen Fruchtaromen werden per Internet vertrieben und können von den Jugendlichen selber angerührt werden. Sie müssen mit ihrer Bestellung nur die Erklärung – oder genauer gesagt – die Behauptung abgeben, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Hilfsangebote für betroffene Familien im ganzen Bundesgebiet gibt es auf dr Homepage der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. unter dem Stichwort Einrichtungen. Gegen Einsendung eines mit 0,77 € frankierten DIN A 5 - Rückumschlages wird auch Informationsmaterial verschickt. Die Adresse lautet: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V., Westring 2, 59065 Hamm. In Bremen können sich Eltern und Jugendliche an das Landesinstitut für Schule, Langemarckstr. 113, wenden; die Abteilung Suchtprävention hilft unter der Telefonnummer 0421/361-16050 weiter – auf Wunsch auch anonym.
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