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Importerdbeeren fast immer mit Pestiziden belastet!

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Beitrag Importerdbeeren fast immer mit Pestiziden belastet! 


Damit beginnt zunächst immer die Erdbeersaison: große Mengen insbesondere aus Spanien und Marokko, aber z.B. auch aus Ägypten oder Israel füllen die Obstregale in den Geschäften. In einigen Bundesländern, aber auch beispielsweise von Ökotest, wurden in den vergangenen Wochen und Monaten diese Erdbeerimporte auf Rückstände von Pestiziden untersucht. Die Ergebnisse lassen einem den Appetit vergehen: In fast allen Proben lassen sich Pestizide nachweisen, und im weitaus größten Teil nicht ein oder zwei, sondern mehrere: vier, fünf oder sogar acht verschiedene Pestizide auf einer Frucht! Dabei handelt es sich u.a. um Substanzen, die im Tierversuch krebserzeugend wirken wie die Fungizide (gegen Pilzbefall) Kresoxim-methyl oder Carbendazim, das von der EU als potentiell erbgutschädigend eingeschätzt wird. Viele Mittel werden auch gespritzt, damit die Erdbeeren längere Transport- und Lagerzeiten überstehen.

Die gesetzliche Lage ist kompliziert. Immer mehr Händler oder Importeure beantragen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Art Sondergenehmigung (sog. Allgemeinverfügungen) für Pflanzenschutzmittel, die sich dann in höheren Rückständen, als eigentlich in Deutschland erlaubt, auf den Erdbeeren befinden dürfen. Mit „Hilfe“ dieser Sondergenehmigungen dürfen Erdbeeren sogar mit solchen Pflanzenschutzmitteln belastet sein, die in Deutschland eigentlich verboten sind. Ist einmal vom BVL einem Importeur oder Händler eine Genehmigung für ein Pestizid erteilt worden, gilt sie automatisch für alle Importeure bzw. Händler in der EU. So ist es kein Wunder, wenn bei Untersuchungen immer mehr unterschiedliche Pestizide gefunden werden.

Es gibt zwar für jeden einzelnen Wirkstoff einen Grenzwert, der in den meisten Fällen auch eingehalten wird. Somit kann auch die Lebensmittelüberwachung kaum eingreifen. Aber: wie viel verschiedene Rückstände auf einer Erdbeere sein dürfen – möglicherweise alle mit knapp eingehaltenen Grenzwerten – das regelt kein Gesetz! Ein Summengrenzwert, der die Addition der Wirkstoffe berücksichtigt, müsste nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen dieser wilden Giftmischerei endlich ein Ende setzen. Es gibt keine genaueren Erkenntnisse darüber, wie sich solche Pestizidcocktails auf den menschlichen Körper auswirken. Das hat mit einem gesundheitlichen Verbraucherschutz nichts zu tun!

Empfehlungen der Verbraucherzentrale:

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Importerdbeeren, insbesondere für Ihre Kinder.
  • Auch wenn Erdbeeren aus Deutschland teurer sind, sie sind die bessere Wahl.
  • Und wenn es noch so schwer fällt: angeschimmelte Früchte wegwerfen, selbst wenn die Schimmelstelle nur ganz klein ist.



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