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Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren

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Beitrag Kaffeefahrten: Tarnen, Täuschen, Abkassieren 


Heizkostenbefreiung für zehn Jahre, fünf Jahre kostenfreies Tanken, Geldbeträge von mehreren hundert oder tausend Euro, wertvolle Geschenke – alles Mögliche wird in reißerischen, massenhaft versandten Gewinnmitteilungen versprochen. Doch in Wahrheit wollen dreiste Firmen die vermeintlich glücklichen Gewinner nur auf Kaffeefahrten locken, um dann abzukassieren. Statt des versprochenen attraktiven Tagesausflugs und der Übergabe der Gewinne und Geschenke erwartet die Teilnehmer eine stundenlange Verkaufsveranstaltung, in der sie mit oft aggressiven Methoden zum Kauf meist völlig überteuerter Produkte von zweifelhafter Qualität gedrängt werden. Der erhoffte Gewinn erweist sich plötzlich nur noch als wertlose Nominierung oder wird beim Kauf eines Produkts oder bei der Buchung einer Reise verrechnet. Auch die versprochenen Geschenke entpuppen sich immer wieder als leere Versprechen. Beim gewonnenen Wäschetrockner handelt es sich um eine einfache Wäscheleine, aus dem Handstaubsauger wird ein billiger Plastik-Tischroller.


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Beitrag Kaffeefahrten: Ihre Rechte als Verbraucher 

Fest steht: Kaffeefahrten sind nicht verboten. Die Methoden und Tricks, die die Veranstalter jedoch anwenden, sind höchst unseriös. Die Verkäufer sind rhetorisch mit allen Wassern gewaschen. Mitunter helfen auch eigene Mitarbeiter des Ver- anstalters als so genannte „Eisbrecher“ nach und mischen sich als scheinbar Mitreisende unter die Kunden. Sie heizen die Stimmung bei der Verkaufsshow an, um die Kaufent-
scheidungen der anderen Teilnehmer zu beschleunigen.

Ihre Rechte als Verbraucher
Bei einer Gewinnzusage haben Sie Anspruch auf die Aushändigung des Gewinnes (§ 661 a BGB). Die Durchsetzung dieses Rechtes ist aber nicht praxistauglich.
Und: Sie haben ein Widerrufsrecht und kön- nen von einem abgeschlossenen Vertrag ohne Begründung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Aushändigung der korrekten Widerrufsbelehrung in Textform (zum Beispiel Brief) zurücktreten. Das gilt auch, wenn Ihnen die Ware bereits ausgehändigt wurde. Aus Beweisgründen sollte der Widerruf immer schriftlich mit Einschreiben und Rückschein erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Schrei- bens oder die Rücksendung der Sache, soweit sie durch Paket versandt werden kann.

Tipps der Verbraucherzentrale

• Lassen Sie sich nicht von reißerischen Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen blenden!
• Seien Sie kritisch gegenüber den phantasievollen Versprechen und Anpreisungen der Verkäufer!
• Fallen Sie nicht auf angebliche Tages- oder Sonderpreise herein!
• Unterschreiben Sie nicht spontan einen Vertrag auf einer Verkaufsveranstaltung!
• Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn Sie doch übereilt einen Vertrag abgeschlossen haben!

Seien Sie auf der Hut, wenn Sie Briefe mit Gewinnmitteilungen bekommen. Denn das ist häufig kein Grund zur Freude, sondern oft eine bewusste Täuschung.
Gewinnmitteilungen als Lockmittel
Hinter den massenhaft versandten Gewinnmitteilungen stecken meistens dubiose Geschäftemacher. Und die erfinden immer neue und dreistere Tricks, um arglose Menschen hinters Licht zu führen. In persönlichen Briefen stellen sich die Firmen zum Beispiel als Ziehungs- zentrale, Insolvenzverwaltung oder Reservie- rungsservice vor und versprechen hohe Geldgewinne und wertvolle Geschenke. Einzulösen sind sie auf einem kostenlosen Tagesausflug, einer so genannten Kaffeefahrt.

Kaum unterwegs, werden Sie feststellen, dass Realität und Versprechen nicht übereinstimmen. Der erhoffte Gewinn – oft Grund für die Teilnahme an der Tagesfahrt – entpuppt sich fast immer als herbe Enttäuschung. Statt der „feierlichen“ Auszahlung des Geldbetrages erfolgt eine Verrechnung des „Gewinns“ beim Kauf eines Produktes oder bei der Buchung einer Reise. Der erhoffte Hauptgewinn erweist sich nur als wertlose Nominierung oder ein kleiner Bargeldpreis wird unter all den Teilnehmern des Gewinnspiels aufgeteilt. Kurz und gut: Die Gewinne lösen sich regelmäßig in Luft auf.
Auch das attraktive Ausflugsprogramm und die im Einladungsschreiben zugesagten Geschenke entpuppen sich immer wieder als leere Verspre- chen. Das Ausflugsprogramm entfällt oft komplett. Der als Geschenk versprochene Wäsche- trockner mutiert zur einfachen Wäscheleine, der Handstaubsauger zum billigen Plastiktischroller.

Schnelle Kasse ohne Klasse
Statt des attraktiven Tagesausflugs erwartet die Teilnehmer eine bis zu fünf Stunden dauernde Verkaufsveranstaltung in einem abgelegenen Gasthaus. Dort werden sie häufig mit aggressiven Methoden zum Kauf meist völlig überteuerter Produkte von zweifelhafter Qualität und Wirkung gedrängt.

Angeboten werden zum Beispiel Kochtopf-Sets, Bratpfannen, Nahrungsergänzungsmittel, Enzympräparate, Matratzenauflagen und Magnetfeldmatten zu angeblichen Sonderpreisen.

Typisch Kaffeefahrten

An den folgenden Merkmalen erkennen Sie in der Regel Kaffeefahrten:

• Persönlich adressierte Gewinnmitteilung
• Information über wertvolle Geld- oder Sachpreise und attraktive Geschenke
• Einladung zu einer Ausflugsfahrt mit Gewinnübergabe an einem unbekannten Ort
• Aufforderung, Freunde und Bekannte zur Fahrt mit anzumelden
• Abholung zur Fahrt per Bus
• Hinweis auf Promotionsshow oder auf Vorstellung von Sponsoren
• Absender versteckt sich hinter Postfachadresse oder Adresse im Ausland
• Gewinnzusagen, Geschenkübergaben und das Ausflugsprogramm erweisen sich als leere Versprechen
• Verkauf völlig überteuerter Produkte zu angeblichen Sonderpreisen


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