Die Bundesregierung geht mit ihrem Gesetzesentwurf über die EU-Richtlinien zur
Allergikerkennzeichnung verpackter Ware hinaus, die fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Bundesentwurf erstreckt sich die
Kennzeichnungspflicht loser Ware sowohl auf allergene Stoffe als auch auf sämtliche Zutaten. Damit schafft sie für die Verbraucher mehr Transparenz und bietet bessere Entscheidungskriterien beim Lebensmitteleinkauf - eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen. Diese haben bereits im Jahr 2002 ihren umfassenden Forderungskatalog zur
Lebensmittelkennzeichnung veröffentlicht; Forderungen, denen 15.000 Konsumenten im Rahmen der Rote Karte-Aktion „Ich will wissen, was drin ist“ mit ihrer Unterschrift Nachdruck verliehen haben.
Eine Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2003 ergab: knapp drei Viertel aller Verbraucher wünschen eine umfassende und verständliche Lebensmittelkennzeichnung im Handel. Als Ursache für diesen Wunsch ermittelten die Statistiker, dass „Wert auf bewusste Ernährung“ gelegt wird (84%), Lebensmittelskandale in der Vergangenheit (ca. 66%) und Lebensmittelunverträglichkeiten (26%) bzw. Allergiker (25%) im Haushalt. Einzelhandelssprecher, die mangelndes Verbraucherinteresse an einer umfassenden Kennzeichnungspflicht konstatieren, verkennen angesichts dieser Ergebnisse die Zeichen der Zeit. Vollständige Angaben bei losen Lebensmitteln sind aus Sicht der Verbraucherzentrale auch hilfreich für das Verkaufspersonal – gerade an Bedienungstheken erwarten Kunden schließlich weitergehende und fachgerechte Informationen.
Der Handel droht bei Umsetzung der umfassenden Kennzeichnungspflicht mit dem Wegfall von Bedienungstheken und dem Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen sollte er jedoch stattdessen an einem höheren Anspruch an Qualität und Service arbeiten – bei dem eine optimale Kennzeichnung selbstverständlich dazugehört.