Verbraucherzentrale rät: Von Mahnung keinesfalls einschüchtern lassen
In den vergangenen Monaten rissen die Beschwerden zu Internetangeboten, auf deren Kostenpflichtigkeit die Verbraucher erst mit Erhalt der Rechnung aufmerksam wurden, nicht ab.
Dubiose Anbieter versuchen über allerlei Tricks mit Internetnutzern das schnelle Geld zu machen: Ob Online-Quiz, diverse Testzugänge, Gratis-SMS-Dienste; die Maschen sind vielfältig.
Verbraucher, die sich auf den Seiten eintragen, erhalten eine Rechnung für die Nutzung oder einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag.
Weigert sich das Opfer zu zahlen, versuchen die Seitenbetreiber alles, um das Geld einzutreiben. Da werden „gespeicherte IP-Adressen“ als Beweismittel angeführt, Mahnschreiben versendet und mit Strafanzeigen gedroht, es folgen Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten.
So versucht beispielsweise der Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück die Forderungen der Gebrüder Schmidtlein GbR einzutreiben. Er behauptet, dass alle Anforderungen des Verbraucherschutzes erfüllt seien und verweist auf seiner Homepage auf diverse Urteile, die die Betroffenen zur Zahlung bewegen sollen. Diese Urteilszitate belegen allerdings nicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen. Im Einzelnen:
Amtsgericht Celle
Hier hatte die Nutzerin einen Ratenzahlungsvergleich geschlossen. Damit hat sie die Forderung anerkannt und ist aufgrund dessen verurteilt worden. Das widersprüchliche Verhalten geht zu Recht zu ihren Lasten. Man kann nicht gleichzeitig etwas anerkennen und sich sodann dagegen wehren.
Amtsgericht Lünen
Hier hat die Verbraucherin die Forderung im Gerichtsverfahren - warum auch immer - anerkannt. Daraufhin mußte zwingend ein Anerkenntnisurteil ergehen, ohne daß das Gericht gehalten gewesen ist, die Rechtslage zu prüfen,
Amtsgericht Oldenburg
Wie AG Lünen.
Amtsgericht Walsrode
Wie AG Celle.
Amtsgericht Hünfeld, Amtsgericht Hünfeld, Amtsgericht Hünfeld, Amtsgericht Hünfeld
Diese Vollstreckungsbescheide sind durch „Nachlässigkeit“ rechtskräftig geworden. Im formalisierten Mahnverfahren muß man sich wehren. Im Mahnverfahren wird nämlich die Rechtslage nicht geprüft: Weder prüft das Gericht ob der Widerspruch gegen den Mahnbescheid berechtigt, noch ob der Anspruch selbst berechtigt ist.
Staatsanwaltschaft Coburg, Staatsanwaltschaft Essen
Ein Sonderproblem ergibt sich, wenn Minderjährige ihr Geburtsdatum „fälschen“, um die „Leistungen“ der Schmidtlein-Brüder abzurufen. Hier gibt es Staatsanwaltschaften, die meinen, daß dann Computerbetrug (§ 263a StGB) vorliegen könnte. Die uns bekannten Fälle sind mit einer Einstellung oder Einstellung mit der Auflage einer Geldbuße oder Zahlung des Rechnungsbetrages vor einem Gerichtsverfahren erledigt worden. Ein „richtiges“ Strafverfahren haben jugendliche Verbraucher bisher nicht durchgestanden. Ob es wirklich zu einer Verurteilung gekommen wäre, ist also bisher nicht geklärt worden.
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Hier hat vermutlich jemand die Gebrüder Schmidtlein angezeigt und dabei nicht genügend Sorgfalt in der Zusammenstellung der Daten verwandt, so daß das Verfahren eingestellt worden ist und er selber knapp einer Anzeige entronnen ist.
Staatsanwaltschaft Passau
Die Staatsanwaltschaft Passau hat das Verfahren gegen die Gebrüder Schmidtlein eingestellt, weil deren Seite gedichte-heute.com – zumindest ab dem 01.04.2006 – den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen entspricht.
Staatsanwaltschaft Ellwangen, Staatsanwaltschaft Münster
Diese Staatsanwaltschaften haben – ohne Begründung – ein Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO gegen Herrn Rechtsanwalt Tank wegen Betruges eingestellt.
Staatsanwaltschaft Solothurn
Hier hat eine schweizer Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Tank eingestellt, da es sich nach ihrer Auffassung allenfalls um geringfügigen oder versuchten Betrug handeln könnte, sofern überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.
Landgericht Hanau: Vertragsfallen im Internet
Kostenpflichtige Internetseiten

