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Krankenversicherungen 2009: Viele Neuerungen

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Beitrag Krankenversicherungen 2009: Viele Neuerungen 


Flyer der Verbraucherzentralen informiert

Bremen, 13.1.2009. Mit Beginn des Jahres 2009 sind im Bereich der Krankenversicherungen viele Änderungen in Kraft getreten. Ein aktueller Flyer der Verbraucherzentralen informiert umfangreich zu deren Auswirkungen auf die Verbraucher und gibt wertvolle Tipps.

Von Bedeutung sind insbesondere für privat Versicherte das Wechselrecht zu anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen, die allgemeine Versicherungspflicht und der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Flyer ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen kostenfrei erhältlich.

Besonders für privat Versicherte bringt der Jahreswechsel zahlreiche Änderungen. Sie können erstmals ihren Versicherungsanbieter wechseln, ohne dass ihnen dabei sämtliche Alterungsrückstellungen verloren gehen. Für den Wechsel ist eine Frist bis zum 30. Juni dieses Jahres zu beachten. Versicherte sollten prüfen, ob ein Wechsel für sie Vorteile verspricht. Zudem wurde der Basistarif eingeführt, dessen Leistungen gegenüber dem bisherigen Standardtarif ausgeweitet wurden und dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Seit Jahresbeginn besteht für alle Bürger eine umfassende Versicherungs- und Beitragspflicht. Jeder, der nicht versichert ist und sich nicht gesetzlich versichern kann, sollte sich jetzt privat versichern. Wer dies erst später tut, muss Beiträge nachzahlen und Säumniszuschläge entrichten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab dem 1.Januar2009 ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Krankenkassen erhalten ihre finanziellen Mittel aus einem Gesundheitsfonds zugewiesen. Reicht dieses Geld nicht aus, können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist begrenzt auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Auch ein Pauschalbeitrag von bis zu acht Euro ist möglich. Den Zusatzbeitrag tragen alleine die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Versicherte haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt.

Flyer:



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