Bei Kreditübertragung Gegenleistung verlangen
Kunden der HypoVereinsbank-Tochter Hypo Real Estate (HRE), die ein Hypothekendarlehen aufgenommen haben, haben in den letzten Wochen ein Schreiben ihrer Bank erhalten. Darin wird ihnen mitgeteilt, dass die HRE sich aus der klassischen Eigenheimfinanzierung im Privatkundengeschäft zurückziehen und deshalb die bestehenden Darlehen zusammen mit den gestellten Sicherheiten auf eine andere Bank, die Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHRB), übertragen will. Die Darlehensnehmer werden aufgefordert, ihr Einverständnis zu erklären zur Abtretung sämtlicher Forderungen aus dem Darlehen, der Übertragung der Sicherheiten, der vollständigen Übernahme der Verträge sowie der Weitergabe sämtlicher Daten und Informationen aus der Geschäftsbeziehung mit der HRE an die AHRB.
Mit einem ähnlichen Anliegen hat sich die Deutsche Herold Lebensversicherung (DHL), mittlerweile Tochter der Zurich Financial Services Group, jüngst an ihre Kunden gewandt. Sie möchte sich die Möglichkeit eröffnen, die Verwaltung von Hypothekendarlehen künftig auf ein anderes Konzernunternehmen zu übertragen oder die Darlehensforderungen an spezielle Erwerbergesellschaften zu verkaufen. Zu diesem Zweck sollen die Allgemeinen Darlehensbedingungen der DHL in der Weise geändert werden, dass der Kunde in die Weitergabe der dazu erforderlichen Daten einwilligt. Diese Änderungen sollen Gültigkeit erlangen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich beim Deutschen Herold widerspricht.
Für die Darlehensnehmer stellt sich der Frage, ob sie in die Weitergabe solcher Daten einwilligen sollen. Auf den ersten Blick scheint dies kein Problem zu sein, da sich an den Bedingungen ihres Darlehensvertrages nichts ändert. Zu bedenken ist allerdings, dass niemand davor sicher ist, dass er künftig aus irgendeinem Grund seine Immobilie vorzeitig verkaufen will. In diesem Fall ist es keineswegs sicher, dass der Aufkäufer der Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung in der gleichen Weise wie die bisherige Bank berechnet. Während die HypoVereinsbank-Tochter HRE zum Beispiel bei der Schadensberechnung eine Risikokostenersparnis von 0,1 Prozent pro Jahr und eine Verwaltungskostenersparnis von jährlich 60 Euro einräumt, setzt die AHRB dafür nur 0,05 Prozent bzw. 25 Euro an. Bei einem Darlehen über 100.000 Euro mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von neun Jahren macht dies immerhin einen Forderungsunterschied von über 600 Euro aus. Durch die Übertragung der Darlehen können also durchaus nicht unerhebliche Nachteile entstehen. Im Fall des Deutschen Herold kommt hinzu, dass der mögliche Erwerber der Darlehensforderungen vorab nicht einmal bekannt ist.
Im übrigen ist es im Wirtschaftsleben gängige Praxis, dass für Vertragsänderungen zu Gunsten nur einer Partei auch eine Gegenleistung erbracht wird. Die betroffenen Darlehensnehmer sollten deshalb nicht einfach die erbetenen Einwilligungserklärungen abgeben bzw. den beabsichtigten Änderungen der Allgemeinen Kreditbedingungen ausdrücklich widersprechen. Stattdessen sollte zunächst nach Gegenleistungen gefragt werden wie z.B. einer Zinssenkung oder einer vorzeitigen Umschuldung mit reduzierter Vorfälligkeitsentschädigung. Bislang liegen der Verbraucherzentrale keine Informationen vor, ob die Kreditinstitute sich darauf einlassen. Ein Versuch ist es aber wert, zumal sich an dem bisherigen Vertragsverhältnis nichts ändert, wenn die Datenweitergabe blockiert wird.
Siehe auch:
Umschuldungsangebote nicht ungeprüft annehmen

