Verwirrung um Suppen mit teilgeschwärzter Kennzeichnung in Bremen
In Deutschland ist die Bestrahlung von Lebensmitteln nur in wenigen Ausnahmefällen – bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen – erlaubt. Seit Juni dieses Jahres lässt zusätzlich eine Sondergenehmigung (Allgemeinverfügung) die Einfuhr tiefgefrorener bestrahlter Froschschenkel zu, die rechtmäßig in anderen EU-Staaten gehandelt werden. Theoretisch wäre auch die Einfuhr weiterer bestrahlter Lebensmittel nach Deutschland möglich, wenn ein Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellt. Die Bestrahlung von Lebensmitteln verlängert u.a. deren Haltbarkeit, tötet Mikroorganismen und Insekten ab und verhindert, dass z.B. Kartoffeln oder Zwiebeln auskeimen. Die Strahlenquelle kann radioaktives Material sein, aber auch Röntgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen. Die Lebensmittel selber werden durch Bestrahlung nicht radioaktiv, allerdings kann es zu Vitaminverlusten kommen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mitgeteilt, dass es im Zusammenhang mit der Lebensmittel-Bestrahlung in Einzelfällen zu Beanstandungen gekommen ist. So stellte das BVL fest, dass Kräuter und Gewürze – erlaubterweise – bestrahlt worden waren, dies jedoch nicht vorschriftsmäßig mit „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet wurde. Besonders häufig trat diese fehlende Kennzeichnung bei Kräutern und Gewürzen in Suppen und Saucen auf, die aus dem ostasiatischen Raum stammten.
Der Verbraucherzentrale Bremen liegt eine Verbraucheranfrage zu einer Instant-Nudelsuppe aus Vietnam vor, bei der in den Zutatenlisten in verschiedenen Sprachen jeweils eine Zeile geschwärzt wurde. Hinter der geschwärzten Zeile der deutschen Zutatenliste verbirgt sich der Hinweis: „Gewürze mit ionisierenden Strahlen behandelt“. Auf Nachfrage teilte die Importeur-Firma Kreyenhop & Kluge mit, dass sie seit einiger Zeit unbestrahlte Gewürze verwendet, aber noch die alten Verpackungen aufbraucht. Die Verbraucherzentrale lehnt die Bestrahlung von Lebensmitteln ab, weil die Technologie nicht risikolos ist und weil mögliche Hygienemängel bei der Lebensmittelproduktion verdeckt werden können. Und der Verzehr von Froschschenkeln sollte schon wegen der grausamen „Produktion“ aus Gründen des Tierschutzes unterbleiben.
Siehe auch:
Lebensmittelbestrahlung

