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Lebensmittelbestrahlung

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Beitrag Lebensmittelbestrahlung 


Bestrahlung von Lebensmitteln auch in Deutschland erlaubt

Die Bestrahlung von Lebensmitteln – jahrzehntelang in Deutschland ein Tabu – ist mittlerweile bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen auch hier erlaubt. Dies ist die einzige Lebensmittelgruppe, auf die man sich bis jetzt EU-weit einigen konnte. So lange weiterhin über das Für und Wider bei anderen Lebensmitteln gestritten wird, kann jedes Mitglied der Europäischen Union die jeweiligen eigenen Vorschriften anwenden. Somit dürfen weiterhin beispielsweise bestrahlte Krabben oder entbeinte Hähnchenteile aus anderen Mitgliedstaaten nicht in die Bundesrepublik importiert werden.

Die Bestrahlung bietet Vorteile für die Industrie:

  • Abtötung bzw. Verringerung von unerwünschten Mikroorganismen, wie z.B. Salmonellen in Gewürzen, Fleisch, Geflügel oder Meeresfrüchten
  • Abtötung von Insekten, z.B. in Getreide
  • Verzögerte Reifung von Obst und Gemüse
  • Verhinderung der Auskeimung z.B. von Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch

Die Verbraucherzentrale sieht in diesen scheinbaren Vorteilen die Gefahr, dass Industrie und Handel bei der Produktion und dem Verkauf von Lebensmitteln eine geringere Sorgfalt anwenden.

Als Strahlenquelle wird überwiegend radioaktives Kobalt 60 verwendet. Die Lebensmittel werden auf einem Förderband an dieser Quelle vorbeigeführt und – je nach Art des Lebensmittels – unterschiedlich stark bestrahlt. In anderen Ländern ist man bei der Palette der erlaubten Lebensmittel nicht so zurückhaltend wie bei uns. So ist beispielsweise in Frankreich und den Niederlanden die Bestrahlung von getrocknetem Obst, Geflügel und Shrimps erlaubt, in Frankreich zudem von Getreideflocken und Bohnen. In den USA ist sie sogar bei Erdbeeren zulässig. Zwar werden bei fachgerechter Anwendung diese Lebensmittel selber nicht radioaktiv.

Doch die Verbraucherzentrale des Landes Bremen sieht für die EndverbraucherInnen vor allem Nachteile:

  • Einige Vitamine sind sehr strahlenempfindlich. Die Folge: Die Vitamingehalte entsprechen nach einer Bestrahlung denen von gekochten Produkten.
  • Ungesättigte Fettsäuren – wichtig zur Verhinderung von Herz-Kreislauferkrankungen – können abgebaut werden.
  • Durch Bestrahlung halten Obst und Gemüse länger. Damit wird eine längst nicht mehr vorhandene Frische vorgetäuscht.
  • Die konkreten Auswirkungen durch die Bildung freier Radikale in Lebensmitten infolge einer Bestrahlung sind noch unklar. Man weiß jedoch, dass sie Körperzellen schädigen können.
  • Hygienemängel bei der Produktion von Lebensmitteln könnten nachträglich „korrigiert“ werden.
  • Radioaktive Anlagen stellen immer auch ein mögliches Risiko dar, z.B. bei Störfällen.

Die Europäische Union verlangt eine strikte Kenntlichmachung, wenn Lebensmittel bestrahlt werden. Grundsätzlich muss der Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ erfolgen. Dies gilt auch für lose verkaufte Kräuter und Gewürze, für Speisekarten in einem Restaurant und selbst für kleinste Pfeffer- oder Kräutermengen auf einer Tiefkühl-Pizza. Die Verbraucherzentrale des Landes Bremen hat stichprobenartig in den Geschäften nach bestrahlten Kräutern und Gewürzen gesucht und bis jetzt nichts gefunden. Damit das so bleibt, fordert die Verbraucherzentrale die VerbraucherInnen auf, sich die Verpackungen von Kräutern und Gewürzen und von verarbeiteten Lebensmitteln genau anzuschauen. Wer Bestrahltes findet, sollte es nicht nur im Regal lassen, sondern seine Ablehnung gegenüber der jeweiligen Geschäftsleitung auch deutlich machen. Vielleicht lässt sich ja so die Ausweitung der Lebensmittelbestrahlung in Deutschland zumindest erschweren.


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