Da Finanzierungen mit Lebensversicherung bei einer selbst genutzten Immobilie in der Regel nicht empfehlenswert sind, wird stets zu prüfen sein, ob nicht Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter geltend gemacht werden können. Inwieweit solche Ansprüche tatsächlich durchgesetzt werden können, lässt sich bislang jedoch nicht absehen. Die gerichtliche Klärung steht diesbezüglich trotz Erfolg versprechender Vorzeichen noch am Anfang. Statt sich nur auf Hilfe von Seiten der Rechtsprechung zu verlassen, sollten die Betroffenen deshalb auch prüfen, welche Maßnahmen sie selbst zur Schließung der Finanzierungslücke ergreifen können.
Zu klären ist dabei vor allem, ob es sinnvoll ist, die Lebensversicherung fortzuführen. Oder ob es nicht besser ist, die Police zu kündigen, die Auszahlung zur Sondertilgung zu nutzen und die Finanzierung mit einem normalen Hypothekendarlehen mit laufender Tilgung fortzusetzen. Eine solche Umstellung ist bei einigen Verträgen auch während der Zinsbindung möglich. In der überwiegenden Zahl der Fälle kann sie allerdings erst nach Auslaufen der Zinsfestschreibung erfolgen.
Steht die Anschlussfinanzierung in nächster Zeit an, sollten bei der Versicherungsgesellschaft zunächst drei Punkte abgefragt werden: Wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert bei einer Kündigung der Versicherung? Welche Ablaufleistung würde sich nach der jetzigen Überschussbeteiligung bei einer planmäßigen Fortsetzung der Versicherung ergeben? Wie hoch ist die garantierte Auszahlung am Laufzeitende?
Mit diesen Daten lässt sich errechnen, welche Verzinsung dem Versicherungsnehmer während der Restlaufzeit – teils unverbindlich, teils verbindlich – in Aussicht gestellt wird. Ist diese Rendite niedriger als der Zins, der für das Darlehen zu zahlen ist, so wird es in der Regel sinnvoller sein, die Versicherung zu kündigen, eine Sondertilgung zu leisten und den Kredit auf eine direkte Abzahlung umzustellen. Gleiches gilt, wenn die nicht garantierte Rendite nur geringfügig höher ist als der Kreditzins. Denn es besteht das Risiko, dass die Überschussbeteiligungen künftig noch niedriger ausfallen als heute. Empfehlenswert ist eine Fortführung der Versicherung deshalb nur, wenn die in Aussicht gestellte Rendite um mindestens einen Prozentpunkt über Kreditzins liegt. Das wird aber nur bei relativ kurzen Restlaufzeiten der Fall sein.
Vorsicht: Manche Versicherer weisen in ihren Schreiben daraufhin, dass sie das Guthaben der Versicherten aktuell immer noch mit beispielsweise 5 % oder 5,3 % verzinsen. Das scheint mehr zu sein, als derzeit bei einer Anschlussfinanzierung für einen Kredit zu zahlen ist. Tatsächlich beziehen sich diese Zinssätze aber nur auf die Gelder, die nach Abzug von Versicherungs-, Verwaltungs- und Abschlusskosten übrig bleiben. Diese Kosten werden jedoch nicht genannt, so dass die Verzinsung bezogen auf die tatsächlichen Einzahlungen im Dunkeln bleibt. Die oben genannte Rendite muss deshalb gesondert berechnet werden.
Bei der Frage: Kündigen oder nicht, muss natürlich auch der Versicherungsschutz mitbedacht werden. Bei der Umstellung auf ein normales Hypothekendarlehen sind deshalb auch die Kosten für eine eventuell zu empfehlende Risikolebensversicherung zu berücksichtigen.
Zitat:
Hinweis
Die Verbraucherzentrale bietet entsprechende Berechnungen an. Benötigt werden die oben genannten Informationen zum aktuellen Rückkaufswert und den voraussichtlichen Ablaufleistungen der Versicherung. Weiterhin sollte eine Kopie der Versicherungspolice beigefügt und mitgeteilt werden, ob der Versicherungsschutz benötigt wird und falls ja: ob zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme entstanden sind, die den Abschluss einer Risikolebensversicherung gefährden. Die Berechnung kostet 30,- Euro
Siehe auch:
Anschlussfinanzierung: Finanzieren mit Lebensversicherung?

