Der Berater
Anmeldedatum: 25.06.2011
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LichtBlick will auf cold calling verzichten
Ökostromanbieter muss 10.000 Euro pro verbotenem Werbeanruf zahlen
Der Ökostromanbieter LichtBlick will auf verbotene Werbeanrufe (sogenanntes cold calling) verzichten. Das erklärte das Hamburger Unternehmen heute verbindlich gegenüber der Verbraucherzentrale Bremen. Damit verpflichtet sich LichtBlick auch, im Wiederholungsfalle € 10.000 pro Werbeanruf an die Verbraucherzentrale zu zahlen. Die Verbraucherzentrale fordert die Bürger auf, ihr auch weiterhin unerlaubte Werbeanrufe zu melden.
Die Verbraucherzentrale Bremen hatte das Hamburger Unternehmen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgemahnt und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem LichtBlick zwar die Abmahngebühr bezahlt hatte, aber die Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale nicht abgegeben hatte, reichte die Verbraucherzentrale letzte Woche am 27.11.08 eine Klage auf Unterlassung beim Gericht ein.
Der juristische Hintergrund: Erst durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich LichtBlick, im Wiederholungsfalle eine Strafe zu zahlen. Andernfalls hätten keine wirklichen Sanktionen gedroht.
Mittlerweile hat LichtBlick reagiert. Heute ging per Fax die unterschriebene Unterlassungserklärung bei der Verbraucherzentrale Bremen ein. Zudem hat LichtBlick sich verpflichtet, für die Rechtsanwaltskosten der Verbraucherzentrale aufzukommen. Von Seiten der Geschäftsführung von Lichtblick wurde auch das Bedauern über die verbotenen Werbeanrufe zum Ausdruck gebracht.
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