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Nachricht |
Betty
Anmeldedatum: 15.10.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Bremen
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Mahnung acoreus nach über 2 Jahren!
Hallo zusammen!
Habe eine Mahnung von acoreus bekommen, die eine Telekom - Rechnung betrifft.
Ich habe diese Mahnung angezweifelt und um Mitteilung gebeten um welche Rg-Nr. es sich handelt. So erfuhr ich, dass es sich um eine Rechnung von Februar 2006 handelt. Man fordert mich nun auf, Kontoauszüge und Kopie der Rechnung beizubringen. Ich habe diese Unterlagen natürlich nicht mehr. Muss ich denn wirklich nachweisen, dass ich gezahlt habe? Müssen die mir nicht nachweisen, dass ich NICHT gezahlt habe? Jedenfalls kann ich null nachvollziehen, welches Geld die noch haben wollen.... und blind überweisen möchte ich ungern, da man ja so einiges hört.;)
Wäre nett, wenn jemand so einen Fall schon mal hatte und mir Tipps geben kann!
DANKE!
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| Mo Okt 15, 2007 18:31 |
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Tawolgany666
Anmeldedatum: 18.09.2007
Beiträge: 9
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Hallo,
eine Mahnung nach so langer zeit ist natürlich schon etwas ungewöhnlich. Um einen Fehler in deren Buchhaltung auszuschließen, solltest Du aber tatsächlich mal Deine Kontoauszüge durchforsten und die betreffenden in Kopie an die Gesellschaft schicken. Eine Kopie der Rechnung brauchst Du eigentlich nicht, denn was Du mit der machst, ist Deine Sache und außerdem liegt sie der Gesellschaft ja bereits vor.
Grundsätzlich macht es sich aber immer bezahlt, den ganzen Papierwust aufzuheben - und wenn er einfach unsortiert in einer Kiste liegt.
Was den rechtlichen Hintergrund betrifft, bist Du schon in der Nachweispflicht. Wenn also Jemand eine Forderung gegen Dich erhebt, ist es an Dir, diese zu widerlegen. Du könntest aber im Gegenzug mal einen Kontoauszug von denen anfordern. Auf dem müßten ja alle Geldein- und Ausgänge verzeichnet sein und Du hättest zumindest einen Anhaltspunkt zum Suchen. Mehr kann man da glaube ich erstmal nicht machen...
Liebe Grüße
Tawolgany666
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| Di Okt 16, 2007 08:17 |
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forentoni
Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 326
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Zitat:
Grundsätzlich macht es sich aber immer bezahlt, den ganzen Papierwust aufzuheben - und wenn er einfach unsortiert in einer Kiste liegt.
Dem stimme ich voll zu. Zumindest für drei Jahre. Dann hat man im Zweifelsfall weniger Probleme.
Zitat:
Was den rechtlichen Hintergrund betrifft, bist Du schon in der Nachweispflicht. Wenn also Jemand eine Forderung gegen Dich erhebt, ist es an Dir, diese zu widerlegen.
Genau. Allerdings muss dieser Jemand die Forderung begründen. Dass die Inkassofirma den Kunden nach einer Rechnung fragt, finde ich sehr seltsam. Normalerweise müsste Doch der Anbieter die angeblich nicht beglichene Rechnung vorlegen.
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| Di Okt 16, 2007 13:50 |
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Frank_Tank
Anmeldedatum: 20.10.2008
Beiträge: 2
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Hi Leute
Bei mir ist der Fall ähnlich. Es ist mehr als zwei Jahre her, dass ich die Call-by-Call Nummer gewaählt habe. Allerdings steht auf der Telekomrechnung ein Betrag von 1,30€ und nicht von 1,51 € wie auf der Mahnung des Inkassounternehmens acoreus.
Ich habe damals (3.8.06) die Rechnung der Telekom leider erst mit der Mahnung bezahlt, sodass die Telekom wohl nur ihre eigenen Kosten angemahnt hat, wodurch Ventelo wohl nicht zu ihrem Geld gekommen ist. Aber es kann doch nicht ein, dass die jetzt statt 1,51 satte 20 € dafür verlagen.
Kann mir da vielleicht jemand sagen was ich da jetzt am besten machen kann? Protest bei acoreus einlegen? oder sich vielleicht gar nicht melden?
Vielen dank im vorraus
Frank
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| Mo Okt 20, 2008 14:18 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 889
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Zitat:
Allerdings steht auf der Telekomrechnung ein Betrag von 1,30€ und nicht von 1,51 € wie auf der Mahnung des Inkassounternehmens acoreus.
Auf Telekom-Rechnungen sind die Gebühren ohne Umsatzsteuer aufgeführt. Die Umsatzsteuer wird am Ende der Rechnung berechnet. 1,51 Euro sind 1,30 Euro zzgl. 16% USt.
Zitat:
der sich vielleicht gar nicht melden?
Wenn die Forderung rechtens ist, dürfte es keine gute alternative sein. Zumindest die geschuldeten Gebühren würde auf jeden Fall bezahlen, ab besten nicht auf das Konto des Inkassounternehmens, sondern direkt auf das Konto des Gläubigen. Ob die Inkassogebühren rechtens sind, ist eine andere Frage, die ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht immer einfach zu beantworten ist. Entscheidend ist vor allem, ob sich der Kunde bereits im Verzug befand.
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| Mo Okt 20, 2008 14:42 |
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Frank_Tank
Anmeldedatum: 20.10.2008
Beiträge: 2
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Ventelo hat die Gebühren nicht einmal standesgemäß angemahnt sondern gleich das Inkassounternehmen damit beauftragt, daher ja die hohe Summe. Wenn es jetzt nur der Betrag von 1,51 wäre würde ich ja ohne weiteres zahlen. Das kann doch nicht sein, dass gleich ein Inkassounternehmen damit beauftragt wird. Wenn man unter google sucht findet man ja haufenweise beschwerden. Das ist schon echt komisch.....
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| Mo Okt 20, 2008 16:23 |
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namo
Anmeldedatum: 19.07.2009
Beiträge: 1
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Guten Abend,
auch ich habe eine Mahnung von der acoreus AG erhalten.
In dieser wird ein TelekomZeugs-Betrag aus dem Jahr 2005 angemahnt, also eine mehr als 4 Jahre alte Vorderung,
die sich nun mal auch nicht mehr so ohne weiteres überprüfen lässt.
Hallo? Da bin ich schon 2 mal umgezogen in der Zeit, was soll man noch alles mitschleppen?
Meine Frage ist nun, ist das berechtigt, um welche Art von Vertrag handelt es sich, wie sind da die Verfährungsfristen?
Soll man darauf reagieren? Da steht nicht einmal einZahlungsziel in der komischen Mahnung.
Ich hoffe das ist nur sone bescheuerte Abzocke.
Danke, und bis dann
namo
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| So Jul 19, 2009 18:47 |
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DoubleSlash
Site Admin
Anmeldedatum: 11.03.2007
Beiträge: 889
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Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wobei sie am Anfang des nächsten Kalenderjahres beginnt zu laufen. Die Zahl der Umzüge hat darauf übrigens keine Auswirkung.  Eine Forderung aus dem Jahr 2005 müsste also zum 1. Januar 2009 verjährt sein. Es gibt allerdings einige Situationen, wo die Verjährung unterbrochen wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein vollstreckbarer Titel erteilt wird. Aus Deiner Beschreibung entnehme ich aber, dass nichts derartiges passiert ist.
Zitat:
Soll man darauf reagieren? Da steht nicht einmal einZahlungsziel in der komischen Mahnung.
Ich würde einen Widerspruch schreiben und einerseits die Forderung an sich bestreiten, andererseits mich darauf berufen, dass die Forderung aus dem Jahr 2005 jetzt sowieso verjährt ist, selbst wenn es damals eine offene Rechnung gab. Dann einfach abwarten, was weiter kommt.
Zur Info: noch ein ähnlicher Thread: acoreus ventelo telekom inkasso
Zuletzt bearbeitet von DoubleSlash am Di Jan 26, 2010 19:04, insgesamt einmal bearbeitet
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| Mo Jul 20, 2009 01:19 |
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Kirsten
Anmeldedatum: 19.08.2008
Beiträge: 348
Wohnort: 21509 Glinde
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Hallo,
macht Euch nicht verrückt - der Forderung widersprechen und mitteilen, dass Ihr an die Telekom gezahlt habt oder wie DoubleSlash geschrieben hat...!
Sollten die irgendwelche Forderungen haben - sollen die sich doch an die Telekom wenden...
Ich kenne den Spaß auch:
Ich hatte am 07.10.2008 von RAe Bussek & Mengede in Berlin ein Schreiben erhalten, dass die eine Hauptforderung in Sachen NextNet ( Inlangsauskunft 11880) anmahnen = 3,18 € für eine Rg. vom 22.08.08
+ Zinsen & Gebühren (25,- RA) & Auslagen (5,-) & Mahnkosten (Mandant 3,-) etc. war dann ein Gesamtbetrag von 36,20 € zusammen gekommen ...
und das für ne HF von 3,18 €
Der Witz war ja, dass ich noch nie ne Rechnung von NextNet - geschweige ne Mahnung erhielt- eben nur das Schreiben von diesen Rechtsanwälten. Also schaute ich mir die Telekom-Rg. genauer an und da stand dann als Drittanbieter ne Firma (nicht NextNet!) für Inlandsauskunft x €... und witzig ist ja auch, dass der Gesamtbetrag an die Telekom gezahlt wurde!
Nun was kann man da machen? Einen bösen Brief schreiben und mitteilen das die sich an die Telekom wenden mögen! Als dann noch eine Mahnung am 05.11.2008 kam - wurde ich richtig sauer und drohte mit einer Anzeige, weil es definitiv Betrug ist!
Wer bitte schön kürzt eine Telekom-Rg. um den Betrag der Drittanbieter? Alle werden den Gesamtbetrag zahlen bzw. gezahlt haben... Auch wenn Ihr ne Mahnung von der Telekom erhalten hattet, werdet Ihr dennoch die Rg. im vollen Umfang gezahlt haben!
LG
_________________ ...eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu... Schau nicht so! Bin selber erschrocken!
Neider und Feinde muss man sich erarbeiten ... von Nichts kommt Nichts
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| Mo Jul 20, 2009 17:09 |
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Kirsten
Anmeldedatum: 19.08.2008
Beiträge: 348
Wohnort: 21509 Glinde
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Schaut auch mal hier:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=118678&page=14
Zitat: "Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind.
Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach TKG § 45 i. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.
Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung.....
Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt.
Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung.
Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt.
Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte.
Achtung Schlitzohren !
Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i
Der Verbraucher hat mindestens 8 Wochen Zeit nach Erhalt der strittigen Rechnung das Telko mit der Einforderung des Protokolls in Verzug zu setzen !
Das Telko bzw das beauftragte Inkassobüro hat nach Einforderung des Prüfprotokolls des Verbrauchers ebenfalls 8 Wochen Zeit dies vorzulegen :
Achtung -
viele Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis
die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist
_________________ ...eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu... Schau nicht so! Bin selber erschrocken!
Neider und Feinde muss man sich erarbeiten ... von Nichts kommt Nichts
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| Di Jul 21, 2009 12:52 |
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Kirsten
Anmeldedatum: 19.08.2008
Beiträge: 348
Wohnort: 21509 Glinde
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http://www.123recht.net/Inkasso-acoreus__f80940__p3.html
Muss ja auch ein netter "Verein" sein
_________________ ...eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu... Schau nicht so! Bin selber erschrocken!
Neider und Feinde muss man sich erarbeiten ... von Nichts kommt Nichts
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| Di Jul 21, 2009 13:00 |
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Pate_2o
Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 3
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guten Tag
als ich heute in meine post sah war dort ein brief der genannten inkasso firma mit einer rechnung von 53,05 euro. ich habe seit 4 jahren alice und dort steht das es sich um eine rechnung von der t-com handelt. also rief ich an (billig war das auch nich) und sagte das ich keine rechnung von der telecom bekommen habe das ich jetz eine von einem inkasso büro erhalte. und dann kam die antwort das es sich um eine rechnung vom februar/märz 2003 (!!!!!) und vom juni/august 2004 (!!!) handelt , -.- , es handelte sich um eine rechnung in höhe von 5 euro und 55 cent. dazu kommen jetzt nach 6 jahren 5 euro mahnspesen und 37,50 euro inkassovergütung gemäß §§ 280, 286 BGB (=53,05 euro) .  und diese frau am telefon redet von paragraphen und gerichtsgesetzen die natürlich jeder kennt. auf die frage wieviel von dem geld jetzt an die telecom geht ( falls wir überweisen würden), kam die antwort : garnichts. -.- .
kann mir vllt. jemand erklären wie ich mich jetz verhalten soll oder was für rechte ich jetzt habe? muss ich nachweisen das ich gezahlt habe oder müssen die mir nachweisen das ich NICHT gezahlt habe? verjährt solch eine rechnung denn nicht
danke im vorraus
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| Di Jul 21, 2009 14:33 |
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Kirsten
Anmeldedatum: 19.08.2008
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Wohnort: 21509 Glinde
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Sieh mal weiter oben - mein Posting!
Erst einmal müsste das auch verjährt sein und zum anderen zahlt doch wohl jeder den Gesamtbetrag an die Telekom. Und es kann ja wohl keiner von Dir verlangen, dass Du Rechnungen von 2003/2004 (als Privatperson) aufhebst!
Also schreibst Du denen einen Widerspruch - eben dass keine Ansprüche mehr bestehen (siehe weiter oben - ein Muster)!
Und das seinerzeit alle Rechnungen der Telekom beglichen wurden (dies bestätigt ja auch, dass niemals Mahnungen - nicht von Telekom oder sonst einer Firma - kamen) und jetzt kommt hinzu, dass diese Angelegenheit sowieso längst verjährt ist!
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Zuletzt bearbeitet von Kirsten am Di Jul 21, 2009 20:15, insgesamt einmal bearbeitet
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Neider und Feinde muss man sich erarbeiten ... von Nichts kommt Nichts
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| Di Jul 21, 2009 16:14 |
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Pate_2o
Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 3
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| Di Jul 21, 2009 19:36 |
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Kirsten
Anmeldedatum: 19.08.2008
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Wohnort: 21509 Glinde
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Ich wäre auch sauer, wenn jemand ankäme und ne Forderung hätte die sooooo alt ist!
Hatte heute gelesen das Telekom die Drittanbieter in Ihren Rechnungen auflistet und den Gesamtbetrag fordert (gut wußten wir ja) - sollte jedoch der Kunde nicht pünktlich zahlen, mahnen die wohl nur ihre eigenen Beträge und nicht mehr die von den Drittanbietern. Zahlt man also lt. der Mahnung, werden eben diese Beträge nicht mitgezahlt...
Aber dann hättest Du auch sofort ne Mahnung vom Drittanbieter bekommen und nicht erst nach Jahren!
Ich gehe davon aus das es Abzocke ist! Kein seriöses Unternehmen wartet so viele Jahre und fängt dann erst mit ´nem Anwalt oder ein Inkassobüro an!
_________________ ...eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu... Schau nicht so! Bin selber erschrocken!
Neider und Feinde muss man sich erarbeiten ... von Nichts kommt Nichts
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| Di Jul 21, 2009 20:46 |
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