Hallo,
bei mir wurde beim Zahnarzt Parodontitis festgestellt. Da ich in einer gesetzlichen Krankenkasse bin, muss ich angeblich drei Mundhygienesitzungen beim Zahnarzt machen, bevor eine Kostenübernahme beantragt werden kann. Bei allen Zahnärzten, bei denen ich bislang war, sind diese Mundhygienesitzungen kostenpflichtig (in der Regel wird da einfach von einer professionellen Zahnreinigung gesprochen).
Das scheint mir aber im Widerspruch zu folgendem Zitat zu stehen:
Zitat:
Um für eine Parodontitistherapie die Kostenzusage durch eine Krankenkasse zu erhalten, verlangt diese eine einwandfreie Mundhygiene. Diese soll durch mindestens drei Mundhygienesitzungen beim Zahnarzt sichergestellt werden, die ggf. durch Privatleistungen des Patienten ergänzt werden können. Gefordert wird eine Privatleistung allerdings nicht, da eine Kassenleistung nicht vom Erbringen einer Privatleistung abhängig gemacht werden darf.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Parodontitis
Ich habe daraufhin bei der lokalen Zweigstelle der Barmer angerufen und da hat man mir bestätigt, das eine professionelle Zahnreinigung nicht Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist. Alle Sprechstundenhilfen, die ich am Telefon damit konfrontiert habe, haben das aber verneint und bei der Barmer ist man scheinbar nicht bereit, mir das schriftlich zu geben. Ich finde das mehr als ärgerlich, da mir so recht hohe Kosten entstehen[/url]
Deshalb habe ich folgende Fragen:
1.) Ist eine Mundhygienesitzung dasselbe wie eine PZR (Professionelle Zahnreinigung) oder wird das in den Praxen nur gleichgesetzt, weil man Geld machen will.
2.) Wo wird definiert, was eine Mundhygienesitzung ist?
3.) Wo ist festgelegt, dass eine Kassenleistung nicht vom Erbringen einer Privatleistung abhängig gemacht werden darf?
4.) Kann ich von meiner Krankenkasse verlangen, dass sie mir das bestätigt und wenn dem so ist, auf welcher Grundlage?

