Der Berater
Anmeldedatum: 25.06.2011
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Patientenrechte
Neues Angebot: Verbraucherzentrale Bremen berät Patienten über ihre Rechte
Das liegt vielfach an der Angst vor den „Halbgöttern in Weiß“. Teilweise liegt es aber auch daran, daß das Wissen darüber, welche Rechte man als Patient hat, nicht weit verbreitet ist. Erst seit kurzem gibt es hier einen Wandel. Wer sich Ärzten und Krankenhäusern nicht hilflos ausgeliefert fühlen will, muß sich zum kritischen und selbstbewußten Patienten fortbilden. Jeder Patient sollte seine Rechte kennen und wissen, wie er sie im Streitfall durchsetzen kann: außergerichtlich oder gerichtlich. Durch ärztliche Fehler geschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schadensersatz und zusätzlich ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Schätzungsweise 15.000 Klagen wegen ärztlicher Behandlungsfehler gehen jährlich bei den deutschen Zivilgerichten ein – die Tendenz scheint eher steigend zu sein. 40.000 Schadensfälle nach Fehlbehandlungen werden den ärztlichen Haftpflichtversicherungen pro Jahr zum Schadensausgleich gemeldet. Die Dunkelziffer nicht erfaßter Behandlungsfehler liegt, seriösen Angaben zufolge, bei weit über 100.000 Fällen pro Jahr.
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet ab sofort montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 18.00 Uhr Beratung für betroffene Patienten zum Vorgehen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an. Ausgenommen ist allerdings der Bereich der zahnmedizinischen Behandlung. Die Beratung kostet 25 Euro je angefangener halben Stunde.
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