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Pelletheizung: Neue Regeln für die Förderung

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Beitrag Pelletheizung: Neue Regeln für die Förderung 


Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich ab September Voraussetzung für Zuschuss


Eine Holzpelletheizung überzeugt viele Eigenheimbesitzer durch Komfort und Umweltfreundlichkeit, deshalb hat sich der Brennstoff schnell auf dem Markt etabliert. Zugleich lockt die Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. Seit Anfang September gelten nun neue Voraussetzungen für den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA).

"Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt", erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Einbau von Anlage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich müssen von einem Fachbetrieb, also einem Heizungsinstallateur, durchgeführt werden. Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim BAFA einreichen. Die geänderten Förderbedingungen gelten auch für den Einbau von Wärmepumpen sowie den Austausch von durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkesseln.

Ulrike Körber hält beide Maßnahmen für mehr als sinnvoll: "Wir empfehlen Verbrauchern diese Maßnahmen in unserer Energieberatung schon seit langem." Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt – ganz im Sinne der ohnehin guten Umweltbilanz der Holzpellets. Deren Einsatz ist nämlich nahezu klimaneutral, da bei der Verbrennung lediglich die Menge an CO2 frei wird, die die Bäume während des Wachstums aufgenommen haben. "Beim Neubau oder der Renovierung einer bestehenden Anlage kann ein Holzpellet-Heizsystem also eine echte Alternative zu einer konventionellen Anlage sein", betont Körber.

Bei Fragen zum Einsatz einer Pelletheizung, zu möglichen Fördermaßnahmen und weiteren Fragen der Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort sowie Informationsmaterial gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der Rufnummer 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).


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Beitrag Holzpelletheizungen: Neue Förderrichtlinien 

Seit 1. September gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau von Holzpelletheizungen. Die Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhält nur noch, wer mit seinem neuen Heizungssystem zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich machen lässt.

„Doch der Mehraufwand lohnt sich durchaus“, betont Bert Jenner, Energieexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir empfehlen Verbrauchern diese Maßnahmen in unserer Energieberatung schon seit langem.“ Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt. Das entlastet nicht nur den Geldbeutel, sondern schützt auch noch das Klima – ganz im Sinne der ohnehin guten Umweltbilanz von Holzpellets. Deren Einsatz ist nämlich nahezu klimaneutral, da bei der Verbrennung lediglich die Menge an Kohlendioxid frei wird, die die Bäume während des Wachstums aufgenommen haben.

Für den Fördergeldzuschuss des BAFA müssen der Einbau von Heizungsanlage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich durch einen Fachbetrieb, also einen Heizungsinstallateur, ausgeführt werden. Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim BAFA einreichen.

Gleiches gilt ab sofort für der Einbau von Wärmepumpen und den Austausch von Heizkesseln, die durch Solarkollektoranlagen unterstützt werden. Die geänderten Förderbedingungen kommen auch hier zum Tragen.

Alle Fragen zu umweltfreundlichen Heizsystemen und deren Förderung beantworten die Experten an der Energie- und Klimahotline der Verbraucherzentrale Hamburg telefonisch unter 040/248 32 250 (zum Ortstarif) oder nach Terminvereinbarung im persönlichen Beratungsgespräch auch in Bergedorf, Fuhlsbüttel oder Harburg.

Hinweis: Die Telefonhotline wird von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die persönliche Beratung wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.


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