Zu wenig Preistransparenz im Einzelhandel
Verbraucherzentrale Bremen mahnt 99 Unternehmen ab
Die Verbraucherzentrale Bremen fordert den Bremer Einzelhandel auf, bestehende Gesetze einzuhalten. Dies ist viel zu häufig nicht der Fall. In den vergangenen Monaten haben Mitarbeiter der Verbraucherzentrale in Walle, der Innenstadt und im Viertel die Preisauszeichnung in den Schaufenstern kontrolliert. Dabei stellten sie in vielen Fällen Mängel bei der Preisauszeichnung fest. Die Verbraucherzentrale hat darauf die schwersten Verstöße abgemahnt. Sie kündigt an, zukünftig verstärkt auf Preisangaben und Inhaberangaben zu achten.
Leichte Verstöße gegen die Preisangabenverordnung wurden von vornherein nicht weiter verfolgt. 99 Unternehmen wurden von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Sie hatten entweder nur einen geringen Teil ihrer Produkte oder sogar gar keine preislich ausgezeichnet.
Lediglich 41 Unternehmen sahen ihren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ein und unterschrieben eine Unterlassungserklärung. 25 Unternehmen lehnten es ab, eine Unterlassungserklärung anzugeben und 18 reagierten gar nicht auf die Abmahnung. Es spricht nicht für die Seriosität des Bremer Einzelhandels: 15 der 99 Abmahnungen konnten nicht zugestellt werden.
Als erste Reaktion hat die Verbraucherzentrale die Klage gegen die Firma Seven Görgens GmbH (Kult-Filiale Obernstraße) vorbereitet. Weitere werden folgen.
Um Ausreden waren die Händler nicht verlegen. Einige Beispiele: Das ist gar nicht mein Laden... Ihr seid gar nicht zur Abmahnung befugt... das ist nur Dekoration...
Die Preisauszeichnung wird in der Preisangabenverordnung geregelt. Sie soll sicherstellen, dass der Preis sofort zu erkennen ist. Dadurch soll die Position der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe gestärkt werden.
Vor allem durch Produktangebote in den Schaufenstern werden Verbraucher in die Läden gelockt und zum vorschnellen Kauf verleitet. Dies kann mit einem finanziellen Verlust verbunden sein, da ein gründlicher Preisvergleich mit anderen Angeboten nicht mehr möglich ist.
Im Rahmen der Preisauszeichnungsaktion wurde auch deutlich, dass nur wenige Unternehmen dem Gesetz entsprechend ausreichende Angaben über die Inhaber der Geschäfte und deren Anschrift machen. Dies muss für die Kunden aber ersichtlich sein. Sei es, damit sie etwaige Reklamationen durchsetzen können oder weil sie mit dem Inhaber keine Geschäfte machen wollen. Darauf wird die Verbraucherzentrale in Zukunft verstärkt achten.
„Verbraucher möchten klare Preisangaben in den Schaufenstern – und das steht ihnen gesetzlich auch zu“, so Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen. Czarnecki weiter: „Die Ignoranz des Bremer Einzelhandels ist für uns nicht nachvollziehbar, der offenbar laxe Umgang des Wirtschaftssenators mit dem Problem allerdings auch nicht.“ Sie fordert sowohl den Bremer Einzelhandel auf, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, als auch die Behörde, den Einzelhandel stärker zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu ahnden.

