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Der Berater
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Ratschläge für Teldafax-Kunden
Der Strom- und Gasanbieter Teldafax hat seine Netznutzungsgebühren bei den swb Netzen und bei anderen Netzbetreibern nicht gezahlt. Daraufhin haben die swb und andere Netzbetreiber den Vertrag mit Teldafax gekündigt und allen betroffenen Kunden mitgeteilt, dass sie wegen der Nichtzahlung der Netznutzungsgebühren durch Teldafax in die Ersatzversorgung fallen.
Kunden, die durch die Nichtzahlung der Netznutzungsgebühren durch Teldafax ihrem Netzbetreiber darauf hingewiesen wurden, dass sie in die Ersatzversorgung eingestuft wurden sollten:
- Energieanbieter wechseln, beim Wechsel muss der Ersatzversorger als aktueller Strom- oder Gasanbieter angegeben werden.
- 10 Tipps zum Anbieterwechsel sind beigefügt; die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten auch zum Anbieterwechsel nach Terminabsprache
- ggf. vorerst schnellstmöglich in preiswertesten Tarif für eigenen Verbrauch der swb wechseln. Von dort aus kann man weiter wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt bei der swb einen Monat. Bein anderen Ersatzversorgern bitte zuerst die Kündigungsfristen prüfen, bevor man dort in einen anderen Tarif wechselt.
- Kunden, denen die Vorausabschläge für Strom- bzw. Gas vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern.
- Zählerstand am Tag der Einstufung in Grundversorgertarif ablesen - am besten im Beisein eines Zeugen.
Es sollte ein Kündigungsschreiben an Teldafax versandt werden, damit Teldafax nicht behaupten kann, dass noch ein Vertrag besteht. Ein Musterbrief steht zum Download zur Verfügung:
- Fristlose Kündigung des Vertrages mit Teldafax. Der Zählerstand sollte abgelesen werden - am besten im Beisein eines Zeugen - und Teldafax mitgeteilt werden
- Brief muss per Einschreiben versandt werden.
- Aufforderung zur Rückerstattung der zuviel geleisteten Vorauszahlungen.
- Sollte Kaution hinterlegt sein, sollte man auch diese zurückfordern.
- Schadensersatz für höhere Kosten der Ersatzversorgung geltend machen
- Frist von 14 Tage setzen (festes Datum z.B. 09.06.2011)
Sollte Teldafax nicht reagieren, kann nach Fristablauf kurzfristig Klage eingereicht werden. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Man kann aber davon ausgehen, dass Rechtsschutzversicherungen für eine Klage Kostendeckung übernehmen.
Infos für Verbraucher, die Mahnungen von Teldafax erhalten
Zurzeit meldet sich TelDaFax bei Verbrauchern, bei denen sie hofft, noch Geld bekommen zu können. Es werden Mahnungen versandt an ehemalige Kunden, die schon vom örtlichen Grundversorger über die Ersatzversorgung informiert wurden, also nicht mehr Kunden bei Teldafax sind. Der erste Schritt ist die Versendung der fristlosen Kündigung (vgl. obiges Musterkuendigugnsschreiben). Kunden, die dann eine Mahnung erhalten, sollten mit dem folgenden Musterschreiben die Schlussrechnung anfordern und der Mahnung widersprechen. Sollte Sie die Schlussrechnung erhalten, helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale bei der Prüfung der Schlussrechnung.
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| Fr Mai 27, 2011 18:26 |
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Der Berater
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Musterbrief
Zitat:
Per Einwurfeinschreiben:
TelDaFax Services GmbH
Mottmannstraße 2
53842 Troisdorf
Vertrag Kunden-Nr.: ..................
Zähler-Nr. ...... / Zählerstand ..........
Fristlose Kündigung des Energieversorgungsvertrages
Antrag auf Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlungen und der Kaution
Antrag auf Zusendung der Schlussrechnung
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vom örtlichen Grundversorger darüber informiert worden, dass Sie
die Netznutzungsgebühren nicht bezahlt haben. Aus diesem Grunde
erbringen Sie die Leistung nicht mehr und ich bin in die kostspielige
Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen. Deshalb kündige
ich fristlos meinen Vertrag, Kunden-Nr.: ..............
Ich mache hiermit vorsorglich schon Rückerstattungsansprüche geltend für
geleistete Vorauszahlungen. Ferner fordere ich meine Kaution zurück und
mache Schadensersatz gegen Sie geltend für die Kosten, die mir dadurch
entstehen, dass ich durch Ihr Verschulden in die Ersatzversorgung
gestuft wurde.
Ich fordere Sie auf, mir bis zum (heute + 14 Tage z.B. 09.06.2011)
............ sowohl die Kündigung zu bestätigen als auch das Geld auf
mein Konto bei der ........ ......... Konto-Nr. .............. BLZ
.............. zu erstatten. Ferner erwarte ich bis zu diesem Tag die
Schlussrechnung.
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich gerichtliche
Schritte prüfen und die weitere Rechtsverfolgung professionell vornehmen
lassen. Auch diese Kosten werden letztendlich Ihnen zur Last fallen.
Mit freundlichen Grüßen
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| Fr Mai 27, 2011 18:29 |
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Der Berater
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Beiträge: 221
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Zehn Tipps zum Wechsel des Energieanbieters
Den Energielieferanten zu wechseln kann sinnvoll sein. Es ist nicht leicht, aber auch nicht zu schwer, wenn einige Regeln beachtet werden. Die wichtigen Punkte listen wir Ihnen hier auf:
1. Preis. Der Preis ist nicht das einzige Kriterium. Wechselportale listen oftmals unseriöse Anbieter, wenn die Voreinstellungen nicht angepasst werden. Wir empfehlen: Klicken Sie das Kästchen: „Anbieter mit Vorauskasse berücksichtigen“ in jedem Fall weg. Schauen Sie unbedingt im Internet, ob es Beschwerden über den Anbieter gibt. Suchmaschinen sind dafür gute Ratgeber.
2. Laufzeit. Es gibt Anbieter, die vier Wochen Erstvertragslaufzeit anbieten. Das ist vorbildlich. Damit kann man aktuell auf Marktentwicklungen reagieren. Drei Monate sind gut. Sechs Monate sind akzeptabel. Von darüber hinausgehenden. Angeboten raten wir ab.
3. Kündigungsfrist. Vier Wochen sind gut, sechs Wochen sind noch akzeptabel. Was darüber hinausgeht, ist nicht empfehlenswert.
4. Sonderkündigungsrecht. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorsehen, wertet das die Vertragsbedingungen auf. Sinnvollerweise aber wählt man einen Vertrag mit geringer Laufzeit (Nr. 2). Dann stellt sich das Problem einer Sonderkündigung erst gar nicht.
5. Vorauskasse. Vorauskasse ist nicht empfehlenswert. Zum einen geben Sie ein zinsloses Darlehen. Der Preis ist also gar nicht so günstig, wie es scheint; zum anderen sind Sie der Insolvenz eines Anbieters hilflos ausgeliefert.
6. Kaution. Eine Kaution zu stellen, ergibt nur in einem einzigen Fall Sinn, nämlich wenn Ihr neuer Energielieferant eine Genossenschaft ist, bei der Sie einen Genossenschaftsanteil erwerben. Bei Genossenschaften hat man mehr Mitsprachemöglichkeiten. An Hand der Satzung solle man prüfen, ob über den Genossenschaftsanteil hinaus eine Nachschusspflicht besteht. Ist das der Fall, müssen wir abraten.
Wenn keine Anbieter mit Kautionen gewünscht sind, klicken Sie das Kästchen „Tarife mit Kaution berücksichtigen“ bei den Wechselportalen weg.
7. Preisgarantie oder Strompakete. Hier wird der Preis für eine längere Laufzeit festgeschrieben. Das kann Vorteile haben, aber auch Nachteile. Die Entwicklung auf den Energiemärkten entzieht sich seriösen Prognosen. Eine Einschätzung des Preises ist also schwierig. Darüber hinaus widerspricht eine Festpreisbindung dem Tipp Nr. 2, wonach eine kurze Vertragslaufzeit den Vorzug verdient.
Strompakete, also eine vorab vereinbarte Strommenge, einzukaufen, ist nicht sinnvoll. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie trotzdem „das ganze Paket“. Strom zu sparen, lohnt sich für Sie dann nicht. Ein Mehrverbrauch wird in der Regel teuer.
8. Boni. (Bonus = lat. gut) bezeichnet eine Gutschrift. Das klingt schön, kann aber auch seine Tücken haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bonus erst im 13. Monat ausgezahlt wird, so dass man anstatt 12 Monaten zwei Jahre an einen Anbieter gebunden ist. Wenn Sie Anbieter mit Boni vermeiden wollen, müssen Sie bei den meisten Wechselportalen das Kästchen „einmaligen Bonus in die Gesamtkosten einrechnen“ wegklicken.
9. Onlineverträge. Sind oft sehr preiswert. Dafür ist nicht nur Anmeldung und Rechnungsstellung online zu erledigen. Analoge Beschwerden beim telefonischen Kundenservice sind nicht möglich. Das ganze ist Geschmacksache und für digitale Menschen ganz sicher zu empfehlen.
10. Wechselportale. Der Verbraucherzentrale sind unseriöse Wechselportale aufgefallen, welche die Provision für den Wechsel dem Verbraucher in Rechnung stellen und nicht wie üblich dem neuen Anbieter. Auch hier ist Wachsamkeit geboten.
Darüber hinaus ist wichtig: Bei Wechselportalen muss man stets die Voreinstellungen kontrollieren. Ansonsten kann es sein, dass man mit der dort ausgeworfenen „Top Ten“ nicht nur keine Ersparnis, sondern reichlich Ärger und Stress hat.
Ob Sie Ihre Energie lieber von einen der marktbeherrschenden Unternehmen beziehen möchten oder lieber von einer Genossenschaft, ob Ihnen ein Ansprechpartner vor Ort wichtiger ist oder Sie mit Ihren Energiebezug auch noch Ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, ist Ihre Wahl. Der neue Anbieter regelt für Sie die Kündigungsformalitäten.
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| Sa Jul 23, 2011 18:28 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do Mai 17, 2012 08:16 | Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
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