Der Berater
Anmeldedatum: 25.06.2011
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Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Kreuzfahrt für 3000 Euro ist seit einem halben Jahr gebucht. Doch zwei Tage bevor es an Bord gehen soll, muß der Blinddarm raus. Nur wenn der Reisende jetzt eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat, erhält er sein Geld zurück. Sonst behält sich der Veranstalter bei Absage kurz vor Reisebeginn rund 80 Prozent der überwiesenen Summe als Stornogebühr. Beim verhinderten Kreuzfahrer wären das 2400 Euro. FINANZtest hat die 21 Reiserücktrittskosten-Policen mit der größten Marktbedeutung untersucht. Am besten sind drei Tarife ohne Selbstbehalt. Bei allen anderen Angeboten muß der Kunde einen Teil der Kosten tragen.
Je später die Reise abgesagt wird, um so höher sind die Stornogebühren. Tritt der Kunde etwa erst am Reisetag zurück, bleibt meist der gesamte Reisepreis beim Veranstalter. Dagegen schützen Reiserücktrittskosten-Policen. Für eine Reise im Wert von 3000 Euro kostet der Schutz zwischen 47 und 105 Euro. Ist die Reise nur halb so teuer, müssen Urlauber zwischen 27 und 56 Euro ausgeben.
FINANZtest empfiehlt die Rücktrittspolicen ohne Selbstbehalt von Signal Iduna und URV für Familien oder Urlauber, die sehr kostspielige Reisen buchen. Diese Tarife sind etwas teurer als die mit Selbstbeteiligung. Muss aber der Kunde wegen Krankheit oder Unfall die Reise absagen, lohnt sich die Mehrausgabe. Denn bei den Selbstbehalt-Tarifen muss er 20 Prozent des Reisepreises selbst tragen. Für eine Reise im Wert von 1500 Euro sind das immerhin 300 Euro.
Alle untersuchten Anbieter zahlen die Reisekosten zurück, wenn:
* der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt,
* ein Angehöriger oder ein Mitreisender stirbt,
* Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit die Reise unmöglich macht,
* das Eigentum des Versicherten zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt wird.
Viele Unternehmen übernehmen die Kosten auch, wenn der Versicherte vor der Reise seinen Job verliert oder nach Arbeitslosigkeit wieder einen gefunden hat.
Viele Anbieter zahlen die Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn der Versicherte etwa wegen Krankheit vorzeitig abreisen muss. Einige Unternehmen verlangen dafür einen Aufschlag. Kann ein Versicherter wegen eines Unfalls erst später als geplant zurückkehren, übernehmen viele Gesellschaften die zusätzlichen Reisekosten.
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