Verbraucherschutz-Forum: Übersicht
RegistrierenSuchenFAQMitgliederlisteBenutzergruppenLogin
Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1

Rücktritt Kaufvertrag Notebook nach 3 Reparaturen

Autor Nachricht
Antworten mit Zitat

Beitrag Rücktritt Kaufvertrag Notebook nach 3 Reparaturen 


Hallo,

kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt hilfreiche INformationen geben:
- Habe ein MacBook vor 22 Monaten gekauft und benutze es teilweise auch beruflich
- Inzwischen wurde der dritte Festplattenschadden diagnostiziert m.E. kein Zufall mehr, sondern auf die schlechte Wärmeabführung zurück zu führen (wird am Boden unverschämt heiß)
- Bei der zweiten Reperatur wollte ich bereits vom Kauf zurück treten, da das erhöhte Risiko eines Festplattencrashs kein efizientes Arbeiten ermöglicht, wurde jedoch darauf verwiesen, dass dies erst beim 3ten Male gehen würde.
- Mit dem 3ten Festplattenschaden habe ich mich dann bis zur zentralen Verwaltung vorgekämpft, aber nun einen Brief erhalten, dass ich nicht vom Kauf zurücktreten kann sondern das Gerät erneut repariert wird

Davon abgesehen, dass diese Firma wohl noch nichts von Kulanz gehört hat, würde ich gerne wissen ob jemand Erfahrung hat welche Möglichkeitenn bestehen um Druck für einen Kaufrücktritt aufzubauen?

Vielen Dank und Gruß

DrDos


Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Antworten mit Zitat

Beitrag  

IMHO kannst Du jetzt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, weil zwei Reparaturversuche erfolglos waren. Hier gilt § 440 BGB:

Zitat:

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Beachte aber, dass der Verkäufer beim Rücktritt eine Nutzungsgebühr einbehalten darf. Bei 22 Monaten Nutzung (abzgl. Ausfallzeiten) dürfte es eine ordentliche Summe sein (fast 2/3 des Kaufpreises). Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du zurücktrittst oder doch auf Reparatur bestehst.


Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
  


Hosted by uamesh.net

Partnerlinks:
Ayurveda Produkte  Energia Geotermica  Heimwerker Forum  Cistus incanus  Dating  Heilpflanzenkatalog  Forum Pflanzen  Pflanzenguru.com  Webdesign Bremen  Naturforscher.net  Forum Suchmaschinenoptimierung  Webkatalog  Webverzeichnis  Fischdatenbank  Ziegentreff