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Sozialwohnung / Sozialer Wohnungsbau

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Beitrag Sozialwohnung / Sozialer Wohnungsbau 


"Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete”) auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Diese zweckgebunden Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialwohnung


Familienratgeber - Infos für Familien von A bis Z: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=605

WOHNGELD: http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx

WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

GRUNDSICHERUNG: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung


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