"Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Zur Belegungsbindung tritt eine höchstzulässige Miete („Kostenmiete”) auf der Grundlage des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Diese zweckgebunden Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialwohnung
Familienratgeber - Infos für Familien von A bis Z:
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=605
WOHNGELD:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx
WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein
GRUNDSICHERUNG:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung