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Strafverfahren Einbahnstraße

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Beitrag Strafverfahren Einbahnstraße 


Hallo!

Zuerst mal möchte ich anmerken, dass ich Österreicher bin, und HEUTE ein Strafverfahren bekommen habe dass sich auf den 15.08.2009 bezieht.

Das Strafverfahren richtig sich gegen eine Einbahnstraße zu fahren. Wahrscheinlich habe ich das Schild nicht gesehen, ich habe auch nichts wahrgenommen dass ich irgendwo falsch unterwegs sei bzw. dass mir jemand entgegengekommen wäre.

Jetzt soll ich dafür € 120 (!) Euro zahlen weil ich einmal gegen ne Einbahnstraße gefahren bin und schon fast ein halbes Jahr her ist? Ich meine ich sehe es ein wenn ich beispielsweise statt 50 km/h 80 km/h fahre oder dergleichen, aber sowas is doch ne Frechheit.

Sollte es dafür nicht evtl. ein Beweisfoto oder dergleichen geben? Wer soll das so glauben?

Kann ich dagegen Einspruch erheben und wie liegen dafür die Chancen?

Danke vielmals!
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Klar kannst Du Einspruch einlegen. Da könnte ja jeder nach so langer Zeit behaupten das Du in eine Einbahnstrasse gefahren bist Shocked Also ich würde es definitv machen!
Die haben sich aber ziemlich lange Zeit gelassen Dich anzuschreiben! Kann es Denn überhaupt sein das Du zum angegeben Zeitpunkt unterwegs warst? Vielleicht stimmt es auch gar nicht ... sondern warst arbeiten oder ganz woanders! Question

Gefunden: (http://www.autobild.de/artikel/bussgeldvorschriften_46068.html) "In den Niederlanden verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich erst nach zwei Jahren. Die Rechtslage ist anders als in Deutschland, hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten bis zum Erlass des Bußgeldbescheides. Zu beachten ist auch, dass in den Niederlanden wie in Deutschland die Verjährung unterbrochen wird, wenn die zuständige Behörde zwischenzeitlich tätig wird durch eine so genannte Verfolgungshandlung."
Also in Deutschland wäre das jetzt verjährt! Finde aber leider nichts von Östereich!

_________________
...eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu... Schau nicht so! Bin selber erschrocken!
Neider und Feinde muss man sich erarbeiten ... von Nichts kommt Nichts Wink
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Beitrag Verjährung Ordnungswidrigkeit in Österreich 

In Österreich beträgt die Verjährungsfrist bei "normalen" Verkehrsordnungswidrigkeiten 6 Monate.

Zitat:

Sollte es dafür nicht evtl. ein Beweisfoto oder dergleichen geben? Wer soll das so glauben?


Ich kenne mich nicht mit dem Österreichischen Recht aus, aber ich glaube, dass der Unterschied zwischen DE und A in dieser Hinsicht nicht gravierend sein sollte. Bei Strafverfahren gilt immer die Unschuldsvermutung. Das heißt, die Behörde muss nachweisen, dass Du tatsächlich in die Falsche Richtung gefahren ist. Das kann z.B. durch ein Beweisfoto geschehen, kann aber auch eine Zeugenaussage sein. Trifft Aussage gegen Aussage, muss der Richter entscheiden, welcher Aussage er mehr glauben schenkt. War das ein Polizist im Dienst, der den Verstoß gleich ordentlich protokolliert hat, wird der Richter ihm eher glauben als Dir, wenn Du einfach sagst "ich bin's nicht gewesen", ohne es irgendwie zu belegen. Wenn es aber z.B. ein Anwohner war, der Dich verpetzt hat und jetzt nach fast einem halben Jahr wahrscheinlich sich nicht mehr erinnern kann, wird es vermutlich nicht reichen, um Dich zu verurteilen.

Ob die € 120 Strafe für die falsche Richtung auf einer Einbahnstraße stimmt: die "Preisliste" für Österreich habe ich gerade nicht im Kopf, aber den Bußgeldkatalog findest Du bestimmt im Internet. Die Behörden machen hier aber selten Fehler, ich würde mir hier keine großen Hoffnungen machen.

Ach ja, und in Österreich gilt im Gegensatz zu Deutschland die Halterhaftung, oder besser gesagt die Lenkererhebung. In DE könnte man einfach bestreiten, am Steuer gewesen zu sein. Ohne Foto könnte dann die Behörde nichts beweisen, höchstens die Fahrtenbuchpflicht aufbürden. In A geht es leider nicht, weil der für den Fahrzeughalter Verpflichtung zur Lenkerauskunft besteht.
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Zurzeit finde ich leider weder einen Bußgeldkatalog für Österreich (zumindest einen, der besagt ca. 30-50 euro, aber kA ob der aktuell ist) noch die richtige Verjährungsfrist. Forentoni meinte 6 Monate, theoretisch wäre dieses Strafverfahren dann am 15.01.2009 abgelaufen.

Aber das bringt mir ja jetzt auch nichts mehr nehm ich an.

Das einzige was ich wohl machen könnte wäre die Strafe zu revidieren und der netten Dame sagen dass ich mich zu diesem Zeitpunkt noch in einem Lehrverhältnis befand und sie die Straße bzgl. des Einkommens vermindern sollte.
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Also ich bin mal verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren. Das ist jetzt vielleicht 4 Monate her. Das war eine ganz widerliche Verkehrsführung und die Polizei hat schon in einer Ecke gestanden und nur darauf gewartet, dass jemand verkehrt herum da rein fährt. Ein Freund von mir ist an der selben Stelle hopps genommen wurden. Ebenfalls von Polizei, die um die Ecke darauf gewartet hatte.
Als Strafe musste ich 20 Euro zahlen. Sollte ich gleich zahlen. Ich habe aber kein Geld dabei gehabt und habe mir den Bussgeldbescheid zukommen lassen. Hat dann auch genau 20 Euro gekostet. Von daher wundert mich die Höhe die da von Dir gefordert wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so unterschiedlich ist zu Österreich. Das wären ja 100 Euro mehr.
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Es gibt da doch noch eine Änderung bzgl. Strafverfahren die ich erst gestern nochmal gesehen habe. Das ist kein "Strafverfahren" das ich bekam, sondern eine "Strafverfügung", dazu habe ich folgendes gefunden:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&menu_active=0194&id=1096790
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Beitrag Re: Strafverfahren Einbahnstraße 

pleXX hat Folgendes geschrieben:
Hallo!

Sollte es dafür nicht evtl. ein Beweisfoto oder dergleichen geben? Wer soll das so glauben?

Kann ich dagegen Einspruch erheben und wie liegen dafür die Chancen?

Danke vielmals!


Wenn es nicht mindestns zwei Zeugen gibt, die aufgeführt werden und kein Beweisfoto existiert, würde ich in Widerspruch gehen.
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Beitrag Strafverfügung = Bußgeldbescheid? 

Zitat:

Es gibt da doch noch eine Änderung bzgl. Strafverfahren die ich erst gestern nochmal gesehen habe. Das ist kein "Strafverfahren" das ich bekam, sondern eine "Strafverfügung", dazu habe ich folgendes gefunden:


Scheint was ähnliches wie Bußgeldbescheid in Deutschland zu sein. Ich würde da erstmal anfragen, welche Beweise es gibt und dann widersprechen, wenn es keine handfesten Beweise gibt.

Sind denn Beweismittel in der Strafverfügung nicht genannt? In Deutschland ist es zumindest üblich.

Zitat:

Als Strafe musste ich 20 Euro zahlen. Sollte ich gleich zahlen. Ich habe aber kein Geld dabei gehabt und habe mir den Bussgeldbescheid zukommen lassen. Hat dann auch genau 20 Euro gekostet.


@Andreas: Du hattest sicherlich keinen Bußgeldbescheid bekommen, sondern eine Verwarnung. Bußgeldbescheid gibt es erst ab 35 Euro (oder wenn man das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht zahlt) und dann kommen noch noch außer der eigentlichen Strafe noch 23,50 Euro Gebühren dazu.


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