In Österreich beträgt die Verjährungsfrist bei "normalen" Verkehrsordnungswidrigkeiten 6 Monate.
Zitat:
Sollte es dafür nicht evtl. ein Beweisfoto oder dergleichen geben? Wer soll das so glauben?
Ich kenne mich nicht mit dem Österreichischen Recht aus, aber ich glaube, dass der Unterschied zwischen DE und A in dieser Hinsicht nicht gravierend sein sollte. Bei Strafverfahren gilt immer die Unschuldsvermutung. Das heißt, die Behörde muss nachweisen, dass Du tatsächlich in die Falsche Richtung gefahren ist. Das kann z.B. durch ein Beweisfoto geschehen, kann aber auch eine Zeugenaussage sein. Trifft Aussage gegen Aussage, muss der Richter entscheiden, welcher Aussage er mehr glauben schenkt. War das ein Polizist im Dienst, der den Verstoß gleich ordentlich protokolliert hat, wird der Richter ihm eher glauben als Dir, wenn Du einfach sagst "ich bin's nicht gewesen", ohne es irgendwie zu belegen. Wenn es aber z.B. ein Anwohner war, der Dich verpetzt hat und jetzt nach fast einem halben Jahr wahrscheinlich sich nicht mehr erinnern kann, wird es vermutlich nicht reichen, um Dich zu verurteilen.
Ob die € 120 Strafe für die falsche Richtung auf einer Einbahnstraße stimmt: die "Preisliste" für Österreich habe ich gerade nicht im Kopf, aber den Bußgeldkatalog findest Du bestimmt im Internet. Die Behörden machen hier aber selten Fehler, ich würde mir hier keine großen Hoffnungen machen.
Ach ja, und in Österreich gilt im Gegensatz zu Deutschland die Halterhaftung, oder besser gesagt die Lenkererhebung. In DE könnte man einfach bestreiten, am Steuer gewesen zu sein. Ohne Foto könnte dann die Behörde nichts beweisen, höchstens die Fahrtenbuchpflicht aufbürden. In A geht es leider nicht, weil der für den Fahrzeughalter Verpflichtung zur Lenkerauskunft besteht.