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top-of-software.de - Antassia GmbH

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Beitrag top-of-software.de - Antassia GmbH 


Nun meldet sich eine Fa. Namens www.top-of-software.de bei mir!! Kenne die Firma nicht habe nichts bestellt, aber die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei Gewinnstar.de!!Komischer weise bekomme ich die Anmeldungs Bestätigung 14 Tage nach der angebkichen Anmeldung und mal wieder im Spamordner!!?? Somit habe ich ja kein Wiederrufsrecht, da 14 Tage vergangen sind!! Ich frage mich wie lange wir uns das noch gefallen lassen müssen!? Ich werde weiterhin hartnäckig bleiben und garnicht reagieren, wie bei gewinnstar.de


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Beitrag  


Neuer Firmenname, altes Spiel:

http://abzocknews.blogspot.com/search?q=Antassia+GmbH

Eigene Verhaltensweise wie bereits hier im Forum gepostet, da freut sich dann die Nutzlosbranche.

Gruß

_________________
Ich gebe keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung wieder!
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Beitrag  

Hallo,
ich habe ebenfalls ein Problem mit der "Firma" top-of-software.

vor einer weile habe ich mich auf dieser Seite registriert um mir ein kostenloses programm (open office) herunterzuladen. (warum ich das nicht über die offizielle homepage gemacht habe ist mir bis heute schleierhaft.

Vor einigen Tagen erhielt ich eine e-Mail der Firma in der ich aufgefordert wurde einen Betrag in Höhe von 96 euro zu zahlen.

Im Grunde kein Problem da ich bereits einen ähnlichen Fall hinter mir habe und daher weiß das ich wenn ich nicht reagiere (bzw. Einspruch und Widerruf einlege) sehr gute Chancen habe nie wieder was von dieser Firma zu hören.

Allerdings habe ich mich diesmal bei der Anmeldung mit falschen Namen, Adresse und Geburtsdatum angemeldet.
In der Mail wird mir nun gedroht das ich bei falschen Angaben mit einer Strafanzeige rechnen muss.

Nun habe ich mit Hilfe eines auf der Seite befindelichen Kontaktformulares erstmal eine Mail geschickt das die Angeben der Rechnung nicht stimmen und die Firma sich zum klären des Sachverhaltes bei mir melden soll.
Allerdings habe ich mittlerweile gar kein gutes Gefühl mehr denn da sie meine IP Adresse mitgeloggt habe besteht ja die Möglichkeit über den Provider meine richtige Adresse herauszufinden.

kann mir jemand helfen und mir nen tip geben wie ich mich verhalten soll?


MfG
der Syphon
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Beitrag  

Zitat:
kann mir jemand helfen und mir nen tip geben wie ich mich verhalten soll?


Hoffentlich warst Du so intelligent und hast jetzt nicht deinen richtigen Namen angegeben.
Zum Thema:

Zitat:
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?

Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will". Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechend. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.

Quelle: board.gulli.com/thread/1219325, Seite 2



Zitat:
... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will

Auch ein beliebtes Druckmittel um die Opfer weiter einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu nötigen. Es ist absoluter Quatsch. Wer auch solche Abofallen reingefallen ist, hat keinen Betrug begangen, selbst wenn er sich mit falschen Daten angemeldet hat.

Quelle: Verbraucher Zentrale Berlin
Zitat:
Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.
Das gleiche gilt auch für das mittlerweile sehr gerne benutzte Schlagwort Computerbetrug nach §263a. Das ist wie der normale Betrugsvorwurf absoluter Quatsch. Auch beim Computerbetrug wrid die Absicht der Bereicherung vorausgesetzt und diese ist von Seiten des Benutzers (Abofallenopfers) einfach nicht gegeben. Weder beim Betrug noch beim Computerbetrug.

Zudem gibt es ein "das Recht auf Lüge". Bedeutet sofern gewisse persönliche Daten für einen Vertragsabschluss nicht notwendig sind, darf man dort falsche Angaben machen.

Zitat:
Generell sollte folgender Tipp beachtet werden: Menschen und Stellen, die man nicht kennt und denen man nicht vertraut, nur das Allernötigste offenbaren. Erscheinen bestimmte Fragen dubios, unbedingt nachfragen, was das soll. Es macht Sinn, eher auf ein Angebot zu verzichten als persönliche Angaben zu machen, die den Gegenüber nichts angehen und die möglicherweise missbraucht werden können. Besteht der Gegenüber auf bestimmten Angaben und will man auf ein Angebot nicht verzichten, ist es auch möglich, Phantasieangaben zu machen. Dies ist zulässig, es gibt also ein "Recht auf Lüge", wenn die Angaben für den Vertragsabschluss nicht benötigt werden.
Es ist kein Fall bekannt, dass jemals von solchen Betreibern Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, geschweige denn ein Opfer wegen Betruges verurteilt wurde.
Denkt immer daran, diese Abzocker versuchen euch zu betrügen, nicht ihr sie.

Quelle: board.gulli.com/thread/1219325, Seite 3


Alles Klar?

Gruß

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Beitrag  

OK
ich hab zwar die email mit meinem Namen "unterschrieben" aber der ist mehr ein Sammelbegriff wie eine Zuordnungseinheit.

Ich hab nur etwas bedenkten da ich ja durch die Angabe einer falschen Anschrift keine eventuelle Post erhalten und darauf gebührend reagieren kann. (wegwerfen oder im Falle das da mal was kommen sollte was einen Widerspruch erfordert auch antworten)

Naja
ich werde mal abwarten was nun passiert und ob die Abzocker sich nochmal melden.

Falls ja werde ich euch hier auf dem laufenden halten und ggf. sicher auch noch die ein oder andere Frage haben.

Danke jedenfalls erstmal

Der Syphon
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Beitrag top-of-software Abzocke 

Das ist ein klarer Fall von Abzocke. Die Seite top-of-software.de ist absichtlich so gestaltet, dass der "Kunde" den Kostenhinweis leicht übersehen kann. Außerdem erwartet man normalerweise nicht, dass eine Seite kostenpflichtig ist, von der man Software downloaden kann, die anderswo kostenlos verfügbar ist. Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei solchen Seiten keine Kostenpflicht. Ich würde mir da also überhaupt keine Sorgen machen und alle Mahnungen in den Müll schmeißen.

Und was die Masche mit dem angeblichen Betrug betrifft, da hat JohnDo schon alles geschrieben: es ist nur eine Masche, da gibt's überhaupt keine Gefahr. Bisher ist kein einziger Fall bekannt, dass jemand wegen falscher Namensangabe auf einer Abzocker-Seite angeklagt würde.

top-of-software.de ist übrigens ein Nachfolger von einer hier bereits bekannten Seite:

softwaresammler.de

Auch andere ähnliche Download-Abzocken wurden hier schon mal diskutiert. Im Grunde genommen ist das alles dasselbe:

Mega-Downloads.net
Opendownload.de
opendownload.de - ungewollter Vertrag
Opendownload.de - Schlappe für Abzocker
99downloads
abcload.de
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Beitrag  

Hallo zusammen!

Mir ist vorige Woche leider das gleiche Dilemma passiert. Da ich ebenfalls einen falschen Namen und eine falsche Adresse angegeben hab, war mir das eigentlich egal. ABER......

..... Wie ist das mit der IP-Adresse? Die schreiben in der Mahnung die IP-Adresse rein mit der ich mich angemeldet hab, um mich ggf beim Provider ausfindig zu machen. Muss ich mir darum irgendwie Sorgen machen?

lg
Candi
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Beitrag top-of-software Abzocke und IP-Adresse 

Zitat:

Wie ist das mit der IP-Adresse? Die schreiben in der Mahnung die IP-Adresse rein mit der ich mich angemeldet hab, um mich ggf beim Provider ausfindig zu machen. Muss ich mir darum irgendwie Sorgen machen?


Nein, Du brauchst Dir wegen der IP-Adresse keine Sorgen zu machen. Der Provider darf keine Auskunft geben. Die einzige Möglichkeit für den Anbieter, an die IP-Adresse zu kommen, ist ein Strafverfahren zu eröffnen. Dann würde die Staatsanwaltschaft beim Provider die Auskunft anfordern, und der Antragsteller könnte im Rahmen der Akteneinsicht deine IP erfahren. Das wird auch häufig bei Urheberrechtsverstößen gemacht (z.B. bei Tauschbörsen).

Dieser Umstand ist durch die Berichtserstattung ziemlich bekannt, deshalb versuchen die Abzocker häufig, damit Druck auszuüben. Das ist aber eine leere Drohung. Voraussetzung für ein Strafverfahren ist nämlich die Strafbarkeit der Handlung. Es ist aber nicht strafbar, kostenlose Software herunterzuladen. Selbst wenn der Anbieter von Betrug spricht, ist es kein Betrug. Beim Betrug ist immer Vorsatz erforderlich. Selbst wenn irgendwo ein Hinweis stand, dass das Angebot kostenpflichtig ist, und Du es übersehen hast, ist es kein Betrug, weil kein Vorsatz gegeben war. Und im Strafverfahren gilt immer: im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft müsste also beweisen, dass Du über die Kostenpflicht sehr wohl wusstest, und Dich trotzdem angemeldet hast. Das ist in diesem Fall unmöglich:

  • Die bei top-of-software.de erhältliche Software ist woanders völlig kostenlos erhältlich. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist also nicht mit Kostenpflicht zu rechnen
  • Es gibt keinen Kostenhinweis, der wirklich unübersehbar ist.


Abgesehen davon sind Abzocker meistens sehr behördenscheu. Sie wollen möglichst wenig auffallen. In diesem Forum wurde bisher kein Fall bekannt, dass jemand nach Besuch einer Abzocker-Seite wegen Betrugs angeklagt würde.
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Beitrag mieser trick 

Hi zusammen. Diese Seite , insbesondere dieser Thread gibt mir Hoffnung. Also wirklich nicht zahlen??
Ich hoffe, mein geistiger Aussetzer bleibt ohne Folgen. Habe auch völlig übersehen, das das was kosten soll. Steht ja schließlich beim DivX Player "Freeware", also bin ich nicht weiter über Preis etc. gestolpert. Wollte halt auch nicht meinen eigenen Namen nehmen, wegen Werbung etc.

Also, wenn sich jemand 100% sicher ist, das man nicht mit Ärger zu rechnen hat, bitte posten;-)
Danke, und angstfreies surfen... Smile

_________________
Au, weia!
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Beitrag top-of-software - alte Masche unter neuem Namen 

JanHH hat Folgendes geschrieben:

Also wirklich nicht zahlen??


Jep!

JanHH hat Folgendes geschrieben:

Wollte halt auch nicht meinen eigenen Namen nehmen, wegen Werbung etc.


Wenn Du nicht einmal Deinen eigenen Namen angegeben hast, was hast Du dann noch zu befürchten?

JanHH hat Folgendes geschrieben:

Also, wenn sich jemand 100% sicher ist, das man nicht mit Ärger zu rechnen hat, bitte posten;-)


Das einzige, was Dir passieren kann, ist dass Du jetzt mehr Spam bekommst.

Ein paar Threads zu ähnlichen Themen habe ich oben bereits verlinkt. Wer noch Zweifel hat, sollte auch diesen Thread lesen:

Kostenpflichtige Internetseiten


Zuletzt bearbeitet von forentoni am Di Feb 02, 2010 18:50, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag  

Super, dankeschön für eure Infos Smile
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Beitrag top-of-software 

hallo Leute,

ich war gestern auch auf dieser Seite, wegen einem Programm: DVX, zum Filme anschauen. Wie gesagt Gestern. Nun wurde ich heute per Mail von der Firma angeschrieben, mit allem Drum und Dran, Ip-Adresse usw. Das Datum an dem ich mich dort angemeldet haben soll, stimmt nicht mit dem von Gestern überein. Weil..., meine 14tägige Widerspruchsfrist wäre abgelaufen. Nun hab ich dort heute ein Widerspruchsfax hingeschickt, bin gespannt, auf die Reaktion, weil ich unter aderem gebeten habe um eine Empfangsbestätigung meines Faxes.

Warum kann man diesen Leuten nicht das Handwerk legen????
Immer wieder wird versucht uns das Geld auf irgendeiner Weise aus der Tasche zu ziehen.

Mit lieben Grüßen

Inge Hoffmann
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Beitrag Download-Abzocke: Betrug oder nicht? 

Zitat:

Warum kann man diesen Leuten nicht das Handwerk legen????


Weil es an sich nicht verboten ist, kostenlose Programme zum Dowload gegen Entgelt anzubieten. Der Open Source Pionier Richard Stallman hat sogar früher so sein Geld verdient. Er hat Software entwickelt, die zwar keine kostenpflichtige Lizenz erforderte, aber für die Weitergabe des Programms auf einem Band hat er eine Service-Gebühr verlangt. Zwischen Richard Stallman und heutigen Abzockern klafft natürlich ein Riesenunterschied: die Abzocker sind m Gegensatz zu Stallman Parasiten, die selbst nichts geleistet haben. Trotzdem ist es für sie nicht verboten, Geld fürs Anbieten von Open Source Software zu verlangen - so ist Open Source nun mal konzipiert.

Das Problem ist nur, dass sie die Kosten absichtlich verschleiern, sonst würde ja niemand diese "Dienste" in Anspruch nehmen. Die Software ist woanders völlig kostenlos erhältlich: im Gegensatz zu Stallmans Zeiten muss man die Kopien nicht mehr aufwendig auf Magnetbändern anfertigen, sondern man kann sie einfach auf einem Server ablegen. Der Traffic ist heute billig, und die Kosten werden normalerweise durch Werbung oder durch Sponsorgelder gedeckt.

Aber zurück zu unseren Abzockern: damit die Behörden ihnen das Handwerk legen können, müssten sie eine Straftat beweisen, denn im Strafrecht gilt: in dubio pro reo. Urheberrechtlich sind Download-Seiten wie top-of-software unbedenklich. Das einzige, was hier in Frage kommt, ist Betrug. Dafür müsste die Behörde beweisen, dass der Betreiber die Besucher mit Absicht getäuscht hat. Das scheint offensichtlich zu sein, aber im Strafrecht ist so ein Beweis schwer, weil der Kostenhinweis meistens doch irgendwo steht, wenn auch nur unauffällig.

Ein anderer Grund, warum Abzocker-Seiten wie top-of-software.de immer noch existieren, ist weil anscheinend es immer noch genügend Leute gibt, die darauf reinfallen. Eigentlich gibt es keinen Grund dafür. Man muss hier zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden, Auch wenn es keine strafrechtlich Verurteilung gibt und wahrscheinlich vorerst nicht geben wird, heißt es noch lange nicht, dass der Betreiber zivilrechtliche Ansprüche gegenüber seinen "Kunden" machen kann. Die wenigen zivilrechtlichen Urteile, die gegen solche Abzocke-Seiten gefallen sind, sind alle verbraucherfreundlich. Wer noch Zweifel hat, sollte sich mal das Urteil Az. 10 S 53/09 des LG Mannheim zu einer ähnlichen Seite opendownload.de anschauen:

Zitat:

Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben.
...
Die Beklagte hat daher dem Kläger zu Unrecht am 25.12.2008 eine Rechnung geschickt.
...
Die Beklagte wusste aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr zumindest missverständliches Angebot. Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen, so dass der Kläger berechtigt ist, seine der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.


Das Gericht hat also nicht nur festgestellt, dass bei dem Angebot keine Zahlungspflicht besteht, sondern auch den Betreiber verdonnert, die Anwaltskosten des Gegners zu übernehmen! Vollständiges Urteil hier:

http://openjur.de/u/32015-10_s_53-09.html


Zuletzt bearbeitet von DoubleSlash am Fr Feb 05, 2010 17:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Hallo erstmal,
mir ist das auch passiert. Zum downloaden von Freeware(!) habe ich mich bei Top of Software anegmeldet. Es war nirgends ersichtlich, dass es etwas kostet. Ich dachte mir :is ja auch freeware!!!
14 Tage später bekam ich eine mail von der Antassia GmbH, die als Anhang eine Rechnung in Höhe von 96€ und gleichzeitig aber auch die 1. Mahnung in Höhe von 99€ beinhaltete. Dumm wie ich war hab ich die Anhänge natürlich geöffnet und hab mir einen schönen Trojaner eingefangen!!!! Also macht die Anhänge bitte nicht auf!
Ich hab ne Mail zurück geschrieben, dass das Mahnverfahren meines Erachtens unrechtmäßig ist und ich nicht bezahlen werde. Daraufhin kam ne bitterböse Droh-Mail und ne Frist gesetzt. Das habe ich weiterhin ignoriert.
Jetzt meldet sich der liebe Herr Tank bei mir und will den altbekannten Betrag von 138€ von mir.
Ich habe Meldung an die Verbraucherzentrale gemacht und an die Bank bei der die Antassia ihr Konto hat. Des Weiteren würde ich gerne Anzeige gegen die Antassia erstatten, da sie mir nachweislich nen schönen Virus geschickt hat und wegen arglistiger Täuschung.
Könnte das von Erfolg gekrönt sein????

LG
Susan
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hallo
mir ist genau das gleiche passiert.ich kann mich aber überhaupt nicht daran erinnern dass ich mich bei sowas eingeschrieben habe.ich habe mehrere mahnung von antassia bekommen aber total ignoriert.jetzt habe ich eine mahnung vom rechtsanwalt aus osnabrück bekommen der verlangt dass ich bis zum 7.2.2010 140 euro überweise sonst gibt es gerichtliche folgen für mich.ich habe ungefähr 100 mal bei dem anwalt angerufen ist aber kontinuierlich besetzt.habe auch e-mail geschrieben aber keine antwort.ich habe so getan als hätte ich gar nicht die e-mail addresse an der ie mir die mahnungen geschrieben haben.
was soll ich jetzt machen?


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