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Kurly49
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Beiträge: 9
Wohnort: Bremen
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Unseriöse Immobilienfirma
Hallo, ich habe vor einigen Monaten mein Haus verkauft und bin durch einen Makler an eine ziemlich unseriöse Firma
geraten. Es ist der Hammer was da abgelaufen ist. Bis heute wurde der Kaufvertrag nicht vollständig erfüllt, es wurde
von Mitarbeiter der Firma in das Haus vorzeitig Eingebrochen, Eigentum entwendet, usw.
Nun läuft ein Strafverfahren gegen die und ich muss sogar das restliche Geld einklagen.
Wer kann mir ein wenig Beratung erteilen?
MfG,
K
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| Do Nov 26, 2009 06:18 |
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DoubleSlash
Site Admin
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Beiträge: 1060
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Hallo Kurly,
Beratung kann Dir hier wohl niemand erteilen, schon alleine deshalb weil Rechtsberatung in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten ist. Webforen sind für persönliche Beratung kein passendes Medium. Wenn Du wirklich persönliche, auf Deinen Fall konkret bezogene Beratung brauchst, solltest Du einen Rechtsanwalt konsultieren, insbesondere wenn es um viel Geld geht (ein Rechtsanwalt haftet nämlich für seine Aussagen).
Du kannst aber natürlich Deine Fragen stellen, und andere Leute können ihre Meinung dazu schreiben. Die Meinungen in Webforen sind aber wie immer mit Vorsicht zu genießen.
Du hast zu Deinem Fall bisher wenig geschrieben, aber es sieht für mich sehr nach einer Straftat aus. Der Käufer darf natürlich nicht einfach so ins Haus einbrechen und Eigentum entwenden. Schon gar nicht, wenn er den Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Aber selbst wenn er den Vertrag erfüllt hätte, dürfte er nicht einfach so ins Haus einbrechen. Er müsste erstmal eine Räumungsklage einreichen. Meines Erachtens kommt hier § 244 StGB in Betracht:
Zitat:
§ 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
...
3. einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn nichts gestohlen wurde (bzw. nicht nachgewiesen werden kann), kommt § 123 StGB (Hausfriedensbruch) in Betracht:
Zitat:
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier wäre auch noch zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu differenzieren, es kommt hier beides in Betracht. Zur zivilrechtlichen Seite kann ich nicht viel sagen, weil Du kaum was dazu geschrieben hast. Denk aber daran, dass durch das Strafverfahren der Schuldner einen zusätzlichen Gläubigen hat (den Staat), der normalerweise immer als erster dran kommt.
Zuletzt bearbeitet von DoubleSlash am Fr Nov 27, 2009 15:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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| Do Nov 26, 2009 21:30 |
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Kurly49
Anmeldedatum: 04.06.2008
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Hallo DoubleSlash, danke für die Antwort. Folgender Sachverhalt liegt vor. Der Käufer mit dem ich den Kaufvertrag gemacht habe, musste lt. Vertrag nach Auflassungsvormerkung innerhalb 3 Werktage einen Teilbetrag zahlen. Das tat er schon mal nicht da er Zahlungsunfähig ist. Daraufhin steckte sein Chef, der
Inhaber der Firma nach massiven Druck diese Summe einen Monat später vor. Auch der Makler bekam sein Honorar erst 5 Wochen später vom Chef vorgestreckt. Ich nahm mir einen Anwalt der den Käufer abmahnte und mit Rücktritt drohte. Auf das Anwaltliche Schreiben, per Einschreiben ihm zugestellt,
hat der Käufer nie reagiert. Dann verkaufte der Käufer das Haus an einen anderen Mitarbeiter dieser Firma weil er ja nicht zahlen kann. Der Vetrag wurde
bei dem selben Notar gemacht. Ich hatte mit dem ersten Käufer einen Vertrag am 18.5.09 unterzeichnet, darin war festgelegt das mit dem Teilbetrag und
die Übernahme der Hypothekenraten bis zur Eigentumsüberschreibung. Das Eigentum also das Haus sollte am 1.9.09 und die Übergabe ebenfalls an diesem
Tag erfolgen lt. Vertrag. Nun hat aber mein Käufer an einen anderen Verkauft und der hat den restlichen Kaufpreis am 12.8.09 auf Notaranderkonto gezahlt.
Diesen zweiten Käufer kannte ich bis dahin noch nicht. So nun hatte der zweite Käufer eine Auflassungsvormerkung vom Amtsgericht erhalten und am
14.08.09 also vor Übergabetermin und noch vor Eigentumsüberschreibung welche am 20.08.09 erfolgte, ist der erste Käüfer mit dem zweiten Käufer in das
Haus eingeddrungen. Da ich schon ausgezogen war aber noch mein restliches Eigentum nicht vollständig rausgeholt hatte,(hatte ja bis 31.8.09 Zeit dazu),
drangen die beiden in das Haus am 14.8.09 ein. Sie wollten erst das Schloß der Haustür aufbohren, bekamen aber vom Nachbarn keinen Strom. Dann haben
die einen Schlüßeldienst angerufen und das Haus öffnen lassen. Das war ein Freitag. Am Montag darauf, den 17.8.09 waren die Leute dort schon am Umbauen, viele Sachen wurden schon entsorgt. Ich habe die Polizei gerufen, die haben dann die Leute entfernt und das Haus versiegelt. 3 Tage später waren die wieder drin, denn der neue Käufer ging mit der "Vormerkung" zur Polizei und bekam die Schlüßel zurück. Anschließend weigerte der Käufer sich
meine noch im Hause verbliebenen Sachen, teilweise erheblich wertvoll, mir heraus zu geben. Bis heute habe ich die Sachen nicht bekommen. Ich bin
jetzt per Anwalt am Klagen um zumindest das restliche Geld zu bekommen. Die Kosten für anwalt und für die Klage sind erheblich. Ich hatte auch anfang
September Strafanzeige gegen beide gestellt wegen Einbruch, habe aber von der Polizei bis heute nichts wieder gehört. Mein Anwalt sagte mir, es wäre
KEIN Einbruch, sondern eine vorzeitige Inbesitznahme. Ich sehe das anders!
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| Fr Nov 27, 2009 10:16 |
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Kurly49
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Und nun wurde das Verfahren wegen Einbruch und Unterschlagung von Privateigentum, auch noch eingestellt weil die Beschuldigten einfach ausgesagt
haben das die Tür zum Haus aufstand und sie deswegen das Haus betreten hätten, dass ist der Hammer. Aber ich habe Einspruch gegen die Einstellung
des Strafverfahrens eingelegt und warte was da nun bei heraus kommt.
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| Mi Jan 13, 2010 13:34 |
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Kurly49
Anmeldedatum: 04.06.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Bremen
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Kurly49 hat Folgendes geschrieben:Und nun wurde das Verfahren wegen Einbruch und Unterschlagung von Privateigentum, auch noch eingestellt weil die Beschuldigten einfach ausgesagt
haben das die Tür zum Haus aufstand und sie deswegen das Haus betreten hätten, dass ist der Hammer. Aber ich habe Einspruch gegen die Einstellung
des Strafverfahrens eingelegt und warte was da nun bei heraus kommt.
Schade das man hier so wenig Resonanz zu diesem Thama bekommt !
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| Sa März 27, 2010 21:22 |
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Kurly49
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Wohnort: Bremen
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Unseriöse Immobilienfirma
Hallo an alle,
ich hatte schon zu diesem Thema enorm viele Aufrufe, leider aber wenig Resonanz. Die Sache ist noch nicht ausgestanden, die Klage läuft noch und
mein im Hause verbliebenes Eigentum habe ich nicht wieder bekommen, der neue Eigentümer verweigert die herausgabe.
Ich möchte einfach alle die ein Objekt verkaufen wollen, vor dieser Firma warnen, es sind Ganoven !!!
Gruß,
Kurly49
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| Do Apr 15, 2010 16:14 |
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DoubleSlash
Site Admin
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Beiträge: 1060
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Die geringe Resonanz dürfte wohl daran liegen, dass nur sehr wenige Leute die gleiche Erfahrung gemacht haben. Das ist schon sehr dreist, was hier abläuft!
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| Do Apr 15, 2010 19:59 |
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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So Aug 01, 2010 03:03 | Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
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