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Untersuchungsbericht Räucherlachs und Graved Lachs

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Beitrag Untersuchungsbericht Räucherlachs und Graved Lachs 


Untersuchungsbericht zur mikrobiologischen Beschaffenheit von Räucherlachs und Graved Lachs


Hintergrund und Zielsetzung


Räucherlachs und Graved Lachs sind traditionell Bestandteil des Festessens zu Weihnachten und zum Jahreswechsel. Wegen der starken Nachfrage stellt die Fischindustrie Räucherlachs und Graved Lachs oft auf Vorrat her. Die Packungen mit geschnittenem Lachs werden eingefroren, zur Saison aufgetaut und als Frischware in der Kühltheke angeboten.

Seit vielen Jahren gibt es hygienische Probleme mit Räucherlachs und Graved Lachs, die sich in den Testergebnissen von Stiftung Warentest und
Ökotest1 niedergeschlagen haben. Keimbelastungen und Verderb gehen einerseits auf mangelnde Schlacht- und Verarbeitungshygiene zurück, aber auch auf verringerte Salzgehalte, Defizite in der Kühlkette oder auf zu lange Haltbarkeitsfristen. Die Häufigkeit der Keimbelastung insbesondere mit Listeria (L.) monocytogenes macht nicht erhitzte Lachserzeugnisse zu Problemprodukten für Risikogruppen wie Schwangere und Kleinkinder und Personen mit einer Immunschwäche.

Stiftung Warentest: Zu früh verdorben, test 1/2002, S. 76-80 Eine Listerieninfektion ruft bei widerstandsfähigen Menschen eine grippeähnliche Erkrankung hervor, bei Risikogruppen kann es zu Hirnhautentzündungen und Fehlgeburten kommen.
Hohe Belastungen mit Enterobacteriaceae können bei empfindlichen Personen Magen- und Darmerkrankungen mit Durchfall, Erbrechen und Bauch-schmerzen hervorrufen.

Im Rahmen des Lebensmittelüberwachungsplanes 2006 ermittelten die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder die mikrobielle Belastung von nicht erhitzten Lachsprodukten. Insgesamt wurden 645 Proben in 9 Bundesländern auf Enterobacteriaceae unter-sucht, von denen 11,2 Prozent den Warnwert der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie über-schritten und sich damit als hygienisch nicht einwandfrei erwiesen. 5,7 % von 690 Proben in 10 Bundesländern er-wiesen sich als nicht verkehrsfähig wegen ihres Gehaltes an L. monocytogenes.2

Die Verbraucherzentralen wollten sich mit einer Stichprobenuntersuchung einen Überblick über den aktuellen hygienischen Status von Räucherlachs und Graved Lachs verschaffen, auf das Problem aufmerksam machen und durch Veröffentlichung der konkreten Ergebnisse Druck erzeugen, um Verbesserungen zu erreichen.


Zuletzt bearbeitet von Ernährungsberater am Mo Feb 14, 2011 01:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag Methodik 


Nach einer Markterhebung im September 2007 in über 60 Einkaufsstätten in 5 Städten wurden 40 Proben nach der Marktpräsenz ausgewählt. Dabei wurde ein Querschnitt von Herstellern, Verarbeitungsländern, Fang-gebieten und Einkaufsquellen berücksichtigt.

Die Probenahme erfolgte während der ersten Oktoberwoche in den drei Landeshauptstädten Hannover (Niedersachsen), Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) sowie München (Bayern). Die Proben wurden unter strikter Einhaltung der Kühlkette (6 °C) eingekauft, transportiert und im Institut bei 6 °C bis zum Verbrauchsdatum gelagert. Von den 40 Lachserzeugnissen waren 33 der Produktgruppe Räucherlachs zuzuordnen, 7 der Produktgruppe Graved Lachs. Bei 33 Proben handelte es sich um Zuchtlachs aus Norwegen (25), Irland (6), Schottland (2), davon 4 Bio-Lachserzeugnisse; die restlichen 7 Produkte waren aus Wildlachs produziert, der aus dem Pazifik (Alaska und Kanada) stammt. Gemäß EG- Nummer wurden die Lachserzeugnisse hergestellt in Deutschland (24), Polen (10), Großbritannien (2), Litauen (1), Dänemark (1), Irland (1) und Kanada (1).

Die Untersuchung wurde vom Institut für Lebensmittelwissenschaft und Ökotrophologie der Leibniz Universität Hannover durchgeführt, und zwar im Zeitraum vom 10. bis 26. Oktober. Der lange Untersuchungszeitraum kam durch große Differenzen bei den Restlaufzeiten von 1 bis 21 Tagen zustande.
Der qualitative und quantitative Nachweis von L. monocytogenes erfolgte nach DIN EN ISO 11290-1 bzw. nach DIN EN ISO 11290-2.

Der Nachweis der Gesamtkeimzahl wurde nach Methode L 06.00-18 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB durchgeführt, basierend auf DIN 10161 Teil 1.

Der Nachweis der Enterobacteriaceae erfolgte nach Methode L 06.00-24 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB, basierend auf DIN 10164 Teil 1.

Beurteilt wurden die Ergebnisse nach der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel3. Danach müssen Produkte im Herstellungsbetrieb frei von L. monocytogenes sein. Bei Produkten im Handel dürfen nicht mehr als 100 KbE/g L. monocytogenes nachweisbar sein.
Zur Bewertung der Belastung mit Enterobacteriaceae und der Gesamtkeim-zahl wurden die Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie herangezogen. Eine Überschreitung des Richtwertes von 1x104 KbE/g für Enterobacteriaceae und von 1x106 KbE/g für die Gesamtkeimzahl zeigt im Produktionsbetrieb Schwachstellen im Herstellungsprozess an. Eine Überschreitung des Warnwertes für Enterobacteriaceae von 1x105 KbE/g gibt einen Hinweis darauf, „dass die Prinzipien der guten Hygienepraxis verletzt wurden und zu-dem eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers nicht auszuschließen ist.“4


Zuletzt bearbeitet von Ernährungsberater am Mo Feb 14, 2011 01:58, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag Ergebnisse 

Bei den mikrobiologischen Untersuchungen (Ergebnistabelle siehe Anhang S. 12) wurde in 7 von insgesamt 40 Proben L. monocytogenes nachgewiesen, was einem prozentualen Anteil.

Keine Probe überschritt den Grenzwert von mehr als 100 KbE L. monocytogenes pro Gramm Lebensmittel. Die untersuchten Produkte waren rechtlich hinsichtlich der Anzahl an L. monocytogenes alle verkehrsfähig und nicht zu beanstanden.

Trotzdem ist die Anwesenheit dieses Keimes als problematisch zu betrachten, da Listerien sich auch bei Kühlschranktemperaturen noch vermehren und schwerwiegende Erkrankungen (siehe S. 2) hervorrufen können. Des-halb sollte L. monocytogenes in Räucherlachs und Graved Lachs nicht nachzuweisen sein.

Weiterhin wurden in zwei Proben L. innocua und in einer Probe L. welshimeri nachgewiesen, welche für den Menschen allerdings einen apathogenen Charakter besitzen.

Die Untersuchung auf Enterobacteriaceae deckte große Unterschiede in der Keimbelastung auf. Die Hälfte der Proben lag unterhalb des Richtwertes für Räucherlachs und Graved Lachs der Deutsche Gesell-schaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) von 104 KbE/g. 8 Proben er-reichten diesen Richtwert, der signalisiert, dass der Herstellungsprozess verbesserungsbedürftig ist. Allerdings überschritten 12 Produkte (30 %) den von der DGHM empfohlenen Warnwert von 105 KbE/g. Bei der Herstellung dieser Produkte hat es deutliche Hygienedefizite gegeben. Nach Auffassung der DGHM kann bei derartigen Belastungen mit Enterobacteriaceae eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher nicht ausgeschlossen werden.

Derart hohe Keimbelastungen wurden in 4 von 8 überprüften Räucherlachsproben, hergestellt von der Firma G. Friedrichs, festgestellt. Auffällig waren auch beide Bio-Lachserzeugnisse der Firma Wechsler. Von den insgesamt 4 untersuchten Bio-Produkten wiesen 3 hohe Keimzahlen auf, u. a. auch „Krone, Irischer Bio-Räucherlachs“. Weitere Warnwertüberschreitungen verteilten sich auf unterschiedliche Hersteller aus Deutschland, Polen und Schottland.

Hinsichtlich der Gesamtkeimzahl wiesen 24 der 40 Proben Werte auf, die über dem von der DGHM angegebenen Richtwert von 106 KbE/g lagen. Damit gilt für 60 % der Proben, dass die Herstellungshygiene verbesserungsbedürftig ist.

Bei der Prüfung der Kennzeichnung fiel auf, dass ein Hersteller und ein Vertreiber sich nicht an den 2002 festgelegten Handelsbrauch5 zur Haltbar-keitsfrist von maximal 15 Tagen und der Angabe des Verbrauchsdatums hielten: Bei zwei Produkten der Firma E. Merl GmbH & Co. KG betrug die Restlaufzeit 17 Tage, bei 3 Packungen der Firma Stührk Delikatessen Import GmbH & Co. KG 20 bzw. 21 Tage.

Bei allen Proben von Stührk war das Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt, nicht das Verbrauchsdatum. Die Produkte erwiesen sich zwar nicht als mikrobiologisch bedenklich, aber überwiegend als verbesserungsbedürftig. Denn in einem Stührk-Produkt wurde L. monocytogenes unter dem Toleranzwert der EU festgestellt. Drei Produkte überschritten den Richtwert für Enterobacteriaceae, einmal auch den Richtwert für die Gesamtkeimzahl. Darüber hinaus lag bei beiden Merl-Produkten die Gesamtkeimzahl über dem Richtwert.

Ein signifikanter Unterschied bezüglich der Untersuchungsergebnisse der Graved Lachs-Produkte und der Räucherlachs-Produkte war nicht feststellbar. Auch die Betrachtung der Versuchsergebnisse in Bezug auf die Herkunftsländer bzw. Fanggebiete, die Fischart (Zucht- oder Räucherlachs) sowie der Herstellungsländer ließ keine Unterschiede erkennen. Von mikrobiologischen Defiziten waren sowohl teure als auch billige Lachserzeugnisse betroffen, vom Rauchlachs zu 6,65 € pro 100 Gramm aus dem Kaufhaus bis zum preiswerten Räucherlachs zu 1,30 € pro 100 Gramm vom Discounter oder aus dem Verbrauchermarkt.

Bei diesen Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Proben unter Idealbedingungen bei 6 °C, ohne Unterbrechung der Kühlkette eingekauft, transportiert und gelagert wurden. Bei üblichem Verbraucherverhalten dürften die mikrobiologischen Ergebnisse sicherlich noch schlechter ausfallen.
Die Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung der Verbraucherzentralen unterscheiden sich von den Resultaten der Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2006. In der Abbildung 5 sind die Ergebnisse der Untersuchung auf L. monocytogenes aus dem Jahr 2006 dargestellt.

Danach wurden in 21 % von 690 Proben Listeriengehalte von unter 100 KbE/g festgestellt, bei fast 6 % über 100 KbE/g. Dem stehen 17,5 % von 40 Proben mit Listeriengehalten von unter 100 KbE/g in der aktuellen Untersuchung der Verbraucherzentralen gegenüber.

Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden, denn bei der Belastung mit Enterobacteriaceae unterscheiden sich die Untersuchungsergebnisse ebenfalls: Den Warnwert der DGMH überschritten bei den Daten der Amtlichen Überwachung 11,3 % der Proben, bei den Verbraucherzentralen waren es dagegen 30 % der 40 Proben.

Lachs ist nach den insgesamt vorliegenden Daten ein hygienisch problematisches Produkt.


Zuletzt bearbeitet von Ernährungsberater am Mo Feb 14, 2011 03:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag Deshalb fordern die Verbraucherzentralen 

• Umsetzung einer guten Hygienepraxis auf allen Verarbeitungsstufen
• Nulltoleranz für L. monocytogenes in Räucherlachs und Graved Lachs
• Warnhinweise auf den Verpackungen für Risikogruppen
• Bekanntgabe auffälliger Ergebnisse durch die Lebensmittelüberwachung
• Obligatorische Verwendung eines Verbrauchsdatums statt eines Mindesthaltbarkeitsdatums
• Einhaltung der Fristen bezüglich der maximalen Restlaufzeiten bei Anlieferung im Handel
• Optimal wäre es, Räucherlachs und Graved Lachs gefroren anzubieten


Zuletzt bearbeitet von Ernährungsberater am Mo Feb 14, 2011 02:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag Umgang mit Lachserzeugnissen in privaten Haushalten 

Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen muss davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit, im Handel ein Räucherlachsprodukt zu erwerben, das L. monocytogenes oder andere Keime enthält, relativ hoch ist. Die Bakterien können sich bei unsachgemäßem Transport oder zu warmer Lagerung vermehren, L. monocytogenes sogar noch im Kühlschrank, und somit zu einem Gesundheitsrisiko werden.

Die sogenannten Risikogruppen sollten über die möglichen Gesundheitsgefahren durch Räucherlachs und Graved Lachs aufgeklärt werden und mit besonderer Sorgfalt mit geräucherten Lachsprodukten umgehen.

Verbraucher sollten im Umgang mit Räucherlachs und Graved Lachs die folgenden Hinweise beachten:


• Beim Einkauf auf das Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum achten.
• Die Transportdauer möglichst kurz halten.
• Lachs vorsorglich 3, besser 4 Tage vor Ablauf des Verbrauchs- bzw. Mindesthaltbarkeitsdatums verzehren.
• Lachs unbedingt bei der angegebenen Kühltemperatur lagern.
• Lachs nur kurz bei Zimmertemperatur stehen lassen, geöffnete Packungen zügig verbrauchen.
• Lachs von zweifelhafter sensorischer Qualität, wie zum Beispiel unangenehmer Geruch und Geschmack oder atypisches Aussehen, reklamieren.
• Für eventuelle Beanstandungen den Kassen-Bon nach dem Einkauf aufbewahren.
• Gegebenenfalls die Lebensmittelüberwachung informieren.
• Schwangere, immunschwache Menschen und Kleinkinder sollten auf geräucherten und Graved Lachs verzichten.

Siehe auch:

Räucherlachs - Risiko aus der Kühltheke?
Einkaufsführer Fisch


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