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Verbraucherinformationsgesetz seit 1. Mai in Kraft

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Beitrag Verbraucherinformationsgesetz seit 1. Mai in Kraft 


Seit dem 1. Mai hat jeder Verbraucher das Recht, sich bei den zuständigen Behörden Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie über Bedarfsgegenstände zu verschaffen. Nach dem Gesetz können Interessierte so erfahren, welche Lebensmittel zum Beispiel besonders pestizidbelastet sind und welche Anbieter hinter möglichen Pestizidcocktails stecken. Auch für Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Bettwäsche oder Spielzeug gilt das neue Gesetz: Wer also wissen möchte, ob die neue Puppe fürs Kind auch keine gesundheitsgefährdenden Chemikalien erhält, sollte Informationen dazu bei der zuständigen Behörde bekommen. Soweit die schöne Theorie. Die Praxis sieht jedoch anders aus:

Unklare Gebührenregelung: Eine Auskunft bei den Bundesbehörden ist dann kostenlos, wenn durch die Anfrage ein Gesetzesverstoß offenkundig wird. Und ab 25,- € muss die Behörde vorab – und nicht erst mit der Rechnung – über die Gebührenhöhe informieren. Wie die Gebührenregelung in den Länderbehörden aussehen wird, ist noch völlig unklar – auch in Bremen.

Die Verbraucherzentrale kritisiert: Das Verbraucherinformationsgesetz ist nicht überfallartig über die Länder hereingebrochen – warum konnten die Gebühren nicht längst einheitlich(!) beschlossen sein?

Gebührenhöhen: Je nach Kompliziertheit der Auskünfte können theoretisch Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro fällig werden.

Die Verbraucherzentrale kritisiert: Selbst 25,- € sind für viele viel Geld, und sie werden sich den Luxus einer solchen Informationsbeschaffung kaum leisten können. Information also nur für Besserverdienende?

Kann-Auskünfte: Nach dem Gesetz können die Behörden Auskünfte erteilen – wenn sie über die entsprechenden Informationen verfügen. Eine Pflicht, die Informationen einzuholen, besteht für die Behörden nicht.

Die Verbraucherzentrale Bremen kritisiert: Kein Verbraucher kann einer Behörde – im Falle einer Nichtauskunft – nachweisen, dass sie tatsächlich nicht über die gewünschte Information verfügt. Zudem dürfte es in Zeiten interner Netze kein Problem sein, an fehlende Informationen zu kommen.

Begrenztes Gesetz: Das Verbraucherinformationsgesetz gilt nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände.

Die Verbraucherzentrale kritisiert: Das Gesetz ist noch für viel mehr Güter und für Dienstleistungen notwendig.

Und in Bremen? Hier ist nach Rückfrage der Verbraucherzentrale Bremen beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) noch nichts geregelt, weder die Höhe der Gebühren, noch die für Verbraucher zuständigen Ansprechpartner. Nach Auskunft der Lebensmittelüberwachung werden Anfragen zwar angenommen, aber „die Leute müssen warten“. Die Verbraucherzentrale kritisiert: Offenbar wurde in Bremen – den Verbraucherschutz betreffend – mal wieder besonders tief geschlafen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen VerbraucherInnen, die Auskünfte zu entsprechenden Produkten haben möchten, ihre Anfrage an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst, Findorffstr. 101, 28215 Bremen, zu richten. Dies sollte möglichst in schriftlicher Form erfolgen, und es sollte genau beschrieben sein, welche Auskünfte erwünscht sind. Die Verbraucherzentrale Bremen bittet die Verbraucher, ihr ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz mitzuteilen:


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