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Verbraucherrecht: Rechtswidrige Praktiken von Unternehmen

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Beitrag Verbraucherrecht: Rechtswidrige Praktiken von Unternehmen 


„Für Verbraucher ist es meist extrem aufwändig nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen“

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind im vergangenen Jahr in mehr als 900 Fällen gegen rechtswidrige Praktiken von Unternehmen vorgegangen. Dabei konnten sie zahlreiche Erfolge verbuchen: In jedem zweiten Fall verpflichteten sich die Unternehmen selbst zu einer Änderung ihrer Geschäftspraktiken. Vor Gericht wurden die meisten Fälle zugunsten der Verbraucher entschieden, in vielen Fällen durch den Bundesgerichtshof. Trotz der Erfolge sieht der vzbv erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten: „Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich viel zu einfach Geld verdienen“, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller bei der Vorstellung der Jahresbilanz. „Auch im Interesse einer qualitätsorientierten deutschen Wirtschaft müssen wir das ändern.“

Hintergrund der Verfahren: Anders als in fast allen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine Behörden, die die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren. Um Rechtsverstöße dennoch wirksam zu bekämpfen, sind die Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen und des vzbv daher besonders wichtig. Allein der vzbv geht im Jahresdurchschnitt mit 300 bis 350 Abmahnungen gegen unlautere Werbung und mit 50 bis 100 Abmahnungen gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Trotz aller Erfolge: Das Vorgehen gegen irreführende Werbung, illegale Vertragsklauseln und rechtswidrige Geschäftspraktiken gleicht häufig einer Sisyphos-Arbeit. „Für Verbraucher ist es meist extrem aufwändig nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller. „Viele Unternehmen verhalten sich völlig korrekt – auch für diese Firmen ist es ein unerträglicher Zustand, dass es häufig lohnender ist, Verbraucherschutzgesetze zu missachten als sie zu respektieren.“

Der vzbv rief Bundesverbraucherminister Seehofer auf, durch gezielte Maßnahmen die bestehende Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schließen. Der vzbv will damit eine Entlastung der Verbraucherzentralen und der Justiz von Bagatellverfahren und Massenbeschwerden erreichen. „Zum dringend notwendigen Bürokratieabbau gehört auch, dass sich nicht die Missachtung, sondern die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen für die Unternehmen lohnt“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller. „Dann müssten wir Verbraucherrechte nicht erst mühsam vor Gericht durchsetzen.“ Mit seinen Forderungen will der vzbv auch eine Entlastung der Verbraucherzentralen und der Justiz erreichen. Unseriöse Geschäftspraktiken vor allem in der Telekommunikation und im eCommerce führen regelmäßig zu massenhaften Beschwerden – und blockieren die ohnehin knappen Beratungskapazitäten: „Durch die Lücken im Verbraucherrecht werden wir in überflüssige und aufwändige Verfahren gezwungen – für die wirklich wichtigen Verbraucherthemen wie Altersvorsorge oder Patientenberatung fehlen dann die Ressourcen.“


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