Die Verbraucherzentrale Bremen fordert Hersteller, Handel und die Lebensmittelüberwachung auf,
zimthaltige Produkte, die über die zulässige Höchstmenge mit
Cumarin belastet sind, unverzüglich aus dem Handel zurückzurufen. Vor allem für Kleinkinder sind
Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen. Damit sind diese Lebensmittel nicht verkehrsfähig.
Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen hatten bereits im Dezember 2005 ergeben, dass die zulässige Höchstmenge für den Naturstoff
Cumarin in zimthaltigem Gebäck deutlich überschritten wurde. Den Lebensmittelproduzenten war die Cumarin-Problematik spätestens im Juni 2006 aufgrund einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung bekannt. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Verkauf belasteter Lebensmittel mindestens fahrlässig.
Cumarin ist ein natürlicher Aromastoff, der in höheren Konzentrationen in Zimtsorten vorkommt, die unter dem Begriff „Cassia-Zimt“ zusammengefasst werden. Bei besonders empfindlichen Personen, vor allem bei kleinen Kindern, kann Cumarin schon in relativ geringen Mengen Leberschäden verursachen.
Ob in gepufften Frühstückscerealien, Apfel-Zimt-Müsli, Bratapfeljoghurt, Milchreis mit Zimt und Zucker, Eis, aromatisierten Teemischungen oder Weihnachtsgebäck, Schokolade oder Marzipan: Zimt wird ganzjährig in der Lebensmittelproduktion eingesetzt.
VerbraucherInnen können Zimtprodukten derzeit nicht ansehen, ob Cumarin enthalten und wie hoch die Belastung ist. Deshalb sollten insbesondere Kleinkinder auf Zimtgebäck und andere Zimtprodukte aus dem Handel verzichten. So kann die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für Kleinkinder zum Beispiel schon durch drei bis vier Zimtsterne ausgeschöpft sein.
Die täglich duldbare Aufnahme liegt bei 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Isoliertes Cumarin darf Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Ist es in Pflanzen (z.B. Zimt) enthalten, die anderen Lebensmitteln zur Aromatisierung zugesetzt werden, ist die Menge an Cumarin auf 2 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel begrenzt.
Für die bevorstehende Weihnachtsbäckerei sollten VerbraucherInnen nicht einfach „Zimt“ kaufen, sondern gezielt Ceylon-Zimt-Pulver oder -Stangen (Kaneel), der im Gegensatz zu Cassia-Zimt nur gering mit Cumarin belastet ist. Ceylon-Zimt gibt es im Gewürzhandel, Reformhäusern und in manchen Apotheken. Generell ist es ratsam, alle aromatische Zutaten wie z.B. auch Muskat, Nelken, Anis, Piment oder Lorbeer nur als „Gewürz“ in kleinen Mengen zu verwenden, da negative Wirkungen ätherischer Öle und Naturstoffe abhängig von der Dosis sind.
Die Verbraucherzentrale Bremen fordert Lebensmittelproduzenten und Gewürzhandel auf, zu erklären, welche Anstrengungen sie in den letzten Monaten zur Qualitätssicherung von Zimtprodukten unternommen haben und ihre Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen.