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Vogelgrippe in Deutschland

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Beitrag Vogelgrippe in Deutschland 


Auch in Deutschland gibt es nun Fälle der gefährlichen Vogelgrippe und es ist zu befürchten, dass die Zahl der infizierten Tiere weiter steigen wird. In Bremen sollen in der Woche verendete Schwäne und andere Wasservögel, Greifvögel und Aasfresser wie Krähen, Elstern und Eichelhäher der Leitstelle „Saubere Stadt“ gemeldet werden (Tel. 0421/361-15850), in Bremerhaven der Polizei (Tel. 0471/953-1140). Von Freitagnachmittag bis Montagmorgen ist jeweils die Lebensmittelüberwachung zuständig, in Bremen ist sie erreichbar unter der Durchwahl 0421/361-4035, in Bremerhaven unter der Durchwahl 0471/596-13883. Auf keinen Fall sollte ein toter Vogel angefasst werden. Besonders Kinder müssen auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Auch in Deutschland gibt es immer mehr Fälle der gefährlichen Vogelgrippe und es ist zu befürchten, dass die Zahl der infizierten Tiere weiter steigen wird. In Bremen sollen verendete Schwäne und andere Wasservögel, Greifvögel und Aasfresser wie Krähen, Elstern und Eichelhäher der Lebensmittelüberwachung gemeldet werden (Tel. 361-4035). Auf keinen Fall sollte ein toter Vogel angefasst werden. Besonders Kinder müssen auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden.

Anfang April gab es einen ersten Fall der hoch ansteckenden Asia-Variante in einem Nutztierbetrieb in Deutschland. In einem Betrieb in Sachsen haben sich Puten angesteckt, obwohl sie aufgestallt waren. Experten untersuchen immer noch, wie es zur Infektion der Tiere kommen konnte. Das Unternehmen Velisco GmbH & Co. KG hat in diesem Zusammenhang eine Rückrufaktion von insgesamt fünf Tonnen Bio-Putenprodukten durchgeführt. Es hat in Deutschland insgesamt drei Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, einer davon in Ahlhorn.

Die Verbraucherzentrale Bremen weist darauf hin, dass es sich bei der Vogelgrippe nach wie vor um eine Tierseuche handelt, die zurzeit nur schwer auf den Menschen übergeht. Die Krankheits- und Todesfälle von Menschen in einigen Ländern (Indonesien, Vietnam, Thailand, Kambodscha, Türkei, China) lassen sich darauf zurückführen, dass die Betreffenden engsten Kontakt mit erkranktem Geflügel hatten. Zudem gibt es in diesen Ländern keine vergleichbaren Hygienemaßnahmen im Umgang mit Geflügel wie z.B. bei uns. Wirklich gefährlich für die menschliche Gesundheit wird der Vogelgrippe-Virus dann, wenn er Gene mit einem menschlichen Grippevirus austauscht. Das könnte geschehen, wenn ein mit Grippe infizierter Mensch Kontakt mit einem an der Vogelgrippe erkrankten Tier bekäme. Deshalb wird immer wieder dazu geraten, sich vor Reisen in die betroffenen Länder und Gebiete gegen Grippe impfen zu lassen. Die Zahl der Länder und Gebiete, in denen das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde, steigt immer weiter an. Aktuelle Informationen dazu hält beispielsweise das Auswärtige Amt bereit.

In Deutschland gilt seit dem 20. Februar wieder das Aufstallungsgebot für folgende Vogelarten: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Damit soll verhindert werden, dass sie mit möglicherweise infizierten Wildvögeln in Kontakt kommen. Nach einer Verordnung der Europäischen Union dürfen die Eier von sonst im Freiland gehaltenen Hühnern für einen Zeitraum von 12 Wochen weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ gekennzeichnet werden. Das Gleiche gilt für alle Arten von Geflügelfleisch, das derzeit noch als „aus Freilandhaltung“ vermarktet werden darf. Die 12-Wochenfrist läuft Mitte Mai aus. Sollte über diesen Zeitpunkt hinaus das Aufstallungsgebot bestehen, müssen Eier und Fleisch dann mit „Bodenhaltung“ gekennzeichnet werden.

Doch höher wird derzeit noch das Risiko durch illegal eingeführte, nicht erhitzte Geflügelprodukte bzw. durch lebendes Geflügel aus den stark betroffenen Ländern eingeschätzt. Dies ist durch die EU verboten und gilt ebenso für unbehandelte Jagdtrophäen und unbehandelte Federn. Logischerweise dürfen auch Reisende nichts davon in die Bundesrepublik mitbringen.

Grundsätzlich sind aber beim Umgang mit Geflügel besondere Hygiene-Maßnahmen erforderlich, da auch andere Krankheitserreger, wie z.B. Salmonellen, nie auszuschließen sind:

  • Geflügel immer gut durchgegart verzehren
  • Vorsicht im Umgang mit Auftauflüssigkeiten – Kontakt mit anderen Lebensmitteln vermeiden
  • auf sorgfältige Küchenhygiene achten, d.h. gründliches Reinigen der Hände und Arbeitsflächen, Spüllappen danach auswechseln

Für Reisende in die von der Vogelgrippe stärker betroffenen Länder und Gebiete gibt es folgende Tipps:

  • Nach Rücksprache mit dem Hausarzt evtl. eine Grippeimpfung durchführen lassen (spätestens 2-3 Wochen vor Reiseantritt)
  • direkte Kontakte mit lebendem Geflügel (und anderen Tieren!) vermeiden
  • Verzicht auf den Besuch von Geflügelmärkten und -Höfen
  • auch im Ausland Geflügel immer nur gut durchgegart verzehren
  • Vorsicht für Trekkingtouristen, die auf Bauernhöfen übernachten möchten
  • keine Geflügelprodukte, Trophäen oder Federn mit nach Hause nehmen



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