Im unübersichtlichen Getränkemarkt findet man zahlreiche Mixturen, die keine geeigneten Durstlöscher sind. Sie kommen wie
Erfrischungsgetränke daher, sind süß, prickelnd und hochprozentig: Alcopops mit Koffein oder Energy-Drinks mit Alkohol. Doch gerade bei körperlicher Anstrengung, bei Discobesuchen oder beim Sport können die alkohol- und koffeinhaltigen Limonaden zu Schwindel und Kreislaufbeschwerden bis hin zum Kollaps führen.
Koffeinhaltige Alcopops sind doppelt problematisch. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor einer fatalen Fehleinschätzung. Es ist falsch zu glauben, dass Koffein die Wirkung des Alkohols (z.B. im Straßenverkehr) aufheben oder mildern könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Koffein und auch die teilweise in den Getränken enthaltene Kohlensäure beschleunigen die Aufnahme von Alkohol ins Blut. Auch daher sind solche Kombinationen tückisch. Beim ausgiebigen Tanzen in der Disco oder auch beim Sport könnte diese Wechselwirkung gefährlich werden. Durch einen hohen Gehalt an Zucker, Alkohol und Koffein sind sie als Durstlöscher völlig ungeeignet. Zucker behindert die Wasseraufnahme und Alkohol und Koffein steigern die Flüssigkeitsausscheidung. Außerdem liefern Zucker und Alkohol reichlich Kalorien.
Zum Durstlöschen eignen sich viel besser kalorienfreie bzw. -arme Getränke wie Mineral- oder Leitungswasser, ungesüßte Kräuter- und Früchtetees oder Fruchtsaftschorlen. Zitronenscheiben oder frische Pfefferminze sorgen beim Wasser für einen erfrischenden Geschmack.
Zucker und Aromen überdecken den Alkohol- und auch den Koffeingeschmack alkoholischer Mixgetränke der Industrie und beseitigen damit die natürliche Hemmschwelle von Kindern und Jugendlichen. Als Alkoholkomponente diente bislang bei vielen Produkten Wodka, der weitgehend neutral schmeckt und sich deshalb gut für diese Art von Mixturen eignet. Auch die Aufmachung und Werbung für solche Getränke sollen gerade Jugendliche zum Konsum animieren. Hier kann man nur hoffen, dass die von der Regierung getroffenen Maßnahmen greifen. Und der Appell an die Händler lautet, bei der Abgabe die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten!