Vorsicht bei verpacktem EG-Hackfleisch!
Warnung der Verbraucherzentrale vor zu langer Lagerung
Rohes Hackfleisch gehört zu den empfindlichsten Lebensmitteln überhaupt. Aufgrund der starken Zerkleinerung des Fleisches wird die Oberfläche um ein Vielfaches vergrößert und bietet Mikroorganismen, wie z.B. Salmonellen, einen idealen Nährboden. Deshalb hat der Gesetzgeber für Hackfleisch besonders strenge Vorschriften erlassen, und es darf nur am Tag der Herstellung verkauft werden. Verpacktes Hackfleisch muss ein Aufbrauchsdatum auf der Verpackung tragen und darf – im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum – roh auch nicht länger darüber hinaus abgegeben werden.
Doch es gibt Ausnahmen. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen darf frisches, verpacktes Hackfleisch auch mehrere Tage verkauft werden. Folgende Bedingungen sind für das so genannte EG-Hackfleisch u.a. vorgeschrieben:
- Die Hersteller-Betriebe müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen;
- jede Charge muss mikrobiell untersucht werden;
- das Hackfleisch muss innerhalb von einer Stunde auf 2° C heruntergekühlt werden;
- während der gesamten Transport- und Lagerdauer darf diese Temperatur zu keinem Zeitpunkt überschritten werden;
- auch bei EG-Hackfleisch muss ein Verbrauchsdatum angegeben werden;
- die Betriebe müssen für diese Art der Hackfleischherstellung speziell zugelassen sein.
EG-Hackfleisch bringt den VerbraucherInnen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen trotz der mikrobiellen Untersuchung eher Nachteile. Ein Beispiel:
Bei der Verbraucherzentrale hatte sich eine Verbraucherin beschwert, weil (bei einem Discounter gekauftes) Hackfleisch bereits vor Ablauf des Verbrauchsdatums verdorben war. Das Problem: die Temperatur eines normalen Kühlschranks liegt deutlich über der Höchstgrenze von 2° C, etwa zwischen 5° und 7° C. Der Discounter war daher auch nicht bereit, die Reklamation der Kundin anzuerkennen und die Ware zu ersetzen. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt beim Kauf von EG-Hackfleisch dringend, die Lagerung zu Hause auf keinen Fall bis zum angegebenen Verbrauchsdatum auszureizen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Produkte handelt, die zum Rohessen verwendet werden, wie Tartar oder Mett. Aus gesundheitlichen Gründen sollten diese nur am Tag des Einkaufs roh gegessen werden – unabhängig vom aufgedruckten Verbrauchsdatum. Ein Blick auf das Thermometer in der Kühltruhe bzw. im Kühlregal gibt Aufschluss darüber, ob die Maximaltemperatur von 2° C auch eingehalten wird. So haben Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen im Mai des vergangenen Jahres gezeigt, dass der Handel die Vorschrift nicht immer ernst nimmt. Eine solche Schlampigkeit kann auf Kosten der Gesundheit von VerbraucherInnen gehen!
Dieses Hackfleisch wurde am 02.03. bei einem Discounter gekauft und ist bei maximal 2° C bis zum 08.03. haltbar.

